Salzkörner
Montag, 13. Dezember 1999
Zu DONUM VITAE verpflichtet
Es geht um den gangbaren Weg zu einem allen gemeinsamen Ziel
Darf DONUM VITAE, eine Vereinigung von Laien, Frauen in Schwangerschaftskonflikten beraten, wenn Bischöfe dies nicht tun dürfen? Diese Frage wird häufig in der Diskussion über den kirchlichen Verbleib in der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung gestellt und sie bedarf einer Behandlung, die der Komplexität der Situation gerecht wird. Nicht angemessen sind lieblose Prinzipienreiterei und das Schwingen von Wortkeulen.
Wer eine Antwort auf die Frage des "Dürfens" sucht, wird die in der Frage enthaltene Feststellung, dass Bischöfe nach der Weisung aus Rom die gesetzliche Schwangerschaftskonfliktberatung nicht fortsetzen dürfen, in Frage zu stellen haben: Dürfen die Bischöfe tatsächlich nicht? Um es vorweg zu sagen: Wir müssen diese Frage offen lassen.
Natürlich verlangt das besondere Treueverhältnis zwischen Bischöfen und Papst den Gehorsam der Bischöfe. Treue bindet aber niemals nur eine Seite, Treue verpflichtet immer beide Partner. Nachdem beide in dem Ziel einig sind, mit aller Kraft das Leben ungeborener Kinder zu retten, geht es bei der römischen Weisung lediglich um den richtigen Weg. Wer das Recht zur Weisung in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, den Weg, auf den sich die Weisung bezieht, richtig zu erfassen. Hier empfinden viele Katholiken in Deutschland ein Unvermögen Roms, die deutsche Gesetzeslage zu verstehen.
Nur Frauen, die erreicht werden, können beraten werden
Nicht der Beratungsnachweis, der sogenannte Schein bewirkt, dass bei einer Frau, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befindet, auf Strafandrohung verzichtet wird; der Verzicht auf Strafandrohung ist vielmehr mit der Schwangerschaftskonfliktberatung selbst verbunden, mit einer Beratung also, in der die Kirche nach den Mahnungen Roms nicht nur bleiben, sondern verstärkt tätig werden soll. Es entspricht einer gesicherten Erfahrung, dass die Frau, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befindet, durch Beratung nur dann erreicht werden kann, wenn gegenüber der beratenen Frau auf Strafandrohung verzichtet wird.
Es gibt zu der Beratungsregelung nur zwei Alternativen:
1. das unbedingte Festhalten an der Strafandrohung, obwohl jahrzehntelange Erfahrungen zeigen, dass dies kein wirksamer Schutz ist, oder
2. die Freigabe der Abtreibung in einer Fristenregelung ohne Pflichtberatung mit der Wirkung, dass auf die Rettung des Lebens von mindestens 5.000 Kindern jährlich verzichtet wird, die allein bei katholischen Beratungsstellen statistisch sicher nachgewiesen werden.
Gegenseitige Treue beinhaltet die Pflicht, diesen deutschen Weg des Lebensschutzes, der weltweit singulär ist, in seiner gesetzlichen Normierung und in seiner in katholischen Beratungsstellen geprägten Praxis unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen. Die Frage bleibt, ob dies in Rom wirklich geschieht.
Katholische Laien und katholische Bürger sind identisch
Wenn die Frage, ob kirchliche Amtsträger weiterhin in der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung mitwirken dürfen, offen bleibt, wie lautet dann die Antwort auf die entsprechende Frage bei den Laien? Wenn Katholiken sich auf der Basis ihres bürgerlichen Koalitionsrechtes zusammenschließen, um weiterhin zu beraten, dann wird gelegentlich darauf hingewiesen, es sei ein Unding, dass katholische Bürger meinen, etwas tun zu dürfen, was katholische Laien wegen der römischen Weisung nicht tun dürften. Das Unding besteht darin, dass es Unsinn ist, zwischen katholischen Bürgern und katholischen Laien zu unterscheiden. Eine solche Unterscheidung ist absolut unkirchlich. Katholische Laien und katholische Bürger sind vollkommen identisch.
Wenn katholische Laien oder katholische Bürger aus christlicher Verantwortung handeln, dann handeln sie als Christen und damit als Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute (n.76) ausdrücklich von dem Handeln der Christen "im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden" und meint damit alle Katholiken. Zugleich unterscheidet das Konzil dieses Handeln der Christen von dem Handeln der Christen "im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten". Dieses kirchenamtliche Handeln beansprucht DONUM VITAE ausdrücklich nicht.
Gemeinsam tun, was jeder allein ohnehin tun darf und muss
DONUM VITAE tritt dafür ein, dass es auch zukünftig eine Schwangerschaftskonfliktberatung von Katholiken im Rahmen der geltenden Gesetze gibt, damit weiterhin durch Rat und Tat mehr ungeborenen Kindern die Chance eröffnet wird, das Licht der Welt zu erblicken. Dass es auch Katholiken gibt, die sich nicht an der Schwangerschaftskonfliktberatung beteiligen wollen, ist seit Jahren bekannt. Niemand zwingt sie dazu. Auch sie handeln als Kirche. Doch auch bei unterschiedlichem Handeln in dieser Frage folgen die deutschen Katholiken einheitlichen Grundüberzeugungen. Sie treten geschlossen für den Schutz des ungeborenen Lebens ein.
Unterschiedliche Wege zum gleichen Ziel zu beschreiten, ist auch in der Kirche selbstverständlich Niemand kann hier eine Geschlossenheit wünschen, die einer Verspätungserscheinung des 19. Jahrhunderts gleich käme. Warum sollen Katholiken, zwar nicht im Namen der Kirche, aber doch im eigenen Namen als Staatsbürger, geleitet von ihrem christlichen Gewissen, gemeinsam und damit als Kirche, nicht das tun dürfen, was viele einzelne Katholiken in nicht katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (etwa in einem Gesundheitsamt) tun und ohne kirchenamtliche Sanktionen tun dürfen?
Was jeder Katholik im caritativen Bereich tun darf, das dürfen auch alle Katholiken gemeinsam tun. Sie nehmen lediglich ihr Koalitionsrecht in Anspruch, das im nachkonziliaren kirchlichen Gesetzbuch in Can. 215 in aller wünschenswerten Klarheit formuliert ist: "Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas... frei zu gründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen." Durch das Konzil ist das Koalitionsrecht auch innerkirchlich ausdrücklich gewährleistet, so dass es im Grunde nicht mehr, des Rückgriffs auf das bürgerliche Koalitionsrecht bedarf.
Die Strafandrohung rettet nach aller Erfahrung kein Leben
Wenn Vereinigungen von Katholiken im Rahmen der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung tätig werden und somit auch Beratungsnachweise erstellen, dann handelt es sich hierbei um "Scheine anderer Art". Wer im Namen und im Auftrag der Kirche nach bischöflichen Richtlinien berät, dessen Beratungsnachweise haben einen kirchenamtlichen Charakter. Es mag sein, dass dieser kirchenamtliche Schein für diejenigen unerträglich ist, die diesen Weg der Beratung nicht mitgehen wollen.
Zwar bestätigt dieser Schein lediglich, dass eine Konfliktberatung zum Leben stattgefunden hat, aber die katholische Schwangerschaftskonfliktberatung rettet in Deutschland nicht nur 5.000 Kindern das Leben, die Beratung ist auch im Falle des Misserfolgs eine Voraussetzung dafür, dass die Abtreibung straffrei bleibt. Offensichtlich wird hier und da immer noch die Meinung vertreten, die Strafe müsse in jedem Fall angedroht werden, obwohl die Vergangenheit gelehrt hat, dass die Strafandrohung das Leben ungeborener Kinder nicht wirksam schützt und obwohl jedem einsichtig ist, dass das Leben des Kindes nur mit der Mutter und nicht gegen die Mutter geschützt werden kann.
Ein hausgemachtes Problem, das zum bedrückenden Monstrum wurde.
Wenn das kirchliche Amt aus der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung aussteigt, so mag das zu akzeptieren sein, allerdings nur dann, wenn Katholiken im eigenen Namen als Staatsbürger, geleitet von ihrem christlichen Gewissen, die so entstehende Lücke schließen. Der Verzicht auf die kirchenamtliche, im Namen der Kirche durchgeführte Schwangerschaftskonfliktberatung und die gleichzeitige Fortsetzung dieser Beratung durch katholische Bürger stellt momentan die vermutlich einzige Lösung eines Problems dar, das in der Kirche hausgemacht ist und das durch Missverständnisse und durch den Einsatz unverhältnismäßiger, auch unverantwortlicher Mittel zu einem Monstrum geworden ist.
Viele katholische Laien leben in der festen Überzeugung, dass die Verantwortung für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder auch zukünftig den Einsatz deutscher Katholiken für eine katholisch geprägte Schwangerschaftskonfliktberatung verlangt. Diese Laien dürfen daher nicht nur DONUM VITAE gründen, sie sind in Wahrnehmung ihres Koalitionsrechtes dazu verpflichtet.
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Wer eine Antwort auf die Frage des "Dürfens" sucht, wird die in der Frage enthaltene Feststellung, dass Bischöfe nach der Weisung aus Rom die gesetzliche Schwangerschaftskonfliktberatung nicht fortsetzen dürfen, in Frage zu stellen haben: Dürfen die Bischöfe tatsächlich nicht? Um es vorweg zu sagen: Wir müssen diese Frage offen lassen.
Natürlich verlangt das besondere Treueverhältnis zwischen Bischöfen und Papst den Gehorsam der Bischöfe. Treue bindet aber niemals nur eine Seite, Treue verpflichtet immer beide Partner. Nachdem beide in dem Ziel einig sind, mit aller Kraft das Leben ungeborener Kinder zu retten, geht es bei der römischen Weisung lediglich um den richtigen Weg. Wer das Recht zur Weisung in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, den Weg, auf den sich die Weisung bezieht, richtig zu erfassen. Hier empfinden viele Katholiken in Deutschland ein Unvermögen Roms, die deutsche Gesetzeslage zu verstehen.
Nur Frauen, die erreicht werden, können beraten werden
Nicht der Beratungsnachweis, der sogenannte Schein bewirkt, dass bei einer Frau, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befindet, auf Strafandrohung verzichtet wird; der Verzicht auf Strafandrohung ist vielmehr mit der Schwangerschaftskonfliktberatung selbst verbunden, mit einer Beratung also, in der die Kirche nach den Mahnungen Roms nicht nur bleiben, sondern verstärkt tätig werden soll. Es entspricht einer gesicherten Erfahrung, dass die Frau, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befindet, durch Beratung nur dann erreicht werden kann, wenn gegenüber der beratenen Frau auf Strafandrohung verzichtet wird.
Es gibt zu der Beratungsregelung nur zwei Alternativen:
1. das unbedingte Festhalten an der Strafandrohung, obwohl jahrzehntelange Erfahrungen zeigen, dass dies kein wirksamer Schutz ist, oder
2. die Freigabe der Abtreibung in einer Fristenregelung ohne Pflichtberatung mit der Wirkung, dass auf die Rettung des Lebens von mindestens 5.000 Kindern jährlich verzichtet wird, die allein bei katholischen Beratungsstellen statistisch sicher nachgewiesen werden.
Gegenseitige Treue beinhaltet die Pflicht, diesen deutschen Weg des Lebensschutzes, der weltweit singulär ist, in seiner gesetzlichen Normierung und in seiner in katholischen Beratungsstellen geprägten Praxis unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen. Die Frage bleibt, ob dies in Rom wirklich geschieht.
Katholische Laien und katholische Bürger sind identisch
Wenn die Frage, ob kirchliche Amtsträger weiterhin in der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung mitwirken dürfen, offen bleibt, wie lautet dann die Antwort auf die entsprechende Frage bei den Laien? Wenn Katholiken sich auf der Basis ihres bürgerlichen Koalitionsrechtes zusammenschließen, um weiterhin zu beraten, dann wird gelegentlich darauf hingewiesen, es sei ein Unding, dass katholische Bürger meinen, etwas tun zu dürfen, was katholische Laien wegen der römischen Weisung nicht tun dürften. Das Unding besteht darin, dass es Unsinn ist, zwischen katholischen Bürgern und katholischen Laien zu unterscheiden. Eine solche Unterscheidung ist absolut unkirchlich. Katholische Laien und katholische Bürger sind vollkommen identisch.
Wenn katholische Laien oder katholische Bürger aus christlicher Verantwortung handeln, dann handeln sie als Christen und damit als Kirche. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute (n.76) ausdrücklich von dem Handeln der Christen "im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden" und meint damit alle Katholiken. Zugleich unterscheidet das Konzil dieses Handeln der Christen von dem Handeln der Christen "im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten". Dieses kirchenamtliche Handeln beansprucht DONUM VITAE ausdrücklich nicht.
Gemeinsam tun, was jeder allein ohnehin tun darf und muss
DONUM VITAE tritt dafür ein, dass es auch zukünftig eine Schwangerschaftskonfliktberatung von Katholiken im Rahmen der geltenden Gesetze gibt, damit weiterhin durch Rat und Tat mehr ungeborenen Kindern die Chance eröffnet wird, das Licht der Welt zu erblicken. Dass es auch Katholiken gibt, die sich nicht an der Schwangerschaftskonfliktberatung beteiligen wollen, ist seit Jahren bekannt. Niemand zwingt sie dazu. Auch sie handeln als Kirche. Doch auch bei unterschiedlichem Handeln in dieser Frage folgen die deutschen Katholiken einheitlichen Grundüberzeugungen. Sie treten geschlossen für den Schutz des ungeborenen Lebens ein.
Unterschiedliche Wege zum gleichen Ziel zu beschreiten, ist auch in der Kirche selbstverständlich Niemand kann hier eine Geschlossenheit wünschen, die einer Verspätungserscheinung des 19. Jahrhunderts gleich käme. Warum sollen Katholiken, zwar nicht im Namen der Kirche, aber doch im eigenen Namen als Staatsbürger, geleitet von ihrem christlichen Gewissen, gemeinsam und damit als Kirche, nicht das tun dürfen, was viele einzelne Katholiken in nicht katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (etwa in einem Gesundheitsamt) tun und ohne kirchenamtliche Sanktionen tun dürfen?
Was jeder Katholik im caritativen Bereich tun darf, das dürfen auch alle Katholiken gemeinsam tun. Sie nehmen lediglich ihr Koalitionsrecht in Anspruch, das im nachkonziliaren kirchlichen Gesetzbuch in Can. 215 in aller wünschenswerten Klarheit formuliert ist: "Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas... frei zu gründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen." Durch das Konzil ist das Koalitionsrecht auch innerkirchlich ausdrücklich gewährleistet, so dass es im Grunde nicht mehr, des Rückgriffs auf das bürgerliche Koalitionsrecht bedarf.
Die Strafandrohung rettet nach aller Erfahrung kein Leben
Wenn Vereinigungen von Katholiken im Rahmen der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung tätig werden und somit auch Beratungsnachweise erstellen, dann handelt es sich hierbei um "Scheine anderer Art". Wer im Namen und im Auftrag der Kirche nach bischöflichen Richtlinien berät, dessen Beratungsnachweise haben einen kirchenamtlichen Charakter. Es mag sein, dass dieser kirchenamtliche Schein für diejenigen unerträglich ist, die diesen Weg der Beratung nicht mitgehen wollen.
Zwar bestätigt dieser Schein lediglich, dass eine Konfliktberatung zum Leben stattgefunden hat, aber die katholische Schwangerschaftskonfliktberatung rettet in Deutschland nicht nur 5.000 Kindern das Leben, die Beratung ist auch im Falle des Misserfolgs eine Voraussetzung dafür, dass die Abtreibung straffrei bleibt. Offensichtlich wird hier und da immer noch die Meinung vertreten, die Strafe müsse in jedem Fall angedroht werden, obwohl die Vergangenheit gelehrt hat, dass die Strafandrohung das Leben ungeborener Kinder nicht wirksam schützt und obwohl jedem einsichtig ist, dass das Leben des Kindes nur mit der Mutter und nicht gegen die Mutter geschützt werden kann.
Ein hausgemachtes Problem, das zum bedrückenden Monstrum wurde.
Wenn das kirchliche Amt aus der gesetzlich geregelten Schwangerschaftskonfliktberatung aussteigt, so mag das zu akzeptieren sein, allerdings nur dann, wenn Katholiken im eigenen Namen als Staatsbürger, geleitet von ihrem christlichen Gewissen, die so entstehende Lücke schließen. Der Verzicht auf die kirchenamtliche, im Namen der Kirche durchgeführte Schwangerschaftskonfliktberatung und die gleichzeitige Fortsetzung dieser Beratung durch katholische Bürger stellt momentan die vermutlich einzige Lösung eines Problems dar, das in der Kirche hausgemacht ist und das durch Missverständnisse und durch den Einsatz unverhältnismäßiger, auch unverantwortlicher Mittel zu einem Monstrum geworden ist.
Viele katholische Laien leben in der festen Überzeugung, dass die Verantwortung für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder auch zukünftig den Einsatz deutscher Katholiken für eine katholisch geprägte Schwangerschaftskonfliktberatung verlangt. Diese Laien dürfen daher nicht nur DONUM VITAE gründen, sie sind in Wahrnehmung ihres Koalitionsrechtes dazu verpflichtet.