Donnerstag, 15. Dezember 2011
Ehe für gleichgeschlechtliche Paare widerspricht Grundgesetz
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, warnt vor einer Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, nachdem die SPD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.
„Ein solches Vorhaben steht im Widerspruch zum Grundgesetz“, erklärte Glück in Bonn: "In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG die Ehe schützt, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen. Es gibt einen grundlegenden und bleibenden Unterschied zwischen einer Ehe und einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, da die Ehe von Mann und Frau potentiell auf Nachkommen und damit auf Generativität angelegt ist. Wer diesen Unterschied verwischt, höhlt die Intention des Grundgesetzes aus, Ehe und Familie als in sich nachhaltige Lebensform besonders hervorzuheben", so der ZdK-Präsident.
Die Relativierung der im Grundgesetz verankerten Sonderstellung von Ehe und Familie habe schon lange begonnen, unterstrich der Präsident des ZdK. Es sei unbestritten, dass auch auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Verantwortungsgemeinschaft gesellschaftliche Anerkennung verdienten. Die verbreitete Skepsis gegenüber den in den vergangenen Jahren vollzogenen Schritte zur rechtlichen Angleichung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe habe sich aber nicht zuletzt aus der jetzt bestätigten Vermutung genährt, dass diese Entwicklung letztlich auf die Forderung nach einer Aufhebung aller Unterschiede hinauslaufen werde.
