Rechte von Mensch und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette achten – für ein starkes EU-Lieferkettengesetz

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Am 11. Juni 2021 wurde das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Das Gesetz war ein Paradigmenwechsel und richtiger Schritt. Es hat das Potential, zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang von Lieferketten beizutragen. Gleichzeitig greift das Gesetz an vielen Stellen zu kurz, z.B. schränken fehlende Klagemöglichkeiten für Betroffene seine Wirksamkeit ein.

Die Europäische Union hat nun die Chance, mit einer starken EU-Regulierung Menschenrechte und unsere Umwelt entlang von Wertschöpfungs- und Lieferketten
konsequent zu schützen. Eine europäische Regulierung entfaltet im größeren Maß eine Wirkung, kann bestehende nationale Gesetzgebungen schärfen und so einen wichtigen Beitrag für eine verantwortungsvoll gestaltete Globalisierung leisten.

Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat bereits im November 2019 die Bundesregierung aufgefordert, einen gesetzlichen
Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Im November 2020 wurden diese Forderungen durch die Vollversammlung bekräftigt. Die Forderungen aus diesen Beschlüssen wurden durch die deutsche Gesetzgebung nicht ausreichend erfüllt.

Deshalb ruft das Zentralkomitee der deutschen Katholiken die deutsche Bundesregierung sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, sich für
ein starkes europäisches Lieferkettengesetz nach Vorbild der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen einzusetzen.

Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz muss:

  • ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfassen und konsequent Schlupflöcher schließen. Dies bezieht sich auf Unternehmen mit 250 Mitarbeiter*innen, sowie KMU in Risikosektoren.
  • Unternehmen verpflichten, die Menschenrechte zu achten, die ILO-Arbeitsnormen einzuhalten sowie unsere Umwelt und das Klima zu schützen.
  • eine detaillierte Berichts- und Dokumentationspflicht beinhalten, die zu stärkerer Transparenz und Nachvollziehbarkeit führen soll.
  • Unternehmen in Haftung nehmen und von Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltverschmutzung geschädigten Menschen die Möglichkeit bieten, vor Gerichten in Europa Schadensersatz gegenüber Unternehmen einzuklagen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind.
  • eine umfassende Beteiligung der Betroffenen bei der Umsetzung des Gesetzes sicherstellen.
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