„Leben muss von Anfang an geschützt werden“

Stetter-Karp erinnert nach Kommissionsbericht an „verfassungsrechtliche Verantwortung“

Mit Sorge schaut die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, auf den heute veröffentlichten Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. „Die Kommission stellt in den Raum, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren. Das würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten. Menschliche Würde besteht von Anfang an. Aus Sicht des ZdK ist eine Fristenlösung von daher nicht akzeptabel.“ 

Stetter-Karp würdigt die ausführliche Abwägung der Kommission in Fragen des Lebensschutzes und der Frauenrechte. „Wir sehen eine sehr differenzierte Analyse, eine sorgfältige Betrachtung der komplexen Situation. Der Kommissionsbericht lässt politischen Gestaltungsspielraum. Vor einer Entscheidung im Parlament erwarten wir deshalb eine ausführliche öffentliche Debatte in einem der Bedeutung der Kontroverse angemessenen Zeitraum.“ 

Insgesamt sei sie „irritiert“, so die ZdK-Präsidentin weiter, „dass ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 StGB gesägt wird. Das Konzept der doppelten Anwaltschaft für Frau und Kind, das diesem Paragrafen zugrunde liegt, hat sich bewährt. Das ZdK fordert die Beibehaltung des bestehenden Rechts und der damit verbundenen Beratungspflicht. Die Kommission hat ja erfreulicherweise auch deutlich gemacht, wie wichtig gerade im Schwangerschaftskonflikt Beratung ist und dass ein Abbau des Beratungsangebots ein No-Go wäre.“

Dass in der zurückliegenden Woche das Europaparlament mehrheitlich dafür gestimmt habe, den Europäischen Rat aufzufordern „ein Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU aufzunehmen“, zeige allerdings, „dass die Debatte nicht nur in Deutschland kontrovers geführt wird. Das Lebensrecht des Kindes tritt argumentativ immer mehr in den Hintergrund. Das können wir nicht einfach hinnehmen.“ Stetter-Karp fährt fort: „Hierzulande müssen wir an die verfassungsrechtliche Verantwortung für das Leben in allen seinen Phasen erinnern. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt die unbedingte Würde eines jeden Menschen. Dieser Gedanke ist in die rechtliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch eingeflossen. Der bestehende Paragraf 218 ist das Ergebnis eines in den 1990er Jahren mühsam errungenen Kompromisses, der nicht preisgegeben werden darf.“

Die ZdK-Präsidentin sieht im Blick auf den Kommissionsbericht auch „die Notwendigkeit, die Themen ‚Eizellenspende‘ und ‚Leihmutterschaft‘ weiter du diskutieren“. Dass die Kommission die Leihmutterschaft skeptisch betrachte, entspreche der Position des ZdK. „Zunächst müssen die Risiken genau in den Blick genommen werden. Die Gefahr der Ausbeutung von Frauen sowie die Frage, welche rechtlichen Konflikte entstehen, bedürfen einer groß angelegten gesellschaftlichen Befassung mit der Frage.“ Der Empfehlung der Kommission, die Eizellenspende vom Prinzip her zu legalisieren, könne das ZdK nicht folgen. „Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt erscheint verfrüht. Auch hier muss eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden. Die zugrundeliegenden Studien zeigen, dass es mehr Daten braucht, um klarer zu sehen.“

Die ZdK-Präsidentin macht deutlich, wie zentral die ethische Debatte um reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ist: „Wir haben es hier mit elementaren Fragen des Lebens zu tun. Sie betreffen Menschen unmittelbar. Deshalb sind wir mit dem Verfahren nicht zufrieden. Die Bundesregierung hat vor allem juristische Fachexpertise versammeln wollen. Eine Anhörung fand während der Kommissionsarbeit statt, aber das ersetzt nicht die umfangreiche Expertise, die gerade die Kirchen – nicht zuletzt vor der Praxiserfahrung hunderter Beratungsstellen – hier mitbringen und die gehört werden sollte.“

Pressemitteilung „Leben muss von Anfang an geschützt werden“ als PDF

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