Spenden oder Stiften
Die Stiftung Lumen Gentium lebt von der Unterstützung der Menschen, die sie mittragen.
Der Verband der Diözesen Deutschlands, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die Bank im Bistum Essen und eine Reihe von Einzelpersonen haben ein Zeichen gesetzt und Lumen Gentium als Gründungsstifter mit einem Anfangskapital ausgestattet. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, brauchen wir Menschen, die auf diesem Fundament mitbauen – als Privatpersonen oder privates Unternehmen, als Gruppe von Personen oder auch juristische Personen.
Wenn die Anliegen der Stiftung auch Ihnen wichtig sind, dann unterstützen Sie Lumen Gentium durch eine Spende oder eine Zustiftung.
Zuwendungen in die Stiftung der deutschen Katholiken können sowohl zu Lebzeiten als auch durch ein Testament verfügt werden. Dabei respektiert die Stiftung selbstverständlich die persönlichen Wünsche ihrer Zustifter.
Spenden
Wenn Sie die beispielhaft aufgeführten laufenden Projekte der Stiftung Lumen Gentium unmittelbar unterstützen wollen, tun Sie dies durch eine Spende in einer von Ihnen individuell festgelegten Höhe.
Zustiften
Wenn Sie die Projekte der Stiftung Lumen Gentium dauerhaft unterstützen möchten, können Sie in den Vermögensstock der Stiftung einzahlen. So wirkt Ihr Vermögen dauerhaft im Sinne Ihres Anliegens. Die Zustiftung nehmen Sie durch eine Überweisung auf das unten angegebene Konto vor. Bitte machen Sie bei der Überweisung kenntlich, dass es sich um eine Zustiftung handelt.
Stiftungsfonds
Sie können Ihren Stiftungsbeitrag auch einem bestimmten Projekt der Stiftung deutscher Katholiken widmen (bspw. dem alle zwei Jahre zu verleihenden Aggiornamento-Preis der Deutschen Katholikentage). Der Fonds wird von Lumen Gentium treuhänderisch verwaltet und kann auch – je nach Anweisung des Stifters – verbraucht werden. In der Regel trägt ein Stiftungsfonds den Namen des Stifters oder des Projektes, das gefördert werden soll.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Spende oder Zustiftung kann daher steuerlich geltend gemacht werden.
Schon jetzt bedanken wir uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung der Anliegen und Aufgaben der Stiftung Lumen Gentium!