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Pressemeldungen

22.09.2006

ZdK-Sprecher kritisiert Beschlüsse des Juristentages

Mit Skepsis hat der Vorsitzende der der Arbeitsgruppe "Patientenverfügung" des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, auf die Beschlüsse der Abteilung Strafrecht des 66. Deutschen Juristentages am 21. September 2006 reagiert.

Insbesondere das Votum, das ärztliche Standesrecht zu ändern und die strikte Missbilligung des ärztlich assistierten Suizids aufzuheben, sei gänzlich verfehlt. Mit einer solchen Regelung würde die Mitwirkung des Arztes am Suizid eines Patienten mit unerträglichen Leiden als strafrechtlich zulässig und ethisch vertretbar toleriert. Eine solche Änderung des Standesrechts sei strikt abzulehnen, so unterstrich Lob-Hüdepohl am Freitag, dem 22. September 2006, weil sie gegen das auf Heilung ausgerichtete Ethos des Arztberufes verstoße und das Verhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig belaste.

Bedenken meldete Lob-Hüdepohl auch gegen die Beschlüsse an, welche die Patientenverfügung betreffen. Zwar sei eine zivilrechtliche Präzisierung des Grads ihrer Verbindlichkeit sinnvoll. Sie müsse aber in der Logik des bestehenden Betreuungsrechtes eingebettet sein. Demnach kommt einer schriftlich geäußerten früheren Willensäußerung eine hohe Beachtlichkeit zu, über die sich ein Betreuer nur mit gewichtigen Gründen hinwegsetzen könne. Gleichwohl müsse eine unmittelbare Verbindlichkeit im Sinne einer eins zu eins Umsetzung grundsätzlich ausgeschlossen bleiben.

Lob-Hüdepohl äußerte die Hoffnung, dass die juristischen und gesellschaftlichen Debatten zu politischen Entscheidungen führen werden, die der Würde des Patienten und damit auch seiner Selbstbestimmung bestmöglich dienen.


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