Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland: Finanzierung langfristig absichern, Transparenz schaffen, Beteiligung ermöglichen!

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Der Umgang mit Finanzen in der katholischen Kirche ist in den vergangenen Jahren immer wieder kritisch in den Blick genommen worden. Veränderungsprozesse wurden initiiert und umgesetzt, jedoch bleiben weiterhin Fragen nach Transparenz und Mitverantwortung von Laien offen. Das ZdK will in dieser Diskussion besonders die überdiözesanen Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland in den Mittelpunkt rücken.

Kirchliche Sendung und Finanzen

Der Umgang der Kirche mit ihren Finanzen steht in Verbindung mit ihrem Auftrag – der Verkündigung des Wortes Gottes, dem Dienst der Liebe an den Menschen und der Feier der Sakramente. Um ihre Sendung in Verkündigung, Caritas und Liturgie zu erfüllen, braucht die Kirche auch finanzielle Mittel. Diese werden von den Gläubigen erbracht. Einnahmen und Vermögen der Kirche haben keinen Selbstzweck, sie müssen der kirchlichen Sendung dienen und sie absichern. Zugleich muss der Umgang der Kirche mit Einnahmen und Vermögen ihrer Sendung entsprechen. Die Integrität kirchlicher Organisationen und das Vertrauen in die Kirche insgesamt sind nicht zuletzt abhängig von einem verantwortungsvollen, ihren Werten entsprechenden Handeln in Finanzfragen. Transparenz, Partizipation und Kontrolle müssen dabei Grundpfeiler kirchlichen Umgangs mit Finanzmitteln sein.

Gemeinsames überdiözesanes Handeln in der katholischen Kirche in Deutschland

Zur Wahrnehmung der überdiözesanen Verantwortung des kirchlichen Sendungsauftrags haben die deutschen Bischöfe vor fast fünfzig Jahren, zum 1. Juli 1968, den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) als Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet. Sie haben damit die finanzielle, wirtschaftliche und juristische Grundlage ihrer gemeinschaftlichen Arbeit in der Kirche in Deutschland geschaffen. Auf diesem Weg werden Aufgaben finanziert, die die Bischöfe gemeinsam solidarisch verantworten wollen oder einzelne Bistümer nicht allein bewältigen können. Im Zentrum steht dabei von Beginn an die gemeinsam getragene weltkirchliche Arbeit. Eine Vielzahl weiterer für die Kirche in Deutschland wichtiger Aufgaben kommt hinzu. Die deutschen Bistümer setzen über den VDD innerkirchliche Solidarität durch einen Finanzausgleich untereinander um. Sie geben einen Teil der Kirchensteuereinnahmen für die Aufgaben bundesweit tätiger katholischer Organisationen und Zusammenschlüsse weiter. Dazu gehört auch die Finanzierung der Arbeit des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

Diese gemeinschaftlich unterstützten Aktivitäten der katholischen Kirche bilden die Grundlage für die Mitgestaltung von Gesellschaft und Politik in Deutschland im Sinne des Evangeliums, für das Engagement in der Weltkirche und in der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit. Sie sind von hoher Bedeutung für die Wahrnehmung und Wertschätzung der katholischen Kirche in der bundesweiten Öffentlichkeit. Die Präsenz der Kirche in Deutschland wird in wesentlichen Teilen von überdiözesan tätigen Initiativen, Verbänden und Einrichtungen getragen. "Ohne ein derartiges, oft ehrenamtliches Engagement für die vielfältigen Assoziationsformen und Zusammenschlüsse von Gläubigen könnte die Kirche ihre Sendung nicht erfüllen, das Evangelium in der modernen, pluralistischen und ausdifferenzierten Gesellschaft in Wort und Tat zu verkünden" ("Gemeinsam Kirche sein" Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral).

Gemeinsame Aufgaben definieren und neu bewerten

Der VDD hat in seiner Vollversammlung im Juni dieses Jahres eine Klärung der Aufgaben und Ziele des Verbandes und eine Verbesserung seiner Strukturen und Verfahren beschlossen. Wir begrüßen diese strukturellen Klärungsprozesse im VDD wie auch die geplante inhaltliche Neubewertung der gemeinschaftlich getragenen Aktivitäten. Dabei ist eine neue Verständigung über das für die katholische Kirche in Deutschland notwendige gemeinsame Handeln erforderlich. Ebenso bedarf es einer Überprüfung und inhaltlichen Bewertung der bestehenden Aktivitäten und Überlegungen zu zukunftsweisenden Initiativen. Aufgrund der langfristig zu erwartenden Einnahmerückgänge werden perspektivisch auch vorhandene Strukturen konsolidiert und konzentriert werden müssen. In einem solchen Prozess kann eine Stärkung der gemeinschaftlichen Aktivitäten hilfreich sein, um Synergien für die Arbeit in den Bistümern nutzen zu können. Eine breite Beteiligung an solchen Entscheidungen ermöglicht die Entwicklung bestmöglicher Lösungen sowie innerkirchliche und öffentliche Akzeptanz.

1. Finanzierung des Verbands der Diözesen Deutschlands langfristig sichern

Gesamtetat nicht weiter reduzieren

Papst Franziskus hat die Bedeutung der Bischofskonferenzen in den vergangenen Jahren hervorgehoben. Er will die Kollegialität und das Zusammenwirken in allen Bereichen kirchlicher Sendung stärken. Im Widerspruch dazu wird die überdiözesane Arbeit in Deutschland seit vielen Jahren finanziell immer weiter beschnitten. Bei aller Notwendigkeit, Aufgaben und Strukturen zu überdenken, sehen wir mit großer Sorge, dass die in den vergangenen Jahren von der Vollversammlung des VDD beschlossenen Sparprozesse weiter umgesetzt werden sollen.Die Umsetzungsbeschlüsse des letzten Jahres wurden öffentlich stark kritisiert und die Intransparenz der Entscheidungsprozesse und -kriterien bemängelt. In den kommenden Jahren werden weitere deutliche Kürzungen erforderlich sein, wenn an der schrittweisen Reduzierung der Regelumlage festgehalten wird. Zugleich sind die Kirchensteuereinnahmen beständig auf heute mehr als sechs Milliarden Euro gestiegen. Der Anteil der Regelumlage für die gemeinsamen Aufgaben und der Anteil des Gesamtetats des VDD an den Kirchensteuereinnahmen sind hingegen kontinuierlich gesunken. Wir appellieren an die deutschen Bischöfe, an die Finanzverantwortlichen in den Bistümern sowie an die diözesanen Kirchensteuerräte, die ursprünglich vereinbarten Sparziele nicht weiter zu verfolgen und für einen auskömmlichen Gesamtetat des VDD Sorge zu tragen.

Regelfinanzierung indexieren

Das ZdK schlägt vor, dass die deutschen Bistümer die Regelfinanzierung des VDD künftig prozentual an das Kirchensteueraufkommen binden. Damit wären Einnahmezuwächse und -absenkungen auf der diözesanen und der nationalen Ebene nicht mehr entkoppelt. Auf den beiden Ebenen könnten dann mögliche Steigerungen von Ausgaben weitgehend parallel erfolgen, ebenso müssten notwendige Sparmaßnahmen zeitlich übereinstimmend umgesetzt werden. Eine solche Indexierung führt zu einer Risikobeteiligung aller Ebenen und schafft Transparenz der überdiözesanen Einnahmen. Zugleich müssen weiterhin bei der Bemessung der Beiträge die unterschiedlichen Finanzsituationen in den Bistümern berücksichtigt werden. Dies kann durch einen differenzierten Hebesatz geschehen. Wir sprechen uns für einen Anteil von drei Prozent des Kirchensteueraufkommens in Deutschland als Regelumlage für den VDD-Haushalt aus.

2. Rechenschaft ablegen und Transparenz schaffen

Finanzen in kirchlichen Organisationsstrukturen offenlegen

Viele Diözesen haben in den vergangenen Jahren ihre Jahresabschlüsse, Haushalte und Vermögen offengelegt. Sie berichten nun regelmäßig über ihre Finanzen und haben, trotz häufig schwieriger Voraussetzungen, begonnen, Transparenz zu schaffen. Mit Blick auf die kirchlichen Finanzen der Diözesen fordert das ZdK eine vollständige Haushaltsklarheit und -wahrheit, die alle Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte einbezieht. Wir setzen uns für eine bessere Vergleichbarkeit der Rechenschaftslegung zwischen den einzelnen Diözesen auf der Grundlage gemeinsamer Standards zur Vermögensbewertung und zur Aufschlüsselung des Haushaltes ein. Auch in den Diözesen muss das in staatlichen Haushaltsordnungen vorgeschriebene Prinzip der vorherigen Bewilligung gelten, das vorsieht, keine Ausgaben zu tätigen, die nicht vorher in den verantwortlichen Gremien beschlossen wurden.

Das ZdK fordert alle kirchlichen Einrichtungen und Organisationen auf, öffentlich Rechenschaft über ihre Finanzmittel abzulegen, auch wenn sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind. Dazu gehören eine umfassende Transparenz der Entscheidungskriterien und
-strukturen, der Herkunft und Verwendung der Finanzmittel und eine Offenlegung des Vermögens. Es braucht eine klare Dokumentation, verständliche Kommunikation und nachvollziehbare Erläuterung des wirtschaftlichen Handelns. Dies kann zugleich einer professionellen und effizienten internen Steuerung von Finanzströmen dienen, die auf eine wirkungsorientierte Haushaltsführung zielt. Um glaubhaft Rechenschaft über die Bindung der Finanzverwaltung an die Sendung der Kirche abzulegen, ist darüber hinaus die Anlage des Vermögens nach ethisch-nachhaltigen Kriterien erforderlich, wie es die gemeinsame Orientierungshilfe "Ethisch-nachhaltig investieren" von ZdK und Deutscher Bischofskonferenz empfiehlt. Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Orientierungshilfe muss kontinuierlich gemeinsam von Deutscher Bischofskonferenz und ZdK gewährleistet werden.

Transparenz der Finanzen im VDD schaffen

Wir halten es für dringend erforderlich, dass auch hinsichtlich der Finanzen des VDD eine entsprechende Transparenz geschaffen wird. Wie in den Diözesen sind beim VDD die Herkunft und Verwendung der Finanzmittel sowie die Entscheidungsstrukturen offenzulegen. Es gilt, auch auf der Bundesebene nicht allein intern Rechenschaft abzulegen, sondern öffentlich der Gemeinschaft der Gläubigen und den diözesanen Kirchensteuerräten Auskunft über die Verwendung der durch sie bereitgestellten Mittel zu geben und den verantwortlichen Umgang mit dem anvertrauten Gut sichtbar zu machen.

3. Beteiligung von Laien an Finanzentscheidungen im Verband der Diözesen Deutschlands

Beteiligungsstrukturen stärken und ausbauen

"Es ist dieser Weg der Synodalität, welcher der Weg ist, den Gott von der Kirche im dritten Jahrtausend erwartet" (Papst Franziskus). Zur Umsetzung einer verstärkten Synodalität sind verlässliche Strukturen, die ein hohes Maß an Partizipation bei kirchlichen Entscheidungsfindungsprozessen absichern, erforderlich. Die Einbindung des ganzen Gottesvolkes durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter ist auch für Entscheidungen im Bereich der kirchlichen Finanzen fundamental, und zwar auf allen Ebenen der Kirche. Die wirksame Mitwirkung von gewählten Laien an der kirchlichen Finanzverwaltung bricht jedoch bislang oberhalb der diözesanen Ebene ab. Die diözesanen Kirchensteuerräte sind nicht an den Entscheidungen über die Verwendung der durch die Diözesen bereitgestellten Regelumlage des VDD beteiligt. Es gibt auf der Bundesebene bislang kein äquivalentes Gremium zu den diözesanen Kirchensteuerräten und den Finanzgremien der Pfarreien.

Gemeinsame Konferenz stärken

Eine gemeinsame inhaltliche Verständigung von Bischöfen und Laien über die Schwerpunkte des Haushaltes des VDD soll in der Gemeinsamen Konferenz von ZdK und Deutscher Bischofskonferenz erfolgen. Nach der Ordnung der Gemeinsamen Konferenz kommen ihr die Aufgaben zu, den Bericht über die Haushaltsplanungen des VDD zu erörtern und Vorschläge für die Schwerpunkbildung im Haushalt zu erarbeiten. Es ist eine konsequente und gut vorbereitete Umsetzung dieser Aufgaben erforderlich. Darüber hinaus bedarf es einer strukturell abgesicherten Verknüpfung mit den Gremien des VDD, um die Berücksichtigung der Vorschläge der Gemeinsamen Konferenz bei den Haushaltsplanungen zu gewährleisten.

Beteiligung an Finanzentscheidungen des VDD schaffen

Wir halten es für dringend erforderlich, klar geordnete Beratungs- und Entscheidungsverfahren zu etablieren und eine entscheidungsrelevante Beteiligung von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Laien im VDD zu schaffen. Dazu können die Gremienstrukturen der Vermögens- und Finanzverwaltung der Diözesanebene auf die Bundesebene übertragen werden. Es sollte ein "Bundeskirchensteuerrat" eingerichtet werden, der für den Haushalt Beschlusskompetenzen erhält und der die Mittelverwendung überprüft. Hierbei bliebe die Inkraftsetzung der Beschlüsse Aufgabe der Vollversammlung des VDD. Die Mitglieder des "Bundeskirchensteuerrats" sollten mehrheitlich durch Wahl legitimierte, qualifizierte, unabhängige Laien sein, sie könnten durch berufene Mitglieder ergänzt werden.

Wir bieten an, die weiteren Überlegungen zur Beteiligung von Laien an den Finanzentscheidungen des VDD mitzugestalten sowie uns in den Prozess der Klärung der Aufgaben und Ziele des VDD und einer Verbesserung seiner Strukturen und Verfahren aktiv einzubringen.
 

Diesen Artikel teilen: