Die Bedeutung der Finanzgestaltung für Arbeit und Ansehen der Kirche in Deutschland.

Impuls von Prof. Dr. Thomas Sternberg im Rahmen der Fachtagung "Kirchliche Finanzen – ein Ort der Mit-Verantwortung für Laien" - es gilt das gesprochene Wort

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Mitglieder des Zentralkomitees,

auch von meiner Seite zunächst ein herzliches Willkommen und ein großer Dank für Ihr Interesse an diesem Thema. Teilnehmer aus 20 Diözesen sind hier, da kann man schon von Repräsentativität für die Katholiken in Deutschland sprechen. Wir haben als ZdK zu dieser Tagung eingeladen, um einen Fachdiskurs über die diözesanen Grenzen hinaus und vor allem zwischen den verantwortlichen Laienvertretern in den Gremien anzustoßen.

Der Umgang der katholischen Kirche mit ihren Finanzen ist vor allem seit 2014 auf die Tagesordnung gekommen. Die katastrophalen kommunikativen Fehler und die Extravaganzen eines offensichtlich überforderten Bischofs haben eine zum Teil völlig maßstabslose Debatte ausgelöst, die auch da Skandale witterte, wo es um die bloße Verwaltung des Vermögens und der Einnahmen ging. Er ist inzwischen einige Jahre her und viele Aufgeregtheiten haben sich beruhigt. Und doch muss man das immer im Blick haben, wenn man von der Bedeutung der Finanzgestaltung für Arbeit und Ansehen der Kirche in Deutschland spricht.

Die Art ihrer Finanzgestaltung ist fundamental für die Arbeit und für den Auftrag, aber genauso für das Ansehen der katholischen Kirche in Deutschland. Eine verantwortungsvolle, nachvollziehbare und transparente Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel muss für uns genauso, wie es von jeder Großorganisation erwartet wird, zwingend sein. An vielen Orten geschieht genau das längst. Aber eine gemeinsame Reflexion über die Fragen der materiellen Grundlagen der Tätigkeit der Kirche ist dennoch angebracht.

Das ist ja kein Thema nur der Gegenwart: Die kirchlichen Finanzen wurden in der Tradition des ersten Jahrtausends als „Patrimonium Pauperum“, als Armengut bezeichnet (so schon Origenes, Ambrosius, Augustinus, Leo u. v. a. m.) und derjenige, der sich am Gut der Kirche verging, veruntreute, raubte oder erpresste, der wurde als „necator Pauperum“, als “Mörder der Armen“, bestraft. Der Gedanke dahinter war, dass alles kirchliche Vermögen primär zu caritativen Zwecken da war und sich die übrigen Zwecke diesem unterordnen hatten. Unbedeutend waren diese Themen nie!

Ich möchte im Folgenden vier Punkte ansprechen, die uns als Zentralkomitee der deutschen Katholiken aktuell wichtig erscheinen für den Umgang mit kirchlichen Finanzen. Ich werde jedes Thema nur kurz anreißen und freue mich darauf, im weiteren Verlauf der Fachtagung das in der Diskussion mit Ihnen zu vertiefen.

1.   Die Kirchensteuer

Prof. Pulte wird uns gleich in die Tiefen des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland mitnehmen. Dieses neutrale und doch nicht laizistische Verhältnis in Deutschland ermöglicht es den Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuern zu erheben – den Kirchen somit die „Kirchensteuer“. Diese Steuer wird seit 1950 durch staatliche Finanzbehörden im Auftrag der Kirchen, genauer der Diözesen, gegen Entgelt eingezogen. Durch die Bindung an die Lohn- und Einkommenssteuer der Kirchenmitglieder erweist sich dieses System als ein weitgehend gerechtes, auf Solidarität aufbauendes Beitragssystem - allerdings in den Bistümern mit stark zentralisierenden Effekten.

Ich möchte in diesem Kreis einmal sagen, dass es mich ärgert, wenn die Kirchensteuer in Pressemeldungen wie ein „Geschenk an die Kirchen“ behandelt wird. Die Behörden erhalten je nach Bundesland eine angemessene Bezahlung: zwischen 2 und 4 Prozent des Aufkommens für diese Dienstleistung! Das waren im vergangenen Jahr mehr als 330 Millionen Euro!

Andererseits sind mit dem System des Einzugs auf Bistumsebene eine Fülle von Problemen der katholischen Kirche in Deutschland begründet worden, die Papst Benedikt XVI. als „Verweltlichung“ kritisiert hat.

Mit diesem verlässlichen Weg der Finanzierung der Arbeit gehen die Kirchen eine Struktur ein, die in Erhebung und Verwendung einen Vergleich zu öffentlichen Finanzen nahe legt. So wechseln aktuell viele Bistümer – wie es Bund, Länder und Kommunen vorgemacht haben – von der kameralistischen zur kaufmännischen Buchführung. Auch wenn dieser Wechsel mit Herausforderungen einhergeht, fördert er doch die umfassendere Darstellung der Haushalte, des Vermögens und damit ihre Nachvollziehbarkeit.

Ein, wie ich meine, entscheidender Punkt aus der Arbeit der öffentlichen Haushalte, den auch wir als Kirchen sehr ernst nehmen müssen, ist das Prinzip der vorherigen Bewilligung. Die Vergabe von Mitteln muss grundsätzlich durch ein legitimiertes Gremium im Vorhinein beraten und entschieden werden.

Anders als seit Jahren erwartet, befinden wir uns immer noch nicht in einer Zeit sinkender Kirchensteuereinnahmen. Zwischen den Jahren 2008 und 2015 sind die Einnahmen noch einmal von 5 Mrd. Euro auf über 6 Mrd. Euro gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 20 Prozent. Und so steht den Bistümern – wenn auch unterschiedlich verteilt – eine große Menge Geld zur Verfügung, das von verantwortlichen Gremienmitgliedern verwaltet werden muss. Dafür brauchen wir einen Überblick. So komme ich zu meinem 2. Punkt.

2.   Bündelung von Rechtsträgern und Finanzhaushalten auf Ebene der Bistümer

Die Pluralität der Einnahmenstruktur bringt Entwicklungen mit sich, die unserem heutigen Ziel einer transparenten und nachvollziehbaren Finanzstruktur Steine in den Weg legen. So haben wir historisch gewachsen allein auf Diözesanebene verschiedene Rechtsträger, die Vermögen verwalten, welches unterschiedlichen Zweckbindungen unterliegt.

Bis vor wenigen Jahren wurden einige dieser Rechtsträger unter nahezu völliger Unkenntnis der Gläubigen sowie der allgemeinen Öffentlichkeit verwaltet: Neben dem heute – ich sage mal – regulären Haushalt der Diözese, über dessen Kirchensteueranteil der Kirchensteuerrat berät und entscheidet, existieren in den meisten Diözesen mindestens die Kirchenstiftungen der Pfarreien, der Bischöfliche Stuhl, die Hohe Domkirche, das Domkapitel und eine Fülle eigenständiger Stiftungen als Rechtsträger mit mancherorts nicht zu vernachlässigendem Etat.

Wie kann über Zweck und Ausstattung dieser Rechtsträger zeitgemäß informiert werden und welche Möglichkeiten gibt es, hier für die diözesane Ebene eine Bündelung vorzunehmen?

Ich bin mir bewusst, dass die Zusammensetzung der einzelnen Vermögenswerte häufig sehr verzahnt ist und nicht einfach darstellbar. Dennoch ist es an der Zeit die Vermögensentstehung und -verwendung nachvollziehbar aufzuschlüsseln, wo möglich zusammen zu legen und auch öffentlich zu machen. Damit einher geht auch die Überprüfung in wieweit durch Wahl legitimierte Laien auch hier Mitverantwortung tragen können

Damit bin ich bei meinem dritten Punkt.

3.   Stärkung von Synodalität als Strukturprinzip kirchlichen Handelns

Im vergangenen Herbst haben wir uns als ZdK ausgesprochen für eine Stärkung der Synodalität als Strukturprinzip kirchlichen Handelns. Papst Franziskus wies in seiner viel beachteten Rede am 17. Oktober 2015 anlässlich der Feier des 50-jährigen Bestehens der Generalsynode der Bischöfe auf die Form der Entscheidungsfindung hin, die aus seiner Sicht dem Wesen der kirchlichen Mission heute angemessen ist: "Die Welt, in der wir leben und die in all ihrer Widersprüchlichkeit zu lieben und ihr zu dienen, wir berufen sind, erfordert von der Kirche eine Steigerung der Synergien in allen Bereichen ihrer Sendung. Es ist dieser Weg der Synodalität, welcher der Weg ist, den Gott von der Kirche im dritten Jahrtausend erwartet.“ In unserem Beschlusstext heißt es: „Als Strukturprinzip betrachtet, ist Synodalität als eine Grundhaltung bei Beratungen sowie in Entscheidungsfindungsprozessen zu betrachten, durch die die Kirche […] als Gemeinschaft von Menschen, die nach Antworten auf ihre Lebensfragen suchen und angesichts von Sünde und Tod auf Gottes Barmherzigkeit vertrauen. Synodalität bedeutet, einen Weg zusammen zu gehen.“[1]

Diesen Weg unter Einbindung des ganzen Gottesvolkes, mit demokratisch legitimierten „Laien“ zu gehen, ist gerade dann, wenn es um gestaltende Entscheidungen geht, nämlich im Bereich der kirchlichen Finanzen, fundamental. Partizipation darf sich nicht auf Beratungsaufgaben der Pastoral beschränken, sondern hat hier ihren Platz. Das hat auch die Würzburger Synode bereits gesehen, die empfohlen hat, die Kirchenvorstände zu Finanz- und Personalausschüssen der Pfarrei-/Gemeinderäte zu machen.

Wie kann die Partizipation aussehen?

Unterschiedliche Elemente sind meiner Ansicht nach zu beachten, die je für sich ihren Wert haben:

- Wahl und Berufung und somit Repräsentanz

- Geordnete Beratungs- und Entscheidungsverfahren

- Mitverantwortung und Letztentscheidung der Gremien.

Selbstverständlich müssen wir wie zunehmend im kirchlichen Kontext unterscheiden zwischen den „Laien“, die als Hauptamtliche ihren Dienst für den Bischof leisten und denen, die durch Berufung oder Wahl in ein Gremium der Diözese Mitglied werden.

Die Hauptamtlichen – von denen einige heute hier sind – tragen große Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag für einen verantwortlichen Umgang mit kirchlichem Vermögen. Aber sie sind der beste Ausdruck dafür, dass es bei unserem Thema nicht um Klerus versus Nichtkleriker geht, sondern um die Partizipation in einer Organisation, die längst nicht mehr klerikal besetzt ist.

Eine Frage treibt mich seit einiger Zeit besonders um: als der neue CIC 1983 erschien, bedurfte es eines Indults, also einer Genehmigung, dass die weitergehenden, verbindlichen Mitwirkungspflichten in den Kirchenvorständen nach deutschem Staatskirchenrecht weiter Geltung haben könnten. Es gibt in den Ländern Absichten das Staatskirchenrecht zu verändern. Berührt das die Mitwirkungskompetenzen der Laien?

Der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Josef Kardinal Höffner, formulierte am 9. September 1983 nach der Inkraftsetzung des aktuellen Kirchengesetzbuchs in einem Schreiben an Kardinalstaatssekretär Casaroli in Rom die Bitte um ein Indult für die Regelungen in den nicht der staatskirchenrechtlichen Regelungen unterliegenden Bistümern: „Es würde zu unguten Diskussionen in den deutschen Bistümern kommen, wenn in diesen Bistümern die bisherige Mitwirkung von Laien durch die Einführung des neuen Gesetzbuches der Kirche eingeschränkt würde…“. Stimmt die Auffassung, die verbindliche Beteiligung von Laien an der Finanzverwaltung sei eine auf deutschem Staatkirchenrecht beruhende Besonderheit oder ist eine solche bindende Kompetenz auch bei geltendem Kirchenrecht z. B. über den Ausnahmeparagraphen Can. 1279 § 1 CIC möglich? Da hoffe ich auf Auskunft der Kirchenrechtler.

Diese weitergehende Kompetenz der Räte war es, warum die Empfehlung der Würzburger Synode, die Kirchenvorstände zu Personal- und Finanzausschüssen der Pfarreiräte zu machen, kaum angegangen wurde. Nun gibt es eine noch sehr vertraulich angelaufene Initiative der Generalvikare der nordrhein-westfälischen Bistümer, die sicher sinnvolle Bündelung von Räten auch staatskirchenrechtlich zu ermöglichen. Ich habe da noch erheblichen Klärungsbedarf.   

Ehrenamtlich involviert sind Laien in einem bereits im Kirchenrecht verankerten Beratungsgremium des Bischofs für Finanzfragen: Dem Diözesanvermögensverwaltungsrat. So wertvoll dieses Gremium an manchen Stellen ist, so groß bleiben Räume für menschliches Fehlverhalten und Einzelentscheidungen des Ortsbischofs: Das Gremium versteht sich erstens häufig als ein Beratungsgremium. Zweitens muss es nur aus drei Personen bestehen und drittens werden die Mitglieder durch den Bischof berufen.

Der CIC legt zwar fest, dass niemand Verwandtes bis zum 4. Grad berufen werden darf[2], aber das sagt noch nicht, dass hier unabhängige Personen berufen würden. Unter demokratischen, bzw. synodalen Gesichtspunkten sind Berufungsverfahren jedenfalls nicht akzeptabel und entbehren der Legitimität.

Ein zentral wichtiger Ort der Mitwirkung von Laien sind in deutschen Diözesen die Kirchensteuerräte. Dort finden wir eine gemischte Besetzung mit Laien und Klerikern. Allerdings ist die Situation in den Bistümern sehr, sehr unterschiedlich. Ich erhoffe mir von dem Austausch hier auch Klärungen, was in dem einen Bistum geht, im anderen aber unmöglich erschient.

So ist beispielsweise für die bayerischen Diözesen in einer gemeinschaftlichen Satzung geregelt, dass diesem Gremium mehr gewählte weltliche Vertreter angehören als durch den Bischof ernannte. Diese Regelung geht daher einen Schritt weiter als der Diözesanvermögensverwaltungsrat. Die Mitglieder werden nicht nur vom Vorsitzenden berufen – immerhin!

Eine für mich noch zu klärende „Lücke“ sehe ich da, wo wir vom Kirchenvermögen sprechen, welches aber nicht die Kirchensteuern betrifft. Hier haben die Kirchensteuerräte keine Mitverantwortung, sondern andere Gremien – häufig berufene Stiftungsräte – entscheiden über die Verwendung dieser Finanzen. Gerade an dieser Stelle entzündete sich ja auch der Skandal in Limburg.

Es zeigt sich, dass Wege beschritten werden, die Transparenz und Verantwortung über die Verwendung kirchlicher Mittel auf mehrere Schultern zu verteilen. Doch bleibt hier noch einiges zu tun. Zum einen müssen die Gremien in denen unab­hängige, fachlich geeignete Laien in die Entscheidungen über die Verwendung kirchlicher Finanzen eingebunden sind gestärkt und ausgebaut werden. Zum anderen brauchen wir eine verstärkte Selbstverständlichkeit für eine Kultur der Kontrolle.

4.   Kultur der Kontrolle

Effiziente Kontrolle aller Bereiche eines Geschäftslebens sind inzwischen zu einer öffentlich verlangten Selbstverständlichkeit geworden. Diese öffentliche Erwartung muss grundsätzlich auch für die Kirchen gelten. Zumal das kirchliche Recht selbst schon Ansätze benennt, um Kontrolle, Aufsicht und gewissenhafte Prüfung besonders der Finanzen sicherzustellen.

Die Rechenschaftslegung zu allen finanzrelevanten Vorgängen erfordert daher seitens der Verantwortlichen eine Haltung der Offenheit und Selbstverständlichkeit für Kontrolle. Kontrolle darf nicht missverstanden werden als ein Zeichen von Misstrauen, sondern sie führt zu einer Stärkung und ständigen Erneuerung von Vertrauen. Sie ist eine Entlastung und Beratungshilfe für alle, die Verantwortung tragen.

Somit ist die Wahrnehmung von Kontrolle ein Dienst an der Kirche. Durch angemessenes, regelmäßiges und umfassendes Controlling wird Verantwortung geteilt und die Transparenz gestärkt. Eine Kultur der Kontrolle muss zu eine Selbstverständlichkeit auch innerhalb der Kirche sein.

5.   Regeln zum Umgang mit dem Geld

Ich habe nun verschiedene Themen angesprochen und Fragen aufgeworfen zu denen wir sicherlich im Laufe unserer Fachtagung Vieles hören werden. Wichtig und erwähnenswert sind für mich drei weitere finanzpolitische Punkte, die eine intensive Behandlung erforderten, doch den Rahmen unserer Fachtagung sprengen würden. Daher möchte ich sie zum Schluss meines inhaltlichen Aufschlags nur kurz anreißen.

5.1  Staatsleitungen

Zu Beginn habe ich festgestellt, dass die Art der Finanzgestaltung fundamental ist für das Ansehen der katholischen Kirche in Deutschland. Im medialen Kreuzfeuer steht immer wieder ein Bereich unserer Einnahmen, der für viele Menschen kaum mehr nachvollziehbar ist und sich offensichtlich für Desinformationen immer wieder eignet: Die Staatsleistungen.

Da schreiben eine Website und immer wieder der Stern, die Gehälter der Priester würden in Deutschland vom Staat bezahlt. Dafür würden die 442 Millionen Staatsleistungen verwandt.

Da die Säkularisation mit ihren Enteignungen und Übertragungen von Klöster- und Stiftsvermögen nicht zuletzt in das Privateigentum von Herrscherhäusern kaum im Schulunterricht zum Thema gemacht wird, sind diese Vorgänge und die daraus entstandenen Verpflichtungen nicht mehr bekannt.

Hier gibt es von verschiedenen Seiten grundsätzliche Bereitschaft über eine Ablösung zu diskutieren, doch kommen wir ohne die ernsthafte Entwicklung eines Konzeptes nicht weiter. Vielleicht müssen wir da auch kirchlicherseits einen Schritt auf den Staat zugehen. Eine Schwierigkeit liegt darin, dass die Staatsleistungen in den meisten Bistümern zwar nur einen winzigen Anteil der kirchlichen Finanzen ausmachen, aber regional erhebliche Unterschiede bestehen. Insgesamt muss man sagen, dass eine Bereinigung dieses leidigen Thema angebracht wäre, zumal sich die Summe der Staatsleistungen fast schon mit den Einnahmen als Erstattung des Kirchensteuereinzugs (über 330 Millionen € in 2016) zu verrechnen wären.

5.2  Investition in ethisch-nachhaltige (Geld-)Anlagen

Seit vielen Jahren engagieren wir uns als ZdK intensiv für die Anlage insbesondere kirchlicher, aber auch privater Gelder nach ethisch-nachhaltigen Kriterien. Denn der Umgang der Kirche mit ihren Finanzen und ihrem Vermögen ist auch in dieser Hinsicht eine Frage ihrer Glaubwürdigkeit. Die Ziele und Kriterien, nach denen kirchliche Gelder am Kapitalmarkt investiert werden, sind von großer Bedeutung.

Ethisch-nachhaltige Kriterien wirken bei der Geldanlage auf zweifache Weise: Zum einen signalisieren sie den Unternehmen, dass sie ihre unternehmerische Praxis stärker nach ethischen Kriterien ausrichten sollen. Zum anderen können mit ethisch-nachhaltigem Investment Geldanlagen in Einklang mit christlichen Wertvorstellungen gebracht werden.

Ich möchte in dem Zusammenhang unsere – gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitete – Orientierungshilfe „Ethisch-nachhaltig-investieren. Eine Orientierungshilfe für Finanzverantwortliche katholischer Einrichtungen in Deutschland“ empfehlen. Bitte setzen Sie sich in ihren Bistümern, den kirchlichen Einrichtungen und Institutionen für dieses Anliegen ein.

5.3  Überdiözesane Aufgaben der Kirche in Deutschland

Als Vertreter des repräsentativen Laiengremiums der Katholiken in Deutschland kann es mir nicht egal sein, wenn die Gemeinschaft der Diözesen in Deutschland seit Jahren einen Sparprozess fortführt, der bewusst das Risiko eingeht, die Präsenz der Kirche in Deutschland insgesamt zu mindern. Wenn der Föderalismus im staatlichen Bereich immer mehr zugunsten des Zentralstaats ausgehöhlt wird, so ist die Entwicklung in den Bistümern umgekehrt: Die überdiözesanen Aufgaben werden marginalisiert und die Konzentration auf das Bistum verstärkt sich noch von Jahr zu Jahr. Offensichtlich hat das hier wie da wesentlich mit den Finanzströmen zu tun.

Es geht um eine ganze Reihe von Aufgaben, die nicht in der Enge eines Bistums allein bewältigt werden können: es geht um die Finanzierung bundesweiter Zusammenschlüsse von Verbänden, nationalen und internationalen Aufgaben, Vertretungsfunktionen, auf Deutschland bezogener Institutionen und anderes mehr. Nicht zuletzt die Einstellung des gedruckten „Filmdienstes“ hat das Elend der Medienarbeit der katholischen Kirche in Deutschland deutlich gemacht, auch die Debatten über die Einstellung des Zuschusses für Pax Christi und die Katholische Elternschaft haben deutlich gemacht, dass nach mehreren Kürzungsrunden die Decke nunmehr wirklich zu kurz ist. Die theologisch im II. Vatikanischen Konzil begründete und vom Papst so vehement gestärkte Bischofskonferenz hat solange keine Durchsetzungskraft, wie sie im Kirchenrecht marginalisiert ist und finanziell ausgetrocknet wird.

Nur einige Zahlen zu dem Problem: der Etat des VDD muss im gleichen Zeitraum um 20 Prozent gesenkt werden, wie die Einnahmen über die Kirchensteuer um über 20 Prozent gestiegen sind. Der Haushalt des VDD ging zwischen 2005 und 2015 um 14,5 % zurück – der Anteil an den Kirchensteuereinnahmen sank damit um 46 Prozent (Anteil des VDD Haushaltes an den Kirchensteuereinnahmen im Jahr 2005 3,9 % und 2015 2,1 %).

Natürlich sehe ich auch die Volatilität der Kirchensteuereinnahmen; sie werden zurückgehen. Allerdings gilt in den meisten Bistümern seit 2002 der Satz: „die Sparmaßnahmen greifen schon, aber die Einnahmeausfälle lassen noch auf sich warten“.

Ich habe den Vorschlag gemacht, die Abführungen an den VDD prozentual an die Kirchensteuerentwicklung zu koppeln. Er lag einmal bei fast vier Prozent der Einnahmen, heute liegt er bei unter zwei Prozent. Die sehr unterschiedliche Ertragslage unter den Bistümern könnte man leicht über einen differenzierten Hebesatz regeln. Die Zeit ist überreif für eine breite Debatte über dieses Thema auch in den Kirchensteuerräten!  

Auch wir als ZdK sind von dieser Entwicklung betroffen. Seit Jahren wird unser Etat mit zulässigen, aber nicht ganz einsichtigen Kniffen gesichert. Auch für unsere Arbeit möchte ich eine Abgabe als Anteil der Einnahmen: mit einem halben Promille, also 0,05 % könnten wir unsere Aufgaben erfüllen ohne die ohnehin irrige Auffassung zu stützen, „die Bischöfe“ würden das ZdK finanzieren.

Nicht zuletzt, um auf Bundesebene ein ernstzunehmender Gesprächspartner zu bleiben und als gesellschaftlich-politische Kraft agieren zu können, braucht die Vereinigung der Laien eine auskömmliche Finanzierung.

Dies sage ich heute auch ganz explizit in dieser Runde in der überwiegend Verantwortliche aus den Diözesen sind. Ihnen allen gilt mein Appell: Bitte haben Sie bei der Erfüllung der Aufgaben in Ihrer Diözese auch die anderen Ebenen im Blick. Wir können uns nicht aus uns selbst heraus erhalten, sondern sind auf die Bistümer angewiesen, weil sie die Kirchensteuereinnahmen verwalten und zur Verwendung freigeben.

Es ist gut, dass wir in Deutschland mit der Kirchensteuer ein solidarisches Beitragssystem der katholischen Frauen und Männer haben, das uns alle als Kirche materiell in die Lage versetzt, die Frohe Botschaft vielfältig, orientiert an den drei Grundaufträgen kirchlichen Lebens zu den Menschen zu bringen: in Liturgie, im Zeugnis und in der Diakonie.

Um Sie als wichtige Vertreterinnen und Vertreter des Gottesvolkes anzusprechen, mit Ihnen und untereinander ins Gespräch zu kommen, dazu dient die heutige – vielleicht Auftakttagung der Mitglieder von Diözesankirchensteuerräten.

Ich freue mich darauf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Prof. Dr. Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
 


[1] ZdK Vollversammlung, Synodalität. Strukturprinzip kirchlichen Handelns, 2016.
[2] Can. 492 CIC

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