Montag, 12. Februar 2001

Mitbestimmung muss zukunftsorientiert fortentwickelt werden

Reform des Betriebsverfassungsgesetzes nicht im
Anlässlich einer Sitzung seines Ständigen Arbeitskreises "Wirtschaftliche und gesellschaftliche Grundfragen" hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) am Montag, dem 12. Februar 2001 an die Bundesregierung appelliert, die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes keinesfalls um jeden Preis durch zu peitschen.Eine Verschiebung der Gesetzesreform wäre seiner Auffassung nach kein Beinbruch, wenn dadurch ein Konsens über zentrale Reformelemente erzielt werden könnte.

Für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken gehört eine Modernisierung der Wahlverfahren des Betriebsrates in Richtung einer Stärkung der Persönlichkeitswahl etwa durch Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens zu den wichtigsten Reformelementen. Auf betrieblicher Ebene sollten die Mitwirkungsmöglichkeiten beim betrieblichen Umweltschutz und bei der Integration ausländischer Arbeitnehmer gestärkt werden.

Die Fortentwicklung betrieblicher Mitwirkung, so betont das ZdK, sei seit jeher Anliegen der christlichen Soziallehre. Sie müsse das Ziel verfolgen, der Personenwürde der arbeitenden Menschen im Betrieb Rechnung zu tragen. Angesichts grundlegend veränderter betrieblicher und wirtschaftlicher Bedingungen spricht sich das ZdK deshalb dafür aus, bei der Gesetzesreform sowohl verbindliche Standards durch gesetzliche Regelungen neu zu bestimmen, als auch förderliche Rahmenbedingungen für freiwillige Formen der Mitbestimmung auf vertraglicher Basis zu schaffen. Die Organisation des Arbeitslebens, so das ZdK, müsse die Interessen, Risiken und Kompetenzen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen.

Die Stärkung unternehmerischen Mit-Denkens auf der Ebene der Mitarbeiter und die Stärkung mit-menschlichen Denkens auf der Ebene der Unternehmensführung sind dabei für das Zentralkomitee komplementäre Forderungen. Unternehmerisches Denken und Handeln, Grundbedingungen für wirtschaftliche Dynamik und einen zukunftsorientierten Strukturwandel müssten über die Führungsebene hinaus weiter entwickelt werden. Hier könnten innovative Formen der betrieblichen Mitbestimmung unterstützend wirken.

Abschließend fordert das ZdK in diesem Zusammenhang eine entscheidende Verbesserung der Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen am Produktivvermögen.

Über die Befassung mit dem Betriebsverfassungsgesetz hinaus, hat sich der ZdK-Arbeitskreis mit Fragen der Einbeziehung von Kompetenzen älterer Arbeitnehmer und einer erneuerten Vita activa (Bürgerbeteiligung) in der medialen Gesellschaft beschäftigt.