Freitag, 11. März 2011
ZdK-Sprecher fordern Rücknahme des Patentes auf embryonale Stammzellen
Für den Widerruf eines Patentes auf embryonale Stammzellen durch den Europäischen Gerichtshof haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verfahren um das sogenannte Brüstle-Patent die Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) für Umwelt und Technik, Dr. Michael Lentze, und Europapolitik, Hubert Tintelott, ausgesprochen. "Die Patentierung von Technologien, die auf der Zerstörung von menschlichem Leben basieren, ist nicht akzeptabel und stellt einen Angriff auf den Lebensschutz dar. Die damit einhergehende kommerzielle Nutzung embryonaler Stammzellen verstößt zudem gegen das geltende Embryonenschutzgesetz in Deutschland", so die Sprecher zu den Ergebnissen der gestrigen Schlussberatung des Europäischen Gerichtshofes.
In diesem Verfahren geht es um die grundsätzliche Auslegung der EU-Patentrichtlinie aus dem Jahr 1998. Das Deutsche Patentamt hatte dem deutschen Forscher Oliver Brüstle im Dezember 1997 ein Patent auf die Herstellung von Zellen aus menschlichen Embryonen sowie ihre Verwendung zu therapeutischen Zwecken erteilt. Ein Gericht gab jedoch dem Einspruch von Greenpeace gegen das Patent statt. Brüstle legte Revision ein und der Fall wurde dem EuGH vorgelegt.
Lentze und Tintelott wenden sich insbesondere gegen die Argumentation der Anwälte Brüstles, dass das Verbot der Patentierung einer kommerziellen Nutzung menschlicher Embryonen in der EU-Biopatentrichtlinie erst 14 Tage nach der Befruchtung gelte. "Diese Interpretation der Richtlinie widerspricht klar der Intention des Gesetzgebers, der bei Verabschiedung der Richtlinie davon ausging, dass menschliche Embryonen in der Petrischale von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind", erklären Lentze und Tintelott. Das Verbot umfasse auch die Patentierung von Verfahren, in denen embryonale Stammzellen oder daraus gewonnene Zellen eine Rolle spielen, da zu deren Gewinnung im Vorhinein menschliche Embryonen zerstört oder geschädigt werden. Dies habe das Europäische Parlament in seiner Resolution im Jahre 2005 klargestellt. Die beiden ZdK-Sprecher begrüßen daher die Rechtsauffassung des Generalstaatsanwaltes, der die Patentierung aller Zellen, die sich zu einem vollständigen Menschen entwickeln können, ausschließt und dem Embryo bereits vom ersten Stadium seiner Entwicklung an die uneingeschränkte Menschenwürde zuspricht. „Das Brüstle-Patent muss deshalb endgültig widerrufen werden, soweit es eine kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen einschließt oder voraussetzt", fordern Lentze und Tintelott.