Eizellenspende und Leihmutterschaft

Die bioethischen Fragen am Lebensanfang sind für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) schon lange ein wichtiges Anliegen. Fragen der Fortpflanzungsmedizin, wie Eizellenspende, Pränataldiagnostik und Leihmutterschaft, rücken angesichts des gesellschaftlichen Wandels vermehrt in den Fokus. In Deutschland sind im Embryonenschutzgesetz sowohl die Eizellenspende als auch die Leihmutterschaft verboten. 

Die Ampelkoalition hat angekündigt, eine mögliche Legalisierung von Eizellenspende und altruistischer Leihmutterschaft zu prüfen. Dafür wurde im März 2023 eine wissenschaftliche Expertenkommission eingerichtet. 

In den Fragen der Eizellenspende und Leihmutterschaft steht das ZdK einer möglichen Legalisierung ablehnend gegenüber und weist auf die ethischen Fragestellungen und gesundheitlichen Problematiken hin. Besonders die möglichen (sozialen) Asymmetrien bei der Eizellspende und der Leihmutterschaft sind bedenklich, bei denen zusätzlich Dritte erhebliche Belastungen tragen müssen. Bei der Eizellspende tritt neben die Belastung für die Mutter, die ein genetisch nicht von ihr abstammendes Kind austrägt, auch eine erhebliche und risikobehaftete körperliche Belastung bei der Frau, der die Eizelle entnommen wird. Dies gilt umso mehr für die Leihmutterschaft, bei der der Körper der Leihmutter über einen langen Zeitraum in Anspruch genommen wird.

Das ZdK wird sich in Zukunft sowohl intern als auch im politischen Prozess vertiefter mit den Debatten rund um die Eizellenspende und altruistische Leihmutterschaft auseinandersetzen. 

 

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Barbara Ladenburger
Referentin in der Abteilung Kirche und Gesellschaft

Telefon: +49 (0) 30 166380-612
E-Mail: barbara.ladenburger(at)zdk.de

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