Einführung in die Erklärung "Rahmenbedingungen für das Gelingen stabiler Partnerschaften verbessern"

Rede von Christa Licharz-Lichtenthäler, Familienpolitische Sprecherin des ZdK, im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Hinführung zum Text:

Anmerkungen zu rechtlichem und politischem Handlungsbedarf

I. Rahmenbedingungen für das Gelingen stabiler Partnerschaften verbessern

Fast fünfzig Prozent der Schwangeren, die einen Abbruch der Schwangerschaft erwägen, geben als Gründe dafür Schwierigkeiten in der Partnerschaftsbeziehung und - damit zusammenhängend - Verantwortungs- und Zukunftsängste an. Dies sind erschreckende Zahlen, die sich aus Daten der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ergeben.

Diese und andere Zusammenhänge haben uns veranlasst, das Thema "stabile Partnerschaften" in den Mittelpunkt unserer familienpolitischen Überlegungen zu stellen. Denn Stützung und Förderung partnerschaftlicher Lebensbeziehungen junger Ehepaare wird zur Zeit in der Familienpolitik vernachlässigt. Für uns aber stellt sich die Frage nach der Bedeutung von Ehe und Partnerschaft zugespitzter denn je, da von verschiedener Seite vorgeschlagen wird, die Förderung der Ehe zugunsten der Förderung der Kinder zurückzufahren.

Gelingende Partnerschaft schafft die Grundlage für ein Leben als Familie. Die Entscheidung für ein Kind hängt mehr denn je von der Stabilität der Partnerschaft der Eltern ab, von der emotionalen Tiefe ihrer Beziehung und der Verlässlichkeit des Arrangements, das die Paare über ihre Zukunft haben treffen können. Für uns sind dies wichtige Gründe, nicht nur über die Themen Kindergeld und Kinderbetreu-
ung nachzudenken - so wichtig uns diese auch heute sind. Wenn verlässliche Partnerschaft abhängig ist von stabilen Arrangements für die Zukunft - wie sieht es dann in der gesellschaftlichen Realität aus?

Warum tragen diese Arrangements nicht wirklich in die Zukunft?

Warum werden Schwierigkeiten in der Partnerschaft als häufiger Grund für den Wunsch nach einem Abbruch der Schwangerschaft genannt?

Warum zerbrechen gerade nach der Geburt des ersten Kindes viele Partnerschaften?

Wird in der Partnerschaft zwischen Mann und Frau nicht nach wie vor von verschiedenen Lebensperspektiven ausgegangen? Die jungen Frauen vertrauen darauf, dass sich ihr Partner gleichermaßen an den Familienpflichten und der Fürsorge gegenüber dem gemeinsamen Kind beteiligen wird und ihre beruflichen Ambitionen unterstützt. Die jungen Männer gehen demgegenüber oft stillschweigend davon aus, dass von ihnen die Rolle des außerhäuslichen "Ernährers" erwartet wird. Alles andere, so glauben viele, "werde sich schon finden".

"Wird es sich wirklich finden? ..."

Wie Männer und Frauen ihr Arrangement für das gemeinsame Leben gestalten können, hängt sowohl von den persönlichen Prägungen jedes einzelnen ab als auch von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Dabei setzt eine partnerschaftliche Gestaltung von Ehe und Familie bestimmte Haltungen voraus, wie z.B. Fairness, Solidarität und Verlässlichkeit. Diese Werte stehen häufig im Konflikt mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Wenn wir uns heute mit dieser Thematik in der Vollversammlung befassen, so deshalb, weil hier eine präventive Gestaltungsaufgabe für Gesellschaft und Politik, Kirche und Wirtschaft liegt.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat sich in den vergangenen Jahren stets besonders für die Belange von Ehe und Familie eingesetzt. Deshalb hat auch im November 2001 das Präsidium beschlossen, eine ad hoc-Arbeitsgruppe im Sachbereich Ehe und Familie einzurichten, mit dem Ziel, in dieser Frühjahrsvollversammlung einen Erklärungstext zu aktuellen Fragen vorzulegen.

Vorausgegangen waren Vorarbeiten in einer sachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe mit dem Sachbereich 3 zum Thema Bedeutung von Ehe und Familie im Steuerrecht und Expertengespräche zu Fragen des Eherechts und im Frühjahr 2001 hat das ZdK mit einer Erklärung im Hauptausschuss schon einen deutlichen Schritt getan: Der Hauptausschuss hat gefordert, das geltende Ehe- und Familienrecht daraufhin zu überprüfen, ob es noch den adäquaten rechtlichen Rahmen bietet, der Ehe als rechtlich geregelte Form des partnerschaftlichen Miteinanders von Mann und Frau tatsächlich schützt und stützt.

Aufbauend auf diesen Vorarbeiten war die Vorbereitung der Vollversammlung durch eine Einschätzung Franz-Xaver Kaufmanns geprägt. Er formulierte, die Zukunft der Familie werde sich an zwei Punkten entscheiden:

- Die Stabilisierung dauerhafter Partnerschaftsbeziehungen muss auf der Basis der Gleichberechtigung der Geschlechter getroffen werden!
und
- Die Folgen der Übernahme von Elternverantwortung müssen durch arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Maßnahmen günstiger gestaltet werden!

Beide Aussagen haben bis heute ihre Brisanz nicht verloren. Aber während über entsprechende arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen zumindest nachgedacht wird, wird über die Stabilisierung dauerhafter Partnerschaften auf Grundlage der Gleichberechtigung nur wenig diskutiert.

Eine zukunftsfähige Familienpolitik muss sich neben der Generationenbeziehung auch der Förderung gelingender Partnerschaften widmen.


II. Förderung gelingender Partnerschaften

1. Partnerschaft: Wunsch und Wirklichkeit

Umfragen bestätigen: Der Wunsch nach verlässlichen Partner-Beziehungen und nach einer eigenen Familie rangiert bei jungen Menschen weiterhin in ihren Lebensplänen ganz weit oben. Die Shell-Jugendstudie hat dies vor knapp zwei Jahren noch einmal nachdrücklich belegt.

Die Sehnsucht nach Intimität und Geborgenheit, aber auch nach echter Gleichberechtigung und Verlässlichkeit ist gerade als Gegenpol zu einer zunehmend individualisierten wie ökonomisch zweckbestimmten Lebenswelt ungebrochen. Männer und Frauen brauchen dafür ein günstiges kulturelles Klima und unterstützende Rahmenbedingungen, um diese ihre Vorstellungen von gelingender Partnerschaft verwirklichen zu können. Wunsch und Wirklichkeit fallen aber immer öfter auseinander. Viele auf Dauer angelegte Partnerschaften zerbrechen, die Zahl der Kinder bleibt hinter den ursprünglichen Wünschen signifikant zurück. Wir müssen uns fragen, welche Voraussetzungen fehlen, damit die Menschen ihre Lebenspläne erfüllen können, und ob es nicht strukturelle Rücksichtslosigkeiten in unserer Gesellschaft gibt, die die Stabilität von Paarbeziehungen permanent gefährden.

2. Partnerschaft: Bestandsaufnahme

Bei der Bestandsaufnahme dieser Situation wurde deutlich, dass sich

- das Verständnis von Familie geändert hat
- die Anforderungen und Erwartungen an Partnerschaft verändert haben
- und beides in neuartigen Beziehungsmustern gelebt wird.

So vollzieht sich Familienleben in vielfältigen Formen: Ehepaare mit leiblichen Kindern, Familien mit Adoptiv- und Pflegekindern, Einelternfamilien, Stieffamilien, Erwachsene mit ihren "alten" Eltern, Kinder in ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Paare, die aus unterschiedlichen Gründen kinderlos bleiben. Diese Vielfalt gilt es wahrzunehmen. Sie drückt die Unterschiedlichkeit individueller Lebensentwürfe und persönlicher Lebensgestaltung in einer pluralen Gesellschaft aus. Auch Partnerschaften stehen unter Druck. Das Lebensglück vieler Paare darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass äußere wie innere Faktoren und Erwartungshaltungen gelingende Partnerschaften gefährden. Dazu zählen lebensfremde Idealisierungen von Liebe und leistungsorientierte Kommerzialisierung von Sexualität durch die Medien ebenso wie der Rückfall in traditionelle Rollenmuster, die gerade für junge Väter zu Spannungen zwischen Vorstellungen von Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung einerseits und Wahrnehmung der Ernähreraufgabe andererseits führen können.

Für die Arbeitsgruppe war es als Vorarbeit bei dieser Betrachtung wichtig, "Partnerschaft" auf der Basis unserer christlichen Wertvorstellungen und auf der Basis des Grundgesetzes (insbesondere der Gleichberechtigung der Geschlechter) zu beschreiben.

Seit dem II. Vatikanischen Konzil entwickelt sich ein christliches Eheverständnis im Sinne der Partnerschaftlichkeit. Die Liebes- und Lebensgemeinschaft, die auf Gleichberechtigung, wechselseitigem Vertrauen und gegenseitiger Hilfe gründet, steht im Vordergrund. Dieses Verständnis erfordert bestimmte Grundhaltungen dafür, wie Menschen einander begegnen: Achtung, Respekt, Wahrung gegenseitiger Freiheit, Fairness und Zuverlässigkeit. Dazu gehört es, zu akzeptieren, dass der Partner eigene personale Fähigkeiten entfalten und einsetzen möchte. Partnerschaft ist ein anspruchsvoller Prozess. Im Laufe der Ehe entstehen typische Inte-ressenkonflikte. Die Auseinandersetzung mit überlieferten Rollenerwartungen muss bewältigt werden. Frauen erwarten selbstverständlich, dass Familienaufgaben partnerschaftlich geteilt werden. Junge Väter verspüren häufig noch den Druck, die Ernähreraufgabe zu übernehmen und sehen sich zusätzlich der Anforderung partnerschaftlicher Aufgabenverteilung gegenüber. Deshalb müssen die Partner zur Aushandlung von Details im Alltagsleben und von weitreichenden Lebensentscheidungen bereit und fähig sein.

Verfassungsrechtlich geschützt ist die Ehe, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen. Eherecht, Ehevertragsrecht und relevante Regelungen müssen dem doppelten Verfassungsauftrag von Art. 6 Abs. I (besonderer Schutz von Ehe und Familie) und Art. 3 Abs. II GG (Gleichberechtigung von Mann und Frau) genügen. Ehe als auf Dauer angelegte Lebens- und Liebes-, Verantwortungs- und Wirtschaftsgemeinschaft stellt hohe Anforderungen an Partnerschaftlichkeit. Partner können dies nur bewältigen, wenn die Gleichberechtigung der Partner in Phasen, in denen der eine vom anderen z.B. durch interne Aufgabenverteilung abhängig wird und sich Machtverhältnisse verschieben, institutionell abgesichert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen jüngsten Entscheidungen zu Fragen des Eherechts die Prägung der verfassungsrechtlich geschützten Ehe durch die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Partnerschaft herausgestellt. Es wird in der Urteilsbegründung betont, dass Ehegatten selbst bestimmen, wie sie Kindererziehung und Haushaltsführung in ihrer Ehe aufteilen. Die Leistungen, die jeweils im Rahmen der gemeinsamen Arbeits- und Aufgabenzuweisung erbracht werden, sind als gleichwertig zu betrachten. Kindererziehung und Haushaltsführung stehen also gleichwertig neben der Beschaffung des Einkommens. Daraus folgt der Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten.

"Wo Ehe draufsteht, sollte gleichberechtigte Partnerschaft drinsein." Dieser Verfassungsauftrag korrespondiert sowohl mit dem Selbstverständnis der meisten jungen Paare als auch mit dem christlichen Bild von Ehe und Partnerschaft. Auch das ZdK hat mit dem Diskussionspapier "Spurwechsel - Kulturwechsel" vom 03. Juni 2000 eine neue Kultur der Gleichberechtigung folgendermaßen gefordert: "Beteiligungsmöglichkeiten müssen gleichberechtigt für Männer und Frauen geschaffen werden; geschlechtsspezifische Unterschiede dürfen nicht in geschlechtshierarchischen Rollenzuschreibungen münden."

Schon im Beschluss "Ehe und Familie" der gemeinsamen Synode der Bistümer hieß es wegweisend:

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedarf die Familie heute mehr als früher aufgeschlossener, bildungswilliger Eltern sowie der Unterstützung durch den Staat und die gesellschaftlichen Institutionen. Diese Unterstützung muss die Familie als Institution stärken, alle einseitig belastenden Maßnahmen, z. B. in der Steuer-, Sozial-, Kultur-, und Rechtspolitik, von ihr abwenden und die Freiheit der Gestaltung ihrer Lebensgemeinschaft gewährleisten."

III. Partnerschaft: Vorschläge und Forderungen

1. Der Beschlussentwurf, über den wir heute beraten, macht in diesem Sinne konkrete Vorschläge, zuerst zur Stärkung der Beziehungen und Kompetenzen.

a. Es bedarf der Stärkung der partnerschaftlichen Erziehungs- und Beziehungskompetenz. Kindererziehung ist Aufgabe für Vater und Mutter, für beide gilt es, wirkliche Gestal- tungsfreiheit zu schaffen. Das bedeutet, dass Ehepartner in einem dauerhaften Prozess des Aushandelns und aufeinander Eingehens stehen. Gefragt sind hierfür Schlüsselkompetenzen des partnerschaftlichen Handelns. Beziehungs- und Erziehungskompetenzen können unter den gewandelten Voraussetzungen des Miteinanders von Mann und Frau, Eltern und Kindern nicht schlicht durch Kopie vorgefundener Vorbilder erworben werden. Es bedarf der Unterstützung durch Bildung.

Grundkompetenzen der Alltgsbewältigung in Familien neu zu vermitteln, ist ebenso notwendig wie ein ausreichendes pädagogisch-psychologisches Grundwissen zu schaffen. Familienbildung und familienergänzender Betreuung kommt für die Zukunft unserer Gesellschaft eine wichtige Aufgabe zu. Qualitativ hochwertige öffentliche Kindertagesbetreuung bietet für Kinder eine wichtige pädagogische Ergänzung des Lernes in der Familie. Wichtig ist, dass Familienbildung und Kindertagesbetreuung, aber auch Ehe- und Familienberatung personell und finanziell so ausgestattet werden, dass sie eine qualitativ hochwertige Arbeit verlässlich anbieten, Beziehungsprozesse initiieren und begleiten und die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe wirksam unterstützen können.

b. Eine große Herausforderung ist es, die lebenswichtige Balance von Erwerbsarbeit und Familie zu finden. Zur Zeit verbringen beide Elternteile zusammen mehr Zeit am Arbeitsmarkt als früher der sog. "Familienernährer", nämlich ca. 70 Arbeitsstunden pro Woche. Da ist die Koordination von Arbeit, Familie und Freizeit ein neues Problem. Hinzu kommt, dass nur noch 15 - 20% der erwerbstätigen Bevölkerung feste Arbeitszeiten haben, eine weitere Schwierigkeit für verlässliche Kinderbetreuung.

Es ist an der Zeit, bei der Organisation des Erwerbslebens die Bedürfnisse der Familien, der Paare ebenso wie der Kinder, auch im wohlverstandenen Eigeninteresse der Betriebe stärker in den Blick zu nehmen. Neben verbesserten Kinderbetreuungsangeboten sind die zeitlichen und räumlichen Erfordernisse der Lebens- und Arbeitswelten vorausschauend aufeinander abzustimmen.

c. Unterstützende Angebote der Familienbildung und – beratung sind insbesondere für Migrantenfamilien von besonderer Bedeutung, denn für sie ergeben sich nicht selten Spannungen, weil in der neuen Heimat die kulturellen, religiösen und rechtlichen Bestimmungsfaktoren der Institutionen Ehe und Familie untereinander nicht in Einklang stehen. Oft sind Migranten ihre Ehe unter anderen Voraussetzungen und in anderer Vorstellung von der Paarbeziehung eingegangen, sie haben andere Vorstellungen vom Verhältnis der Kinder zu ihren Eltern und umgekehrt, als sie es im deutschen Alltag erleben.

d. Unverzichtbarer Beitrag der Kirche zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Partnerschaften in Familien ist es, ihre Ehepastoral in den Dienst einer partnerschaftlichen Beziehungskultur zu stellen.

2. Auch im Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen gelingender Partnerschaften enthält der Beschlussentwurf konkrete Vorschläge. Denn: In Zeiten dynamischen gesellschaftlichen Wandels ist das Ehe- und Familienrecht daraufhin zu überprüfen, ob es noch den adäquaten rechtlichen Rahmen sichert, der das partnerschaftliche Miteinander von Mann und Frau schützt und stärkt. Dazu gehört auch eine Synchronisation der angrenzenden Rechtsmaterien.

a. Beschrieben wird zuerst Reformbedarf im Bereich des Güterrechts. Der eheliche Güterstand entscheidet über die Art der wirtschaftlichen Zusammengehörigkeit der Partner. Während sich beim Güterstand der Gütertrennung die vermögensrechtlichen Wirkungen der Heirat vorwiegend auf das Unterhaltsrecht beschränken, bilden errungenschaftsgemeinschaftliche Regelungen die Wirtschaftsgemeinschaft der Eheleute als partnerschaftliche Erwerbs- und Risikogemeinschaft ab. Die 1958 im BGB getroffene Entscheidung für die so genannte Zugewinngemeinschaft war die Entscheidung für eine Spielform der Gütertrennung mit nachehelichem Zugewinnausgleich, die sich für die scheiternde Haushaltsführungsehe um einen fairen Ausgleich bemühte. Die gleichberechtigte Teilhabe der Ehegatten am gemeinsamen Einkommen während bestehender Ehe allerdings ist nicht befriedigend geregelt. Eine Güterstandsreform, die dem Ziel der wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Partner während der Ehe dient und die partnerschaftliche Verständigung über die Aufgabenverteilung in der Ehe im Sinne echter Gestaltungsfreiheit flankiert, ist überfällig. Natürlich bleiben Möglichkeiten, ehevertraglich andere Regelungen zu treffen, erhalten. Bestimmte Rechtsfolgen sollten allerdings (noch stärker als bisher) an das Vorliegen des gesetzlichen Güterstandes geknüpft werden, z.B. das Ehegattensplitting im Steuerrecht, das für Ehepaare, die in Gütertrennung leben, nicht gut begründbar ist.

b. Im Rentenrecht entsprechen Teilhaberente bzw. Rentenanwartschaftssplitting dem Partnerschaftsprinzip. Das Modell der als bloßer Unterhaltsersatz konzipierten Hinterbliebenenrente, das von der Deutschen Bischofskonferenz und dem ZdK seit den 80er Jahren immer wieder kritisiert worden ist (vgl. zuletzt „Generationengerechtigkeit braucht Familiengerechtigkeit - Forderungen des Hauptausschusses zur aktuellen Rentendiskussion", Beschluss des Hauptausschusses des ZdK vom 08. September 2000), könnte aufbauend auf einer Güterstandsreform endlich mit größerem Erfolg zu eigenständigen Anwartschaften umgestaltet werden.

c. Die Möglichkeit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung von Ehepaaren sollte im Sinne der Gestaltungsfreiheit für Ehepaare in einer Wirtschafts- und Erwerbsgemeinschaft beibehalten, die Steuerklassenregelung allerdings reformiert werden.

d. Die Unterhaltspflicht von geschiedenen Vätern, die ihre zeitliche und räumliche Sorge zugunsten der Kinder wahrnehmen, muss dem Gedanken des Sorgerechts entsprechend reformiert werden. Andererseits besteht angesichts der hohen Zahl zahlungsunwilliger Väter bleibender politischer Handlungsbedarf beim Unterhaltsvorschussrecht.

e. Das Familienrecht wird am ehesten dann der Stabilisierung von familiären Partnerschaftsbeziehungen dienen, wenn die Hochzeitspaare über die rechtlichen Inhalte und Konsequenzen der Eheschließung beim Standesamt tatsächlich informiert sind.

IV. Abschluss

Politik erliegt einem Trugschluss, wenn sie glaubt, die Bindungsproblematik könne allein individuell bewältigt werden. Es ist wenig problembewusst, wenn mit Hinweis auf Individualisierungstendenzen erklärt wird, die Entwicklung zu einer von Singles bestimmten Gesellschaft sei unaufhaltbar.

Im Gegenteil gehört zur sozialen Bezogenheit des Menschen sein Wille zur Bindung, der über vorübergehende Beziehungen entschieden hinausgeht.

Gesellschaft und Politik haben die Aufgabe, entlastende Strukturen für gelingende Partnerschaften zu schaffen, die den sich wandelnden Vorstellungen der Menschen von Ehe und Familie Rechnung tragen.

Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf haben wir erste Vorschläge und Forderungen dazu zusammengestellt.

Mein Dank dafür gilt an dieser Stelle den Mitgliedern der ad hoc-Arbeitsgruppe für ihr großes Engagement beim Entstehen dieses Papiers.

Meine Damen und Herren, Partnerschaftlichkeit als Haltung, die Achtung des Anderen, seiner Würde und seiner Gleichwertigkeit entspricht unseren christlichen Werten. Dies sollte uns anspornen, uns an der gesellschaftlichen Diskussion über stabile Partnerschaften intensiv zu beteiligen.

In diesem Sinne wünsche ich uns eine engagierte und fruchtbringende Diskussion.

Christa Licharz-Lichtenthäler, Familienpolitische Sprecherin des ZdK

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