Donnerstag, 25. Januar 2001

ZdK sieht Abschied vom Generationenvertrag

Ängstliches Rentenreform-Flickwerk der Bundesregierung enthält strukturelle Gefahren
Erhebliche strukturelle und ordnungspolitische Gefahren sieht das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) im nun vorliegenden Rentenreformentwurf der Bundesregierung.

"Mit dem Abschied vom Ausgleichsfaktor im Dezember wuchs die Hoffnung, es könnte sich das Konzept des Bundesarbeitsministers in den Verhandlungen doch noch zu einem akzeptablen Paket verändern lassen. Im Windschatten dieses Erfolgs sind statt dessen erschreckend viele Schritte in die falsche Richtung gefolgt," so Professor Hans- Joachim Meyer Präsident des Zentralkomitees. Die Strukturmerkmale der Rentenversicherung als Generationenvertrag seien bis zur Unkenntlichkeit verwischt und die Einheit von Familienlastenausgleich und Altersversorgung zerbrochen.

Eine Verbesserung der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente - insbesondere für Geburten vor 1992 - wie sie katholische Verbände, aber auch der Deutsche Frauenrat gefordert hatten, sei nie ernsthaft diskutiert worden. Als "Verbesserungen für Mütter" sollten stattdessen jene Änderungen bei der Hinterbliebenenversorgung verkauft werden, die eine Absenkung der Hinterbliebenenrente von 60 auf 55 Prozent beinhalteten, wobei diese Absenkung durch Kinder wieder ausgeglichen und bei 3 Kindern auch überkompensiert werden könne. "Diese Maßnahme ist eine Umverteilung von Müttern mit einem Kind zu Müttern mit mehreren Kindern," kritisiert das ZdK. Das Einfrieren der Freibetragsgrenze bei der Hinterbliebenenrente werde darüberhinaus dazu beitragen, dass die Witwenrente schleichend abgeschafft werde, ohne dass erkennbar eigenständige Anwartschaften gerade für jene Frauen aufgebaut würden, die ihren Beitrag zum Generationenvertrag geleistet hätten. Für "Grundsicherungsämter" und eine "Alterssozialhilfe plus" werde Geld vom Finanzminister zur Verfügung gestellt - nicht zuletzt für Bedürftige, die das Reformgesetz durch die skizzierte Benachteiligung von Frauen und Familien selbst erst schaffe.

Der Mut zur Stärkung des Generationenvertrages habe in den letzten Monaten auf allen Seiten gefehlt - nicht nur bei der Bundesregierung. Das Vertrauen auf Generationensolidarität und die Möglichkeiten einer Stärkung des Generationenvertrages durch die Anerkennung der bestandssichernden Familienleistungen sei durch die Rentenreformdebatte 2000/2001 weiter geschwächt worden. "Wir können das Rentenreformpaket 2000/2001, wenn es im Vermittlungsverfahren nicht wider Erwarten noch erhebliche Nachbesserungen gibt, nur ebenso kommentieren, wie Oswald von Nell-Breuning die Rentenreform 1957", so Präsident Meyer: "Möge das, was bei der jetzt Gesetz gewordenen Rentenreform versäumt worden ist, beim Familienlastenausgleich nicht nochmals versäumt werden." Überdies werde das jetzige Rentenreformgesetz auch nicht der Abschluss, sondern erst der Anfang sein, denn mit dem Problem der nachgelagerten Besteuerung und mit der bleibenden Aufgabe eigenständige Altersrenten für Frauen zu schaffen seien zwei Fragen überdeutlich längst benannt, die mit dieser Reform nicht beantwortet würden.