Zum Inhalt


Die Strukur des ZdK

Organe des ZdK sind die Vollversammlung, der Hauptausschuss, das Präsidium und der Präsident.

Die Vollversammlung kommt zweimal im Jahr, im Frühjahr und Herbst, zwei Tage lang zusammen. Sie gibt die Richtlinien für die Arbeit des Zentralkomitees und führt die wichtigsten Wahlen durch.

Etwa alle sechs Wochen tagt der Hauptausschuss. Er umfasst 35 von der Vollversammlung gewählte Personen und hat die Aufgabe, die Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Vollversammlungen zu koordinieren.

Für die vom Zentralkomitee bearbeiteten Sachgebiete sind Sprecherinnen und Sprecher verantwortlich, die in ihrem jeweiligen Sachbereich nach Anforderung mit Arbeitsgruppen und -kreisen zusammenarbeiten. Sie werden von der Vollversammlung gewählt und sind Mitglieder des Hauptausschusses. Für die Dialoge mit dem Judentum und dem Islam hat das Präsidium Gesprächskreise berufen.

An der Spitze des Zentralkomitees stehen ein Präsident bzw. eine Präsidentin und vier Vizepräsidenten. Ebenfalls Mitglied des Präsidiums sind der von der Deutschen Bischofskonferenz bestellte Geistliche Assistent und der Generalsekretär.

Wenigstens zweimal im Jahr tritt die Gemeinsame Konferenz zusammen. Diesem Gremium gehören Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und zehn Vertreter des ZdK an. Es dient der Beratung und Koordination von Fragen, die die Kirche in Deutschland betreffen.

Die organisatorische Arbeit des ZdK wird im Generalsekretariat geleistet, es hat seinen Sitz in Bonn-Bad Godesberg.



Link zur dieser Seite: www.zdk.de/ueberuns/strukturen.php