Montag, 29. Januar 2018
Grundlegende Orientierung über die Schwangerschaftskonfliktberatung und über die Entstehung von donum vitae
1. Rückblick
Seit Jahrzehnten haben sich die Katholiken in Deutschland, Bischöfe und Laien, gemeinsam gegen Abtreibungen und für den Schutz des ungeborenen Lebens eingesetzt. Insbesondere um die drohende Einführung einer Fristenlösung wie in zahlreichen anderen Ländern Europas zu verhindern, haben sich Bischöfe wie Laien Mitte der 1990er Jahre für die Beratungslösung bei bleibender Rechtswidrigkeit der Abtreibung eingesetzt.
Von der intensiven Befassung mit allen hiermit zusammenhängenden Fragen zeugt der Bericht der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonfliktberatung der Deutschen Bischofskonferenz vom 14.1.1999
2. Rechtslage
Der Gesetzgeber hat im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen, dass eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig ist, aber in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei bleibt, wenn die Frau dem Arzt durch die Beratungsbescheinigung nachweist, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. (§ 218a Abs. 1 StGB)
Zur gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung gehört also eine Bescheinigung, dass die Beratung stattgefunden hat. Hierzu ist im Beratungskonzept von donum vitae festgehalten:
"Die Frau erhält nach Abschluss der Beratung auf Wunsch eine Bescheinigung darüber, dass eine Beratung im Sinne dieses Beratungskonzeptes und nach §§ 5 und 6 SchKG stattgefunden hat."
3. Zu donum vitae
Donum vitae wurde 1999 von engagierten Katholikinnen und Katholiken, darunter viele Mitglieder des ZdK, gegründet, weil die deutschen Bischöfe sich aus der Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§ 5-7 SchKG in Verbindung mit § 219 StGB zurückgezogen haben.
Der Verein wurde gegründet, um die bis dahin auf der Grundlage bischöflicher Richtlinien von katholischen Beratungsstellen geleistete Schwangerschaftskonfliktberatung – in eigener Verantwortung und durch katholische Christen in einem bürgerlichen Verein - fortzuführen und so Frauen in Not beizustehen und sie für ihr Kind zu gewinnen.
4. Zur ethischen Bewertung
Immer wieder wurde und wird den Beratungsstellen von donum vitae und anderen in der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung engagierten Trägerorganisationen der Vorwurf gemacht, sie wirkten durch die bloße Bescheinigung des Beratungsgesprächs an der Tötung Ungeborener mit.
Diese Behauptung ist falsch und unbedingt zurückzuweisen. Sie träfe ja auch diejenigen Beratungsstellen, die viele Jahre lang im Auftrag der Bischöfe alles getan haben, um innerhalb der Schwangerschaftskonfliktberatung ungeborenes Leben zu schützen.
Schon 1999 haben mehrere Zusammenschlüsse katholischer Moral- und Pastoraltheologen diese Überzeugung untermauert:
"1. Die Internationale Vereinigung deutschsprachiger Moraltheologen schreibt: 'Aus theologisch-ethischer Sicht halten wir fest, dass eine solche Beratung einschließlich der schriftlichen Bestätigung des stattgefundenen Beratungsgesprächs eine wichtige Form des Schutzes des ungeborenen Kindes und der Mutter ist. Auch nach traditionellen moraltheologischen Kriterien kann diese nicht als moralisch unzulässige Mitwirkung' gelten.'
2. Die deutsche Sektion der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie erklärt: 'Wir weisen mit Nachdruck die Behauptungen zurück, das kirchliche Engagement im staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung verdunkle die Eindeutigkeit des Zeugnisses für das Leben... Der Verbleib im staatlichen Beratungssystem bietet die Chance, wirklich viele Frauen zu erreichen. Der ausgestellte Schein bestätigt die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beratung zu Gunsten des Lebens, nichts sonst. Beratung und Beratungsbestätigung stellen nach traditionellen moraltheologischen Kriterien keine moralisch unzulässige Mitwirkung an einer eventuellen Abtreibung dar.'
3. Die Konferenz der deutschsprachigen Pastoraltheologen und Pastoraltheologinnen betont: "Die im gesetzlichen Beratungssystem vorgesehene Beratungsbescheinigung, an der sich der Konflikt entzündete, ist gerade nicht Ausdruck dafür, dass die ausstellende Instanz Abtreibungen akzeptieren würde. Sie ist vielmehr selbst ein wichtiges Element der Rahmenbedingungen, die eine eigenständig, tragfähige und positiv motivierte Entscheidung einer Frau für ihr Kind ermöglichen sollen. Der Ausstieg der Kirche aus dem gesetzlichen Beratungssystem wäre also keine alternative Form von Hilfe, sondern deren faktische Verhinderung."
(zitiert nach dem Artikel "DONUM VITAE. Sich neu orientieren und neue Kräfte freisetzen" von ZdK-Generalsekretär Dr. Stefan Vesper. Den kompletten Artikel finden Sie hier)
5. Weitere Informationen
Ein anderer Teil der Vorwürfe kritisiert eine vermeintlich fehlende Zielorientierung und polemisiert gegen die Ergebnisoffenheit der Beratung.
Beide Vorwürfe sind falsch und unsachlich.
Im für alle Beraterinnen und Berater von donum vitae verbindlichen Beratungskonzept wird die Beratung als zielorientiert und ergebnisoffen charakterisiert:
"Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt bedarf der Zielorientierung auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin. Das Erreichen dieses Ziels des Lebensschutzes steht im engen Zusammenhang mit der Ergebnisoffenheit der Beratung, denn grundlegende Voraussetzung der Beratung ist der Respekt vor der personalen Freiheit und Würde der Frau. Die Beraterin nimmt die Frau in ihrem individuellen Konflikt ernst. Sie spricht die Rat Suchende als verantwortlich Handelnde an. Fremdbestimmung, Druck und Manipulation sind nicht mit dem Wesen und dem Selbstverständnis von Beratung vereinbar."
Ein weiteres Merkmal der Beratung von donum vitae ist die zweifache Anwaltschaft für Mutter und Kind:
"In dem Beratungsprozess kommt es darauf an, dass die Beraterin die Notlage der Frau und ihre Sicht des vielschichtigen Schwangerschaftskonfliktes versteht und zugleich Anwältin für das ungeborene Kind ist. […]
Die Beraterin/der Berater begleitet die Frau behutsam auf dem Weg der Klärung ihrer eigenen Lebenslage. Vor dem Hintergrund der individuellen Lebenssituation der Frau ermöglicht der partnerschaftliche Beratungsprozess die Entwicklung von Perspektiven für ein Leben mit dem Kind. Es ist ein Prozess, der zu einer verantwortungsvollen Entscheidung hinführt, mit der die Frau auch in Zukunft leben kann und die der Verpflichtung gegenüber dem ungeborenen Kind gerecht wird."
Das komplette Beratungskonzept von donum vitae finden Sie hier.
Weitere Informationen über donum vitae finden Sie in dem Dokument "Hintergründe – Ziele – Selbstverständnis" sowie auf www.donumvitae.org