Grundlagentext der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Segensfeiern“ Sachbereich 5 „Familie“ des ZdK

Kindeswohl und Elternwünsche

"Segen schenken - Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare"

[1] Einleitung

Der folgende Text fungiert als Grundlagenpapier für den Antragstext „Segen schenken – Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare“ auf der ZdK-Vollversammlung in Bonn 2019. Mit Texten greift das ZdK die Perspektive seiner Erklärung „Zwischen Lehre und Lebenswelt Brücken bauen. Familie und Kirche in der Welt von heute“ (Würzburg 2015) auf und entwickelt sie entlang der gezeichneten Fluchtlinien weiter.

2015 bezog das ZdK Stellung, indem es seine Wertschätzung für die Ehe und für die vielfältigen Formen gemeinschaftlichen Lebens ausdrückte, in denen Erwachsene in liebender Weise sowohl Verantwortung füreinander als auch für ihre Schutzbefohlenen und ihr soziales Umfeld übernehmen. Denn es werden auch in verbindlichen und auf Dauer angelegten nicht-ehelichen Paarkonstellationen, die vom katholischen Familienideal abweichen, Akte gelebt und vermittelt, die nach lehramtlicher Sicht der sakramentalen Ehe vorbehalten sind. Die Erklärung von 2015 identifizierte eine „Spannung und vielfach eine Kluft zwischen Aussagen des päpstlichen Lehramtes zu Ehe und Familie und der von pluralen Familienformen geprägten heutigen Lebenswellt der Gläubigen“. Als Konsequenz wurde „eine Weiterentwicklung von liturgischen Formen, insbesondere von Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, neuer Partnerschaften Geschiedener und für wichtige Weichenstellungen im Familienleben“ empfohlen.

Diese Spannungen, so die Erklärung von  2015 weiter, ergeben sich zu einem erheblichen Teil aus der kirchlichen Morallehre, die eine deutliche „Tendenz zur Idealisierung, Ontologisierung und restriktiven Normierung“[1] aufweist. Damit legt die kirchliche Morallehre ein abstraktes Schema für die Beurteilung von Beziehungssituationen zugrunde, das insofern exklusiv und zudem noch sexuell fokussiert ist. Von diesem Standpunkt aus kann nur ein Defizit-orientierter Blick auf andere Lebensformen erfolgen. Um solche Spannungen abzubauen, braucht es eine differenzierte Blickrichtung, die den Reichtum der jeweiligen Beziehung wahrnehmen lässt. Auf der Grundlage dieses Befundes von 2015 hat das ZdK als gebotene Weichenstellungen in seiner Stellungnahme benannt: eine Achtung des Zusammenlebens in festen nicht-ehelichen sowie die vorbehaltlose Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften; das Ringen um eine neue Sprachfähigkeit hinsichtlich der Sexualität im Rahmen einer verbindlich gelebten Partnerschaft und die Frage nach rituellen Anerkennungsmöglichkeiten im Raum der Kirche für solche Paare, die ihre Partnerschaft im Horizont der Liebe Gottes gestalten wollen (Segenswunsch).

[2] Eine pastoral notwendige Debatte

Diese Weichenstellungen vertiefen wir heute – auch im Lichte des von Papst Franziskus verfassten nachsynodalen apostolischen Schreibens Amoris Laetitia. Und wir vertiefen sie, weil Paar und Seelsorgende auf das ZdK zukommen:

Sie sehen sich einer enormen Spannung ausgesetzt, die sie als ungerecht erleben und die pastorale Härten schafft. Paare sehen sich mit der Frage konfrontiert, wie sie sich und ihre Beziehungssituation, die sie als überaus wertvoll erfahren, denn mit ihrem Glauben und mit ihrem Zugehörigkeitsgefühl zur katholischen Kirche zusammenbringen können. Wo sie Gottes Freundschaft spüren und einen kirchlichen Ausdruck dafür suchen, treffen sie auf Vorbehalte und Angst, die ihnen Anerkennung verweigert oder sie gar verurteilt. Zahllose Katholikinnen und Katholiken leiden unter dieser Situation, weil sie mit Ausgrenzung umgehen müssen oder deutliche Ablehnung erleben müssen, die mit der offiziellen kirchlichen Lehre begründet ist.

„Berührt sind von diesen Fragen [aber] nicht nur die beiden Partner(innen) selbst, sondern auch ihre Angehörigen, Eltern, Verwandte, Kinder und Gemeindemitglieder“, wie auch die Seelsorger(innen), an die Paare ihren Segenswunsch herantragen.[2] Letztere werden hier in eine Zwangslage gebracht: Sie wissen die Lebenswirklichkeiten ihrer Gemeindemitglieder oftmals sehr gut einzuschätzen und begleiten in Nächstenliebe deren Lebenswege, doch sind ihnen in solchen Fragen die Hände gebunden, wollen sie nicht in Konflikt mit ihren Dienstherren geraten. Und doch gibt es in fast allen deutschen Diözesen Seelsorgerinnen und Seelsorger, die sich nach einer Gewissensprüfung dazu entschließen, den Paaren ihren Segenswunsch zu erfüllen – diese Gottesbegegnung muss dann allerdings in einer klandestinen Form gestaltet werden.

Eine 38-jährige Frau, die mit einer Frau lebt, erzählt: „Ich war in den Zweitausendern Stipendiatin im Cusanuswerk und im Laufe meines Lebens intensiv, ziemlich existenziell und sehr ernsthaft mit meinem christlichen/katholischen Glauben und der Kirche beschäftigt und immer wieder am Ringen. Ohne aber jetzt lange ausholen zu wollen, stand am Ende für mich die Entscheidung, aus der katholischen Kirche auszutreten und austreten zu müssen. Das habe ich mir nicht im Geringsten leichtgemacht, und es war ein sehr schmerzlicher Abschied. Aber es gab keine Alternative mehr. Alternativen hatte ich bereits versucht, und es blieb in der Konsequenz nur mehr die Klarheit, dass ich nicht Teil dieser Kirche sein kann.“ Sie führt weiter aus: „Die katholische Kirche, die ich vorfinden musste, ist eine hetero-normative Kirche, die von Männern innerhalb männlicher Macht-Strukturen regiert wird. Jesus, soweit ich sein Leben und Wirken nachvollziehen kann, war unglaublich radikal in seiner Liebe und seinem Gleichstellen der Menschen und Lebenswirklichkeiten. Davon ist in den Strukturen der heutigen verfassten Kirche für mich nur mehr wenig zu spüren.“

In einem anderen Testimonial wird ganz deutlich gefragt: „Wie kann es sein, dass dieser christliche Ort meine Liebe nicht erlaubt? Wie kann es sein, dass die Gemeinschaft, die so viel von Liebe spricht, das, was ich empfinde, nicht als Liebe anerkennt? Es tut weh. Die katholische Kirche, in der ich aufgewachsen bin, hat mich verletzt und das tut weh. Es ist Folter, in einem Gottesdienst zu sitzen, der über Liebe spricht und meine Liebe verwehrt. Nicht aufzustehen und zu schreien, meinen Unmut frei zu lassen, meine Verletzung offenzulegen, macht alles nur noch schlimmer.“ 

In einem letzten Beispiel wird festgehalten: „Für mich ist Liebe mit Treue verbunden. Beides ist nicht selbstverständlich und erfordert ein lebenslanges Arbeiten daran. So wie mein Leben ohne Gott nicht gelingen kann, kann auch eine Partnerschaft ohne Gottes Unterstützung nicht bestehen. Wenn ich ‚offiziell‘ diese Bindung eingehe, würde es mir sehr viel bedeuten, wenn wir beide, als Paar, den Zuspruch Gottes dazu erhalten würden. Gott liebt uns Menschen und wir sollen einander lieben. Wenn ich als Mann einen Mann liebe und daraus Gutes erwächst, sehe ich keinen Grund dafür, warum dieses Gute – anders als in einer Ehe – nicht gesegnet werden soll. ‚Gutes erwachsen‘ bedeutet voraussichtlich nicht ‚Kinder‘. Aber wenn es mir gut geht, finde ich die Muße, mich ehrenamtlich zu engagieren, mein Glück in die Gemeinde zu tragen.“

Wir erleben also Lebenszeugnisse, die uns berühren und die uns verändern. Wir erleben Menschen, die tief gläubig sind und die ihre Paarbeziehung in Treue und voller Verantwortung leben. Wir erleben Paare, die in unserer Kirche ihre Heimat haben und hier verwurzelt sind. Als kirchliche Gemeinschaft dürfen wir uns „von der Freundschaft dieser Paare anstecken lassen“[3]. Diese tiefe Freundschaft hat sich ihre Anerkennung nicht dadurch zu verdienen, indem sie etwas Anderes werden muss; sie bieten aus sich heraus überzeugende Gründe, ihrer Bitte um einen kirchlich vermittelten Segen nachzukommen.

[3] Eine Sache Gottes und der Menschen – und auch der Kirche?

Diese Härten fordern dazu heraus, in eine theologische Reflexion über das Evangelium und über die Rolle der Kirche einzutreten. „Wiederverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare [etwa], die nach offizieller kirchlicher Lehrmeinung vom sakramentalen Leben ausgeschlossen sind, erwünschen von den Gemeindeleitern eine Segnung ihres gemeinsamen Lebensweges. Schon dies ist – für sich betrachtet – von theologischer Relevanz: In derartigen Bitten äußert sich eine Gottessehnsucht jenseits dogmatisch gesetzter kirchlicher Grenzziehungen, die zu denken gibt und ernst zu nehmen ist.“[4]

Aus theologischer Sicht also kann die „kirchliche Morallehre in der Beurteilung der Frage nach Segensfeiern […] nicht das entscheidende Kriterium darstellen. Zwar ist die Klärung dieser Frage wichtig und keineswegs zu vernachlässigen, entscheidend […] ist jedoch die heilsgeschichtliche Perspektive; genauer: die biblische Verheißung der Gegenwart Gottes, die all jenen gilt, die ihn – in welcher Lebenssituation auch immer – um seine Gegenwart bitten.“[5]

Wir suchen also in einer Auseinandersetzung mit dem Evangelium sowie unserer katholischen Tradition einen Weg, den pastoralen Situationen, die unsere Ausgangsposition beschreiben, sowohl anthropologisch (den Menschen gegenüber) als auch theologisch (Gott gegenüber) gerecht zu werden. Die Lebenssituationen, denen wir uns hier verpflichtet fühlen, fordern uns vielleicht mehr noch ekklesiologisch heraus. Was also ist im Lichte des Evangeliums geboten und im Rahmen der Kirche möglich (zu machen)? Das verlangt, sich in Fragen der Moral von bisherige Vorstellungen einer ungeschichtlich denkenden Instruktionstheorie weiterzuentwickeln. Auf diesem Weg kann der theologische Standard aktualisiert und können auch humanwissenschaftliche Erkenntnisse angemessen berücksichtigt werden.

[4] Öffnungen

Dabei zeigt sich äquivalent zur säkularen Gesellschaft[6] auch innerhalb der Kirchen eine zunehmende und im Glauben motivierte Akzeptanz differenzierter Beziehungs- und Familienmodelle. Wir nehmen in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass im Rahmen der Umfrage zur Familiensynode 2015 eine Mehrheit der deutschen Katholikinnen und Katholiken homosexuelle Beziehungen Akzeptanz entgegenbringt.[7] Außerdem wurde aus den Diözesen angeregt, über Segnungsfeiern für zweite, zivile Ehen nachzudenken,[8] ein Impuls, der nun von uns unter Einbezug weiterer Beziehungsformen und in der Flucht der ZdK-Erklärung wieder aufgenommen wird. Solche Bemühungen um ein Aggiornamento zeigen sich auch an anderen Stellen. So hat etwa die Pastoralkonferenz Baselland (Schweiz) schon 2003 beschlossen, dass Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren möglich sind.[9] Wir begrüßen ausdrücklich, dass die deutschsprachige Gruppe der Bischöfe im Nachgang der Familiensynode 2015 einen großen Schritt auf wiederverheiratet Geschiedene, gleichgeschlechtlich liebende Menschen und weitere Personengruppen zugegangen ist. „Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen, die Leiden über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete. Als Bischöfe bitten wir diese Menschen um Verzeihung“.[10]

Hingewiesen sei unter diesem Punkt auch auf die Bemühungen anderer christlicher Kirchen, die sich in dieser Frage ebenfalls einer Aktualisierung der kirchlichen Praxis stellen und in ihren Antworten bisweilen sogar über die diskutierte Beschlusslage hinausgehen. So ermöglichen alle evangelischen Landeskirchen Segensfeiern[11]  und mehrheitlich sogar Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare; dazu sind Handreichungen und Materialsammlungen erstellt worden.[12] Die alt-katholische  Kirche in Deutschland hat ein liturgisches Rituale für Partnerschaftssegnungen erarbeitet.[13] Mit diesen Kirchen steht die katholische Kirche in enger ökumenischer Verbundenheit.

[5] Perspektiven entdecken

[5.a] Gott und Menschen in Beziehung

„Beziehung“ ist ein Wesensbegriff des Glaubens in den jüdisch-christlichen Traditionen. Sie überliefern eine Erzählung, die den Gang der Welt als Heilsgeschichte interpretiert. Ihre tragenden Kategorien drücken Verhältnisse aus: Heil und Un-Heil, Schuld und Sünde, Vergebung und Erlösung, aber auch Fluch und Segen. Sie beschreiben in existentieller Weise eine vielfältige Konstellation zwischen Gott und den Menschen, der Menschen untereinander und noch einmal jedes Menschen zu sich selbst sowie zur Welt als ganzer (vgl. Gen 2,4b - 4,16).

Die Ambivalenzen der menschlichen Selbst- und Welterfahrung werden nicht aufgehoben oder relativiert; sie erhalten vielmehr einen Deutungsrahmen in der Offenbarung Gottes. Es ist der Gott Abrahams, der mit den Menschen in Beziehung tritt und sich ihnen zur Erfahrung gibt (vgl. Ex 3). Es ist der Gott Jesu von Nazareth, von dem wir glauben, dass in ihm das Heil der Menschen konkret geworden ist als vorbehaltlos für die Menschen entschiedene Liebe Gottes (vgl. 1 Joh 4,16).

Die Nähe Gottes wird als heilsam erfahren: Gott und das Sein der Menschen stehen in einem guten Zusammenhang. Gottes Liebe überwindet die Trennung der Menschen von Gott (Sünde) und die Trennung der Menschen untereinander (Schuld), womit sie gemeinsam einen Neuanfang in ihrer Geschichte in gegenseitiger Anerkennung und im Frieden ermöglicht. Die menschliche Selbst- und Welterfahrung wird im Lichte der Liebe Gottes qualifiziert. Den Segen Gottes zu erbitten, bedeutet den Wunsch, im Horizont dieser Liebe für sich und für andere das eigene Leben zu gestalten, um selber frei zu werden für die Liebe.

[5.b] Wege der Liebe Gottes

Was sich in der Offenbarung vermittelt und wie es sich vermittelt, steht in einem unmittelbaren Verhältnis. Liebe lässt sich nicht durch Gewalt, Zwang oder Autorität vermitteln; diese Wege stehen ihr völlig entgegen (vgl. 1 Kor 13,4f.). Liebe lässt sich nur auf ihren besonderen Wegen mitteilen, damit sie wirklich und erfahrbar wird. Gottes Liebe kommt auf den Wegen Jesu zu den Menschen. Durch ihn hat Gott sich in die Geschichte hineingegeben (Kenosis) und ist ganz Mensch geworden (Inkarnation). Die Körperlichkeit, die Gott in Jesus angenommen hat, ist ein integraler Bestandteil der Heilsgeschichte; sie ist heilsrelevant, indem Gottes Anerkennung der Menschen durch sie Wirklichkeit wird.

Jesu Zuwendung geschieht in Wort und Tat. Er verkündet das Königreich Gottes und lebt die damit verbundenen „ethischen Zielvorstellungen“ vor. „Er tat es nicht als Gesetzgeber, sondern als Weisheitslehrer und Prophet.“[14] So schafft er einen Heilsraum, der einer anderen Logik folgt, als die Ökonomien des Lebens es tun, die sich die Menschen einander zumuten (vgl. Am 5,6-15; Lk 18,2-8) und die alles unter Bedingungen von „Wert“ und „Nutzen“ stellen.

Jesus durchbricht solche Differenzierungen. Er nimmt jeden Menschen vorbehaltlos an und führt sie in seiner Gemeinschaft zusammen; was sie zuvor noch voneinander getrennt haben mag, ist nun kein Ausschlusskriterium mehr (vgl. Gal 3,25-29). Das persönliche Scheitern in einer Gesellschaft, die sich exklusiv versteht, sowie das Scheitern als exklusive Gesellschaft, die nämlich Ausgrenzung betreibt, kann in Gott überwunden werden. Gott fixiert die Menschen nicht auf ihr Leiden, sondern ermöglicht ihnen durch seine zuvorkommende Liebe, stets einen Neu-Anfang miteinander zu wagen. Er richtet die Menschen in seiner Liebe auf und stiftet Neu-Orientierung: „Steh auf und geh! Dein Glaube hat dich gerettet“ (Lk 17,19). Der Zuspruch Gottes wird in der Folge zum Anspruch an die Menschen, das, was sie erfahren haben, auch anderen Menschen zugänglich zu machen.

Es ist eine Botschaft, die sich im und durch das Leben vermittelt, indem sie zu Solidarität und Barmherzigkeit motiviert. „Wie die spätere Kirche mit [Jesu] kompromisslosen Haltung gegen die Reichen (vgl. Mk 10,25) leben musste, so sah sie sich auch bei seiner radikalen Polemik gegen die Ehescheidung und seinem Plädoyer für unbedingte eheliche Treue genötigt, seine Weisungen mit den Gegebenheiten des Lebens zu vermitteln. Davon zeugen schon 1 Kor 7,15f. und Mt 5,32 par. 19,9. Viele Kirchenväter beriefen sich auf diese Stellen, als sie Ehescheidung und Wiederheirat in Ausnahmefällen gestatteten, wie das in den Ostkirchen (unter Bezug auf Canon VIII des Konzils von Nizäa) heute noch üblich ist.“[15]

[5.c] Geheimnis im Geist Gottes

Wo Menschen eine partnerschaftliche Beziehung aufbauen können, in der sie sich am Beispiel Jesu orientiert auf Augenhöhe begegnen, in der sie sich auf liebende Weise Anerkennung schenken und einander frei machen, wird etwas von diesem Geheimnis Gottes gewahr. Sie lassen gemeinsam etwas entstehen, das größer ist als sie und noch über ihre Beziehung hinausreicht; die Offenheit füreinander und der von Zwängen befreite Raum ihrer Liebe erlaubt auch eine Offenheit für andere. Sie beschenken auch die Gemeinschaften, in denen sie leben. „Menschen sind [gar] dazu geschaffen, um in Beziehung zu leben. In jeder liebenden Beziehung zu einem anderen Menschen ereignet sich auch etwas von Gottes Liebe. Der Mensch sehnt sich danach geliebt zu werden und Liebe zu schenken. Liebe ist das umfassende und bedingungslose Ja zu einem anderen Menschen – um seiner selbst willen, ohne Hintergedanken und Vorbehalte.“[16]

Diese Struktur liebender Beziehung ist tief in der katholischen Tradition verankert und reicht weit bis in unsere Gottesvorstellungen hinein. Beispielhaft findet sich der Gedanke des condilectus bei Hugo von St. Viktor in dessen Überlegungen zur Trinität. Die liebende Beziehung von Gott-Vater und Sohn bringt ihr Wirkprinzip, den Heiligen Geist, hervor, der solchermaßen nicht von ihnen zu trennen ist. Dieses Wirkprinzip markiert jene Offenheit, durch die wir Gläubigen in diese Liebe hineingenommen werden. Gelingende Liebe im christlichen Sinn ist also immer inklusiv und sie vollendet sich dort, wo sie Lebensräume schafft.

„Jesu Verheißung (Lk 11,13) zufolge sagt Gott, der Vater im Himmel, allen Menschen seinen Heiligen Geist, das ist seine Gegenwart, zu, die ihn darum bitten. Die Segensbitte von Paaren, die nicht kirchlich heiraten können, ist von der in Lukas 11,13 par. begründeten Zusage der Treue Gottes her zu beurteilen. Nicht begründen lässt sich, dass Gott seine Treue und Zuwendung von einer zuvor zu leistenden Übereinstimmung mit der Morallehre der Kirche abhängig macht.“[17] Es ist sogar vielmehr so, dass alles kirchliche Recht „sich am Geist Jesu zu orientieren“ hat.

[5.d] Körperlichkeit und Beziehungsgestalten als Zeugnisformen

Die Ausdrucksformen der Liebe sind so vielfältig wie die Menschen, denen sie gelten sollen. Dabei wird von vielen die körperliche Teilgabe an sich, die Intimität erotischer und sexueller Art, als hohes Gut erkannt, weil sie eine ganz besondere, aber verletzliche Form der Anerkennung unter Menschen bedeuten kann. Die tiefe seelische Verbundenheit findet eine weitgehende körperliche Weise, in der die biblische Sicht auf den Menschen Aktualität gewinnt. Die Schrift teilt die Menschen nicht auf in Leib und Seele oder nimmt eine reduzierende Priorisierung vor. Vielmehr begreift sie die Menschen in der Einheit von Körper und Geist, als die sie geschaffen sind. Eros und Agape können in einem positiven Bezug zueinander gefasst werden.

Diese Ansätze einer (theologischen) Hermeneutik implizieren eine Mehrdimensionalität menschlicher Sexualität, wie sie auch durch die Humanwissenschaften beschrieben wird, und im Widerspruch zur eindimensionalen Bestimmung der Kirche steht, der zufolge Sexualität nur dann legitim ist, wenn sie innerhalb einer sakramentalen, zwischen Mann und Frau geschlossenen Ehe, und an den Zweck der Fortpflanzung gebunden ist. – „Es sind [aber] nicht allein die humanwissenschaftlichen Erkenntnisse, sondern auch und gerade die Lebenserfahrungen, die zeigen: Sexualität ist als ein Grundbedürfnis des Menschen zu verstehen – aber nicht analog zu Hunger und Durst, sondern zu Sprache und Kommunikation. Sexualität ist eine Ausdrucksweise des Menschen und in ihrem besten Fall eine Ausdrucksweise der Liebe. Menschen erleben sie nicht (nur) als Trieb, sondern als Gestaltungsmittel. Sie erfahren sie mehrdimensional.[18] Sie dient auch im Leben gläubiger Menschen nicht allein der Fortpflanzung, sondern auch der Lustgewinnung, der Beziehungspflege und der Identitätsfindung oder –vergewisserung.“ Menschen müssen entsprechend als kompetent wahrgenommen werden, ihr Erfahrungs- und ihr Glaubenswissen als Expertinnen ihrer Biographie integrieren zu können. „Sie wissen, wovon sie reden, wenn es um die Gestaltung von sexuellen Beziehungen geht. Sie können etwas sagen zur Verwirklichung von Werten wie Treue, Ausschließlichkeit, Dauer und zuletzt von Fruchtbarkeit. […] Und sie leisten die Deutung dieser Erfahrungen im Licht ihres Glaubens.“[19]

[6] Entwicklungsbedarf

[6.a] in moraltheologischer Hinsicht

Vor diesem Hintergrund sehen wir den Umgang in der Kirche etwa mit Wiederverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften differenziert. Sie sind ebenso wenig per se schlecht, wie die idealtypische Konstellation im kirchlichen Familienbild, ein formales Kriterium, schon ihr Gutsein ausmacht. Entscheidend in der Wahrnehmung dieser vielfältigen Verhältnisse muss die Liebe, ein qualitatives Kriterium, sein, die Menschen miteinander realisieren.

Wenn nun aber die Liebe Heilung verspricht und Erlösung, die Überwindung von Schuld und Sünde ermöglicht, „markiert eine Feststellung des Moraltheologen Hans Rotter SJ aus dem Jahr 2001 [bezüglich der Homosexualität den] Dreh- und Angelpunkt der Diskussion innerhalb der katholischen Kirche: „‚Die Beurteilung einer homosexuellen Beziehung hängt auf dem Hintergrund unserer christlichen Tradition wesentlich davon ab, ob man diese Beziehung an sich für sündhaft und deshalb für sittenwidrig hält.‘“ Auch römische Dokumente gehen „bislang von einer Analogielosigkeit zwischen hetero- und homosexuellen Beziehungen aus und fixieren sich dabei auf die Sexualität einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft“, insofern diese nicht genital-komplementär und somit auf Fortpflanzung ausgerichtet ist.[20]

So kommt von Seiten der katholischen Amtskirche für die auch mit diesen Partnerschaften verbundenen „Lebensaufgaben wenig Hilfestellung“. Papst Franziskus findet in Amoris laetitia (AL) 37 Worte zur Selbstkritik und gesteht einen „tiefsitzenden kirchlichen Argwohn [dieser] Liebe gegenüber“ ein, dem er ein erneuertes Vertrauen gegenüberstellt: „Lange Zeit glaubten wir, dass wir allein mit dem Beharren auf doktrinellen, bioethischen und moralischen Fragen […] die Familie bereits ausreichend unterstützten, die Bindung der Eheleute festigten und ihr miteinander geteiltes Leben mit Sinn erfüllten. Wir haben Schwierigkeiten, die Ehe vorrangig als einen dynamischen Weg der Entwicklung und Verwirklichung darzustellen und nicht so sehr als eine Last, die das ganze Leben lang zu tragen ist. Wir tun uns ebenfalls schwer, dem Gewissen der Gläubigen Raum zu geben, die oftmals inmitten ihrer Begrenzungen, so gut es ihnen möglich ist, dem Evangelium zu entsprechen und ihr persönliches Unterscheidungsvermögen angesichts von Situationen zu entwickeln, in denen alle Schemata auseinanderbrechen. Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.“[21]

Die naturrechtliche Kasuistik räumt der biologischen Dimension noch immer „einen Vorrang gegenüber allen anderen Dimensionen der menschlichen Sexualität“ ein und setzt einseitig, was als menschlich und menschenwürdig gelten darf. „Anthropologisch betrachtet gehört es [jedoch] zur Natur der menschlichen Sexualität, auf kultivierte Weise gestaltet, sinnlich genossen und moralisch reguliert werden zu können. Wie jeder andere Lebensbereich soll auch die menschliche Sexualität menschenwürdig gestaltet werden. Das heißt zum Beispiel, dass in der Sexualität das Recht einer jeden Person – gleich welcher sexuellen Orientierung – auf sexuelle Integrität (Selbstbestimmung) zu achten und zu respektieren ist. Der menschlichen Würde ungerecht wird Sexualität nicht dadurch, dass sie einer bestimmten Naturfinalität nicht gehorcht, sondern immer dann, wenn sie die Freiheit, die Gleichheit und das Wohl der Person missachtet, wenn sie also den berechtigten Erwartungen und Interessen des Partners oder der Partnerin widerspricht und die möglichen Folgen des eigenen Handelns verantwortungslos ignoriert. Das Konzil hat die Formel der von Person zu Person (GS 49) gelebten Sexualität geprägt – freilich für die eheliche Liebe reserviert.“[22]

„Die moralische Position, die in der Lehre gegenüber der Homosexualität vertreten wird, gehört zu einer Kirche“, die sich als societas perfecta begreift, eine Kirche als vollkommener, übernatürlicher und damit letztlich ungeschichtlicher Staat. „Papst Franziskus lässt diese Lehrposition auf die Komplexität von [konkreten und damit geschichtlich zu begreifenden] Lebensverhältnissen einschwenken und macht deutlich, ‚dass nicht alle doktrinellen, moralischen und pastoralen Diskurse durch ein lehramtliches Eingreifen entschieden werden müssen‘ [AL 3]. Ob Homosexualität zu diesen Themen gehört, ist nicht entschieden, aber die Mahnung, dass jeder allgemeine Grundsatz inkulturiert werden muss, greift bereits darauf über.“[23]

 

[6.b] Zur Inklusion von Menschen – zur Exklusion von Gewalt

Auch die Schrift muss für eine hinreichende Antwort auf diese Fragen im Gegenlicht differenzierter Erkenntnisse gelesen werden. So besteht in der Exegese ein weitgehender Konsens darüber, dass die biblische Überlieferung gleichgeschlechtliche Beziehung im Sinne einer Partnerschaft, wie wir sie perspektivieren, nicht kennt. Wenn die Bibel Homosexualität verurteilt, hat sie andere Erscheinungen im Blick. Männliche Homosexualität wird im Kontext von entschlusshaften Gewalthandlungen verurteilt (Gen 18,16-29,26). Paulus beurteilt praktizierte Homosexualität vor dem Hintergrund eines seiner Zeit entsprechenden Begriffs von „Natur“ und unter dem Aspekt der „Willkürlichkeit“ als „widernatürlich“ (Röm 1,26f.). Weibliche Homosexualität findet überdies nirgends Erwähnung. 

„Die moderne Sicht der Homosexualität als Veranlagung und gelebte personale Beziehung“, die in diesem Papier berücksichtigt wird, „ist [Röm als] konventionelle[m] Text, der Paulus als Argument gegen pagane[24] Kultur dient, völlig fremd. In Spannung zu ihm steht Gal 3,28, eine Maxime im Zentrum der pln Theologie, die personale Identitäten und Orientierungen auch in geschlechtlicher Hinsicht für soteriologisch irrelevant erklärt: ‚Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht männlich und weiblich; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus‘. So wenig die religiöse Differenz von Juden und Griechen und der soziale Unterschied zwischen Freien und Sklaven für die Frage der vollen Zugehörigkeit zur Ekklesia und damit auch nach dem Heil eine Rolle spielt, so wenig gilt dies von der Frage nach dem Geschlecht. Es ist konsequent, diese auch auf unterschiedliche geschlechtliche Orientierungen wie ‚homosexuell‘ oder ‚heterosexuell‘ auszudehnen.“[25]

Geschlechtlichkeit und Sexualität beschreiben weit mehr als eine bloße Funktion menschlicher Existenz. „Als Menschen sind wir mit unserer geschlechtlichen Orientierung angelegt. Wir sprechen daher auch von geschlechtlicher Identität. Theologisch können wir diese Einsicht als Modifikation der Sexualität als Schöpfergabe verstehen. Vor 29 Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel für psychische Krankheiten gestrichen.“ Trotzdem werden auch aus kirchlichen Kreisen solche Standards der Humanwissenschaften bestritten. „Damit wird ein großer Schaden angerichtet. In der Woche für das Leben im Jahr 2019 wurde das Thema Suizid in den Mittelpunkt gestellt. Das Suizidrisiko für homosexuelle Jugendliche ist weiterhin mehrfach größer als für ihre heterosexuellen Gleichaltrigen, weil es weiterhin viel schwieriger ist, als Homosexuelle in unserer Gesellschaft aufzuwachsen. Auf der anderen Seite ist nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) das kirchliche Umfeld mit Abstand der Ort, an dem sich die meisten Jugendlichen nicht trauen, ihre sexuelle Orientierung offen zu leben. Wir müssen uns [besonders] die jungen Menschen vor Augen führen, die gerade mit ihrer sexuellen Orientierung ringen, vielleicht auch wegen [dessen], was sie im Katechismus gelesen haben. Wir haben als Christinnen und Christen die Verantwortung so zu handeln, dass das Leben und die gesunde Entwicklung jeder Person unterstützt wird.“[26]

So kommt das Spannungsverhältnis zwischen Lehre und Lebenswelt an sein Widerstandsmoment, das sich am Verhältnis zur Geschichte und dem konkreten Leben festmacht: „In der Welt, nicht von der Welt – auf diese biblische Formel wird zurückgegriffen, um das christliche Weltverhältnis zu bestimmen. Gilt dies [also] auch für die Wahrnehmung und Bewertung von Homosexualität? Ist die christliche Perspektive aus theologisch guten Gründen nicht von der Welt? Stellt die Akzeptanz von Homosexualität eine verkehrte Anpassung an die Welt dar? Was bedeutet die göttliche Herkunft für moralische Fragen? Grundsätzlich gilt hier: Wer sich für seine Moralvorstellungen auf göttliche Herkunft beruft, muss diese begründen – und zwar sittlich begründen, also auf die menschliche Wirklichkeit und Würde bezogen.“[27]

[7] Gott schenkt Segen

            [7.a] Gott segnet unbedingt

Eine entsprechende kirchliche Praxis sollte „vom genuin biblischen Thema Segen her“ angedacht und gestaltet werden. „Segenshandlungen in der Bibel sind mehr als nur das Aussprechen guter Worte oder frommer Wünsche, es sind wirksame Handlungen, durch die dem Gesegneten oder Gesegneten Gottes [Zuspruch] zuteil wird, ‚vitales Wohlergehen‘ und ‚heilschaffende Kraft‘ von Gott her (Martin Leuenberger). Dabei zeigt sich im Alten wie im Neuen Testament eine erstaunliche Breite von Situationen, in denen Segnungen geschehen. Sie spiegelt die Angewiesenheit des Menschen auf Gottes Segen, [ihre] Segensbedürftigkeit [vgl. auch Benediktionale, Nr. 1]. [So kann der Mensch] sich zwar Segen ersehen, er kann ihn sich aber nicht selber spenden. Eine neutestamentliche Segenstheologie baut auf den unkonditionierten Segenszuspruch Gottes und möchte mit ihm ein sittlich verantwortetes Leben gestärkt sehen. Der Geschenkcharakter des Segens wird nirgendwo deutlicher als in der Episode der Segnung der Kinder durch Jesus (Mk 10,13-16).“[28] Das heißt, was zunächst als Zuspruch erfahren wird, soll im Weiteren einen Anspruch bedeuten, in der Weise zu handeln, wie Gott an einem selbst gehandelt hat (vgl. Mt 5,48).

            [7.b] In der Weise Jesu

„Gemäß biblischer Perspektive sollten ‚Segenshandlungen‘[29] aus einem Segenswort – der Bitte um Gottes Segen und seinen Zuspruch – wie aus einem sprechenden Zeichen bestehen (vgl. Gen 32,1; 2 Sam 19,40; Tob 7,6; JosAs 22,5; 28,15: ‚küssen‘ und ‚segnen‘).“ Die Kirche und die kirchlichen Akteure nehmen hier eine vermittelnde Rolle ein. Denn „gebeten wird um ‚Gottes Segen für eine gelingende Zukunft von etwas, das es‘ im gemeinsamen Leben der Partner an sittlich Gutem ‚bereits gibt‘: Treue, Fürsorge, Verantwortung, Verpflichtung (Johannes zu Eltz).“ Das würde bedeuten, der kirchlichen Handlung eine Form zu geben, die der Würde dieser Beziehung entspricht (liturgische Vollform). „Eröffnet werden könnte die ‚Segenshandlung‘ durch eine Bitte der Hinzutretenden um den Segen Gottes. Wie die Jünger bei der Himmelfahrt Jesu auf seinen Segen mit einem Lobpreis Gottes antworten (Lk 24, 53), so sollen auch ‚Segenshandlungen‘ in einem Lobpreis Gottes durch die Gesegneten einmünden. Sie sind es, um die es in dieser Handlung geht.[30] Wünschenswert ist, dass die ‚Segenshandlungen‘ in das Gemeindeleben eingebettet sind. Eine Verwechslung von ‚Segenshandlungen‘ mit der Sakramentenspendung (sakramentale Ehe) ist nicht gegeben.“[31]

            [7.c] Aufgabe der Kirche

Die oftmals geäußerte Sorge vor dieser Verwechselung teilen wir nicht, „da sie die liturgische Kreativität der Kirche unterschätzt.“ Vielmehr wären wir also gefordert, diese Potentiale zu nutzen, um der artikulierten Sehnsucht nach Gott eine Gestalt zu geben. Denn „[w]enn jemand um den Segen Gottes bittet, dann erkennt er damit […] an, dass er Gott braucht […] Mit welchem Recht könnten wir Menschen denn diesen göttlichen Zuspruch verwehren?“ In den Beratungsstellen tauchen immer wieder Menschen auf, „die tief verletzt sind, weil sie die Erfahrung gemacht haben oder manchmal auch nur der Überzeugung sind, in ihrer Lebensform, in ihrer Beziehung, des Segens nicht würdig zu sein. Die [formal-pauschale] Vorenthaltung des Segens und des ermutigenden kirchlichen Sprechens und Handelns entfremdet Menschen von Gott“, was wir nicht verantworten können. Die moralische Konditionierung „gilt bei anderen Segnungen schließlich auch nicht. Bei traditionellen Autosegnungen beispielsweise werden die Fahrer ja auch unabhängig von ihrem Fahrverhalten gesegnet. Der Kirche ist aufgetragen, den Segen Gottes als Zusage weiterzugeben. Der Gesegnete soll aus dem, was ihm zugesprochen worden ist, leben.[32]

 „Entscheidend ist also eine Sicht der Lebensgemeinschaften von wiederverheiratet Geschiedenen oder gleichgeschlechtlichen Paaren gemäß heutigen humanwissenschaftlichen und theologischen Erkenntnissen.“ Insofern ist das wichtige Kriterium die Liebe, in der und aus der heraus Paare ihre Beziehung gestalten, sein und der Wunsch, diese Beziehungen im Horizont der Liebe Gottes zu pflegen. „Grundsätzlich geht es um den Segen der grenzenlosen und bedingungslosen Liebe Gottes, um das Vertrauen in Gottes Zuneigung, Güte und Barmherzigkeit. Dies zu bezeugen und erfahrbar zu machen ist die vornehmste Aufgabe von Kirche und Gemeinden. ‚Segenshandlungen‘ sind eine Brücke zwischen Himmel und Erde, sie können die Entfremdung zwischen Gott und Mensch überwinden helfen und eröffnen neue Wege der Kirche zu den Menschen. Es gilt, eine Pastoral (weiter) zu entwickeln, die sensibel ist für die Verletzungen der Menschen heute, die ihre Sehnsucht nach Heil aufgreift, ihre widersprüchliche Wirklichkeitserfahrung zulässt und in das Leben unserer Gemeinde zu integrieren sucht.“[33]

„Solche Segensfeiern müssen [dann] als Liturgie der Kirche in der entsprechenden theologisch-ästhetischen Feiergestalt begangen werden. Die Würdigung der jeweiligen Beziehung durch die Kirche muss in der Gestalt der Feier zum Ausdruck kommen. Diese Feiern [wären dann] die [Leistung] eines veränderten kirchlichen Umgangs mit unterschiedlichen Partnerschaftskonstellationen.“ Diese kirchliche Akzeptanz sowohl der Feiern als auch der Menschen, die diese begehen, muss sich in der Öffentlichkeit der Feier und einer kirchlich legitimierten Leitung ausdrücken. Die Akzeptanz dieser Feiern hängt global vom jeweiligen kulturellen Kontext ab. So werden sie nicht weltkirchlich zu regeln sein.[34]

[7.d] Zur Verortung der Kirche zwischen Himmel und Erde

Kirche steht darin vor der Notwendigkeit zu unterscheiden, was Sache Gottes und was Sache der Menschen ist. Die theologische Zuordnung könnte deutlicher kaum sein: Gott steht ein für die Sinndimension menschlicher Existenz; auf den Wegen Jesu und im Geist Gottes können wir erfahren und lernen, was das bedeutet. Die Menschen und auch die aus Menschen bestehende Kirche verantwortet die Gestaltung der Welt aus diesem Geist heraus; aber sie kann die Sinndimension nicht an sich festmachen, weil diese sonst auch mit ihren Möglichkeiten endet. So unterscheidet sie Evangelium und Gesetz. „Die Kirche ist und wird immer Pilgerin auf dem Weg der Geschichte sein; dabei ist sie Trägerin eines Schatzes in irdenen Gefäßen (vgl. 2 Kor 4,7). Das ruft uns in Erinnerung: IN dieser Welt wird die Kirche nie vollkommen sein, während ihre Lebendigkeit und ihre Schönheit in jenem Schatz gründet, zu dessen Hüterin sie von Anfang an bestellt ist [vgl. LG 8]“.[35]

Die Wahrheit des Evangeliums kann nicht vom konkreten Leben der Menschen entkoppelt werden. Vielmehr muss sie die Menschen in ihren Lebenssituationen erreichen und sich hier als tragfähig erweisen. Insofern kann nur schwerlich von „dem“ Glauben gesprochen werden, weil er überall verschiedene Akzente kennt, die eine lebendige Vielfalt im Glauben ausmachen. Dazu gehört allerdings auch, dass im Glaubensverstehen unter den je veränderten Bedingungen und in den verschiedenen Erfahrungsräumen, in die das Evangelium hineingetragen wird, neu angesetzt werden muss. Eine daran orientierte Glaubenspraxis kann darum keine pauschalen Antworten geben, weil Wahrheit des Evangeliums eine Wahrheit aus und in gelebten Beziehungen ist. Sie zeigt sich in Worten, die Klarheit schaffen, und in Taten, die für deren Überzeugung einstehen.

„Jede Segenshandlung ist für die Kirche daher ein locus theologicus alienus, eine prekäre Fundstätte Gottes, an deren heterotoper[36] Autorität sie scheitern kann, wenn sie verpasst, was diese Fundstelle zu sagen hat. Daher ist die Frage, ob die Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften“ oder Beziehungen in zweiter ziviler Ehe „segnet, nicht einfach eine Frage, ob sie denen großzügig etwas geben will, die diese Partnerschaft leben. Es geht vielmehr darum, ob ihr selbst das Gespür dafür erhalten bleibt, wo sie Gott finden und seine Bedeutung deutlich machen kann.“[37] – So müssen die Ortskirchen ihren eigenen Weg gehen: Denn die Lebenssituation ihrer konkreten Adressatinnen und Mitglieder muss rituell ernst genommen werden, weil sie sich durch Anamnese und Epiklese in den Horizont der Heilsgeschichte (s.o.) stellen wollen. Das Paar hat Teil an der Heils- und Freiheitsgeschichte Gottes.[38]

Wo Menschen in diesem Bewusstsein nach der Bedeutung des Evangeliums für ihr Leben suchen und ihr Leben daran orientieren wollen, ist die Kirche zur Anteilnahme gerufen. Wo Seelsorgerinnen und Seelsorger, Gläubige, Priester und Bischöfe in sorgfältiger Prüfung ihres Gewissens die Lebenswirklichkeit der Menschen und ihre Suche ernst nehmen, um gemeinsam Antworten zu finden, können Spuren für unsere Kirchen entstehen. Wenn sie sich im Licht der Tradition, der theologischen Erkenntnisse und der pastoralen Praxis bewähren, tragen sie zur Entwicklung der Kirche und ihrer Lehre bei. „Prüft alles und behaltet das Gute!“ (1 Thess 5,21) Deshalb setzen wir uns als ZdK dafür ein, dass die kirchliche Praxis erweitert und die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare offiziell ermöglicht wird.

 


[1] Vgl. Heimbach-Steins, Marianne: Das moralische Gebäude der Kirche – „ein Kartehaus“? Tendenzen der Idealisierung, Ontologisierung und restriktiven Normierung in den lehramtlichen Weisungen zu Ehe und Familie. In: Leitbild am Ende? Der Streit um Ehe und Familie, hrsg. v. Konrad Hilpert und Bernhard Laux. Freiburg i.Br. 2013, 131-145.
[2] Vgl. Mock, Birgit: Für eine Theologie der Beziehung. In: Mit dem Segen der Kirche? Gleichgeschlechtliche Partnerschaften im Fokus der Pastoral, hrsg. v. Stephan Loos, Michael Reitemeyer u. Georg Trettin. Freiburg i.Br. 2019, 117-125.
[3] Amoris laetitia, Nr. 207.
[4]  Michael Theobald, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[5] Michael Böhnke, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[6] Vgl. dazu Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland. Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die 2016 auf das Themenjahr für sexuelle Vielfalt Gleiches Recht für jede Liebe hin erhoben wurden.
[7] Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute: Antwort der Deutschen Bischofskonferenz  auf die Fragen im Hinblick auf die Rezeption und Vertiefung der Relatio Synodiim Vorbereitungsdokument für die XIV. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode 2015, S. 16: „Die große Mehrheit erwartet von der Kirche eine differenziertere moraltheologische Bewertung, die die pastoralen Erfahrungen und die humanwissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt. Die meisten Katholiken akzeptieren homosexuelle Beziehungen, wenn die Partner Werte wie Liebe, Treue, gegenseitige Verantwortung und Verlässlichkeit leben, ohne deshalb homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe gleichzusetzen. Es geht um eine Würdigung bei gleichzeitiger Betonung der Verschiedenheit. Einige Stellungnahmen sprechen sich auch für eine – von der Eheschließung unterschiedene – Segnung dieser Partnerschaften aus.“
[8] Ebd., S. 15: „In diesem Zusammenhang wird auch angeregt, über die Segnung einer zweiten (zivilen) Ehe nachzudenken, die sich jedoch liturgisch deutlich von der kirchlichen Eheschließung unterscheiden soll.“
[9] https://www.kath.ch/newsd/segnung-homosexueller-paare-in-bern-basel-und-zuerich-gang-und-gaebe/
[10] Relatio der deutschsprachigen Gruppe zum dritten Teil des Instrumentum laboris (20. Oktober 2014). In: Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute. Texte zur Bischofssynode 2015 und Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen Nr. 276), 2. November 2015, S. 128.
[11] Vgl. den Beschluss der württembergischen Landessynode vom 23. März 2019 oder den Beschluss der Synode A.B. der Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Österreich vom 9. März 2019.
[12] So etwa die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Hannover; s. dazu https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2019/05/2019_05_16_1 Hierbei handelt es sich um ein Beispiel zur Anschauung; die Beschlusssituation und die Optionen in der liturgischen Gestaltung sind ungleich größer.
[13] Die Feier der Partnerschaftssegnungen im Katholischen Bistum der Al-Katholiken. Für den gottesdienstlichen Gebrauch erarbeitet durch die Liturgische Kommission und herausgegeben durch Bischof und Synodalvertretung. Alt-Katholischer Bistumsverlag, Bonn 2014.
[14] Michael Theobald, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[15] Michael Theobald, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[16] Aus der Orientierungshilfe des Präsidiums des Familienbundes der Katholiken zum Familienbild 2015.
[17] Michael Böhnke, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[18] Diese Mehrdimensionalität (oder auch „Polyvalenz“) hat bereits die Würzburger Synode im Sinne einer differenzierten Behandlung des Themas Sexualität aufgenommen, vgl. das Arbeitspapier „Sinn und Gestaltung menschlicher Sexualität“ und den Beschluss „Christlich Gelebte Ehe und Familie“:
[19] Martina Kreidler-Kos, in ihrem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[20] Stephan Goertz, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[21] Martina Kreidler-Kos, in ihrem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[22] Stephan Goertz, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[23] Hans-Joachim Sander, Das Möbiusband von Segen und Fluch – eine Fundstelle Gottes. In: Mit dem Segen der Kirche? Gleichgeschlechtliche Partnerschaft im Fokus der Pastoral, hrsg. v. Stephan Loos, Michael Reitemeyer u. Georg Trettin. Freiburg i.Br. 2019, 101-116; hier 102-107.
[24] Bei „pagan“ handelt es sich um eine religionsgeschichtliche Bezeichnung zur Unterscheidung bzw. Abgrenzung zu religiösen Traditionen außerhalb der eigenen, so vom Standpunkt des christlichen Milieus gegenüber etwa der Religiosität der (paganen) griechisch-römischen Kultur zur Zeit der Spätantike.
[25] Michael Theobald, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.  
[26] Petra Dankova, in ihrem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[27] Stephan Goertz, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[28] Michael Theobald, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[29] Benedikt Kranemann, in seinem Beitrag für das Hearing Sachbereich Familie des ZdK.
[30] „In der Segensfeier danken wir Gott für die in Liebe gelebte Beziehung und bitten ihn um seinen Schutz für die Partner“; Ulrich Hoffmann, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[31] Michael Theobald, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[32] Ulrich Hoffmann, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[33] Michael Theobald, in seinem Beitrag für das Hearing im Sachbereich Familie des ZdK.
[34] Benedikt Kranemann, in seinem Beitrag für das Hearing Sachbereich Familie des ZdK.
[35] Papst Franziskus, An das pilgernde Volk Gottes in Deutschland, 5.
[36] Heterotopien bezeichnen nach Michel Foucault - im Gegensatz zu den Utopien - konkrete Räume, denen ein besonderes Regelsystem zugrunde liegt und die entsprechend eigene Zugangsvoraussetzungen schaffen. Klassische Beispiele sind Gefängnisse, Bibliotheken, Theater oder eben auch die Kirche und das, was sie zu repräsentieren beansprucht. Sie stehen für einen Teilausschnitt der Gesamtwirklichkeit und verkörpern in dieser Weise auch einen Teil ihrer Wahrheit(en).
[37] Hans-Joachim Sander, wie Anm. 12, 114f.
[38] Benedikt Kranemann, in seinem Beitrag für das Hearing Sachbereich Familie des ZdK.

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