Freitag, 23. April 2021
Änderung der Geschäftsordnung
Erklärung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken bei der Vollversammlung am 23./24. April 2021
Streichung in § 6 Absatz 5 Satz 1:
Die Präsidentin bzw. der Präsident, der die Versammlung leitet, kann die Redezeit beschränken.
Einfügung eines neuen Absatz 6 in § 6 der Geschäftsordnung:
Die Leitung der Vollversammlung kann die Moderation der Vollversammlung ganz oder teilweise an andere Personen abgeben. Sie kann die Moderation jederzeit wieder selbst übernehmen. Die Aufgaben, die der Präsidentin bzw. dem Präsidenten in § 6 in den Absätzen 1,2, 3 und 5 zufallen, gehen für diese Zeit auf die Moderation über. Die Bestimmungen des § 5 bleiben dabei unberührt.
Änderungen in § 7 Absatz 1 Satz 2:
Bei ihr wird von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten oder der Moderation nach § 6 Absatz 6 gefragt: „Wer ist dafür?“, „Wer ist dagegen?“, „Wer enthält sich?“.