Nein zu Hass und Hetze - Christen und Muslime gemeinsam gegen Islamfeindlichkeit

Erklärung des Gesprächskreises "Christen und Muslime" beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)

Vorbemerkung

Es ist offenkundig: Den Muslim*innen und „dem Islam“ wird zunehmend mit Skepsis und Vorbehalten begegnet. Wenn „der Islam“ jedoch pauschal zum bedrohlichen Feind wird, dann diffamiert und diskriminiert dies eine ganze Religionsgemeinschaft. Schon lange bevor gewalttätige Angriffe auf Menschen muslimischen Glaubens und auf muslimische Einrichtungen verübt werden, existieren islamfeindliche Denkmuster in den Köpfen.

Wir halten es nach unserem Selbstverständnis und unserem Auftrag als Gesprächskreis „Christen und Muslime“ beim ZdK und aufgrund unserer eigenen Glaubens- und Dialogerfahrungen für notwendig, angesichts antimuslimischer Diskriminierung, Rassismus, Hetze und Hass Position zu beziehen. Das gilt für uns in gleicher Weise gegenüber dem zunehmenden Antisemitismus und jeder anderen diskriminierenden Anfeindung.

Wir sind davon überzeugt, dass Christ*innen und Muslim*innen einander mit großer Wertschätzung begegnen und in wechselseitiger Bestärkung aus dem jeweiligen Glauben heraus viel Gutes in unserer Gesellschaft bewirken können.

Diese Erklärung versteht sich als interreligiös positionierter Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog: Wir wollen dazu ermutigen, dass Menschen verschiedener religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen miteinander dazu beitragen, Vorurteilen zu begegnen sowie Ausgrenzungen und Übergriffe zu verhindern. Wir möchten alle bestärken, die sich für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen.

 

Gemeinsam als Christ*innen und Muslim*innen und verpflichtet durch unser jeweiliges Bekenntnis zu dem einen Gott, dem Schöpfer aller Menschen

 

• lehnen wir jede Form pauschaler Verurteilung „des Islam“ ab. Hierzu zählen generalisierende Diffamierungen ebenso wie undifferenzierte oder ideologisch geprägte Aussagen in religionsfeindlicher Intention.

• verurteilen wir Gewalt und Hass gegenüber Muslim*innen und ihren Institutionen. Hierzu zählen nicht nur tätliche Angriffe, sondern auch diskriminierende Ausgrenzung, rassistische Hetze oder verbale Bedrohung.

• treten wir ein für eine sowohl religionsinterne als auch wechselseitige Kritik. Sie kann Missstände aufdecken und Fehlentwicklungen verhindern.

• unterstützen wir das Engagement, sich kritisch auseinanderzusetzen mit problematischen Inhalten und Entwicklungen innerhalb der Religionsgemeinschaften wie auch mit der Instrumentalisierung der Religion durch fundamentalistische, extremistische oder terroristische Gruppierungen. Wir distanzieren uns von Gewalt und Aufrufen zur Gewalt im Namen einer Religion sowie deren religiöser Legitimierung.

• betonen wir, dass Kritik an Religionen nicht erst dort, wo sie strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringt, ihre Grenze erreicht. Wir lehnen Kritik an Religionen auch dann ab, wenn sie Feindbilder schürt sowie Diskriminierung und soziale Exklusion befördert.

• sind wir überzeugt, dass es für Christ*innen und Muslim*innen in Deutschland gleichermaßen notwendig ist, sich immer wieder für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung als verbindlichen Maßstab des Handelns einzusetzen und ihren Gegner*innen, seien sie politisch oder religiös motiviert, entschieden entgegen zu treten.

• beteiligen wir uns daran, die vielfältigen muslimischen Lebenswelten stärker sichtbar zu machen ebenso die vielen gelungenen Formen interreligiösen Zusammenlebens und Zusammenwirkens.

• möchten wir beitragen zu einem wertschätzenden Umgang miteinander und an der Gestaltung einer friedvollen und gerechten Gesellschaft.

• fordern wir dazu auf, christlich-muslimische Bündnisse zu schließen, Initiativen zu gründen und Aktionen durchzuführen, um Hass und Hetze gemeinsam entgegenzutreten. Dies gilt für antimuslimische Haltungen ebenso wie für antisemitische und andere religions- oder menschenfeindliche Einstellungen, Äußerungen oder Handlungen.

 

1. Von Kritik bis Verachtung – das schwierige Urteilen über „den“ Islam

a. Was ist Islamfeindlichkeit?

Islamfeindlichkeit ist kein gänzlich neues Phänomen: Erinnert sei an die in den 1990ern so bezeichnete „Ausländerfeindlichkeit“ bzw. „Fremdenfeindlichkeit“. Darüber hinaus sind die Wurzeln einer „europäischen Angst vor dem Islam“, die die heutigen islamfeindliche Sichtweisen mitprägen, weit älter.

„Islamfeindlichkeit“ wird im Rahmen dieser Erklärung als Sammelbegriff in weiter Hinsicht verwendet für diverse Formen prinzipieller, pauschaler wie feindseliger Ablehnung der islamischen Religion oder muslimischer Gläubiger. Diese Feindlichkeit richtet sich konkret gegen Menschen. Sie kommt in undifferenzierten Vorbehalten, Ausgrenzungen, Diffamierungen, Aggressionen, Anfeindungen und Angriffen zum Ausdruck. Zweifelsohne sind antimuslimische Sichtweisen in Deutschland gesellschaftlich breit verankert und werden nicht allein von rechtspopulistischen Parteien und Gruppierungen explizit geäußert.

Die Gegenüberstellung des vermeintlich „fremden Islam“ oder „ganz anderen Islam“ bedient dabei in vielen Fällen – wie andere Feindbilder auch – den Wunsch, die eigene Identität zu festigen und die Sehnsucht nach einer einfachen Welterklärung: Das Eigene wird als das Gute, das zu Verteidigende angesehen. Das Andere hingegen entspricht schlicht dem Bösen, dem die Schuld für negative Entwicklungen zukommt. Islamfeindliche Positionen konstruieren so Gruppenidentitäten und stellen gleichzeitig den Islam dar als die „fremde“ Religion oder „gegensätzliche“ Kultur und Muslim*innen als minderwertig.

Zu den Wirkmustern von Islamfeindlichkeit zählen:

  • generelle Verdachtshaltungen gegenüber Muslim*innen und ihrer Religion
  • monokausale Erklärungsmuster: z. B. alles Negative in mehrheitlich islamisch geprägten Ländern wird auf die islamische Religion zurückgeführt
  • essentialistische, kulturalistische und deterministische Negativdeutungen des Islam: z. B. wenn ein unveränderliches „Wesen“ des Islam behauptet wird
  • entpersonalisierende, kollektivistische Wahrnehmungen von Muslim*innen, die sie damit ihrer Würde berauben und sie abwerten („Ideologie der Ungleichwertigkeit“).

Wer den Islam pauschal für intolerant, gewaltverstärkend, terroristisch, frauenfeindlich oder undemokratisch hält, hegt Vorurteile, die islamfeindlich zu nennen sind. Es ist zum einen notwendig, diese Vorurteile aufzuklären und Differenzierungen vorzunehmen. Zum andern ist es notwendig, problematische Ausprägungen unter einzelnen Teilgruppen, wie sie hier und im weltweiten Kontext begegnen, entschieden zu kritisieren und zu verurteilen.

 

b. Wie zeigt sich Islamfeindlichkeit?

Auseinandersetzungen über „den Islam“ verlaufen oft nicht sachlich und fair. Ausdrücklich oder implizit wird immer wieder „der Islam“ unter Pauschalverdacht gestellt, abgewertet, als Gefahr und unvereinbar mit der Gesellschaft oder Kultur dargestellt. Es wird suggeriert, Muslim*innen täten sich schwer mit dem Leben in einer säkularen und religionspluralen Gesellschaft. Hierbei werden vielfach tatsächliche Lebenseinstellungen und -wirklichkeiten ignoriert und das vielfältige Engagement von Muslim*innen für das gemeinsame Zusammenleben in Deutschland übersehen. Ein Großteil der Muslim*innen gestaltet und formt diese Gesellschaft seit Jahrzehnten mit.[1]

Islamfeindliche Haltungen sind oft von einer geringen Kenntnis über den Islam und seine Geschichte in Deutschland gekennzeichnet[2]:

Islam in Deutschland

Zwischen 4,4 und 4,7 Millionen Muslim*innen leben in Deutschland. Diese Hochrechnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz bezieht die Glaubensrichtungen der Sunniten, Schiiten, Aleviten und Ahmadiyya mit ein.

Mehr als die Hälfte haben ihre Wurzeln in der Türkei, gefolgt von Muslim*innen aus dem Nahen Osten, südeuropäischen Ländern, Nord- und Südafrika, Zentralasien und Iran.[3] (BMI September 2020)

 

Die erste deutsche Moschee wurde 1915 im Auftrag von Kaiser Wilhelm II. für die rund 30.000 muslimischen Kriegsgefangenen des 1. Weltkriegs erbaut. Diese Moschee war aus Holz und wurde 10 Jahre später wegen Einsturzgefahr abgerissen.

Die älteste repräsentative Moschee wurde 1924 bis 1927 von der Ahmadiyya Gemeinde in Berlin-Wilmersdorf erbaut. 1922 wurde die erste islamische Gemeinde gegründet.

Inzwischen gibt es über 2500 muslimische Gebetshäuser und Moscheen in Deutschland.

 

Zu wenig wird die Vielfalt islamischen Glaubenslebens, die Tiefe muslimischer Spiritualität, die ethische Grundordnung des Islams und das auch religiös motivierte gesellschaftliche Engagement von Muslim*innen wahrgenommen.

Dem Islam und den Muslim*innen in Deutschland werden Einstellungen entgegengebracht, die erschrecken: Mehr als die Hälfte der Nicht- Muslim*innen nimmt den Islam als Bedrohung wahr[4], fast ebenso viele meinen, er passe „nicht in die westliche Welt“[5] und 40 Prozent fühlen sich „durch Muslime wie Fremde im eigenen Land“[6]. Weniger als 10 Prozent verbinden mit dem Islam Werte wie Friedfertigkeit, Toleranz, Achtung der Menschenwürde oder Solidarität, während jeweils zwischen 50 und 80 Prozent mit ihm eine Benachteiligung der Frau, Fanatismus, Gewaltbereitschaft und „Engstirnigkeit“ verbinden.[7] Nur 13 Prozent sind der Ansicht, dass die Nächstenliebe ein Grundprinzip des Islam sei. Offenheit, Toleranz und Achtung der Menschenrechte schreiben jeweils nur sieben Prozent dem Islam zu.[8] Dagegen halten 59 Prozent den Islam für eine rückwärtsgewandte Religion und 68 Prozent sind der Auffassung, dass dieser intolerant gegenüber Andersgläubigen sei. Fanatismus und Radikalität (70%), Gewaltbereitschaft (64%) und Streben nach politischem Einfluss (56%) sind weitere Zuschreibungen, die ein bedrohliches Bild zeichnen.

Solche Bilder entsprechen nicht den tatsächlichen Werteinstellungen von Muslim*innen: 96 Prozent der hier lebenden Muslim*innen fühlen sich Deutschland verbunden[9] und 80 Prozent[10] bzw. 91 Prozent[11] stehen klar zur Demokratie. Im Verhältnis zur deutschen Gesamtbevölkerung verbinden z.B. Türkeistämmige mit dem Islam vorrangig „Friedfertigkeit“ (65% gegenüber 7% in der Gesamtbevölkerung), „Achtung der Menschenrechte“ (57% gegenüber 6%) oder Toleranz (56% gegenüber 5%) und sehr nachrangig „Benachteiligung der Frau“ (20 gegenüber 82%) oder „Gewaltbereitschaft“ (12 zu 64%).[12] Muslimische wie christliche Zuwanderer*innen anerkennen Gleichberechtigung als fest verankerten Grundwert; hinsichtlich der Befürwortung „traditioneller“ Rollenmuster ist die Religionszugehörigkeit sekundär gegenüber anderen Faktoren (z.B. Bildung, sozio-ökonomischer Status)[13]. Als tatsächlich gewaltbereit gelten unter den Muslim*innen in Deutschland weniger als 0,03 Prozent.[14] Ein Prozent der Muslim*innen in Deutschland wird dem organisierten fundamentalistischen Spektrum zugeordnet. Verfestigte fundamentalistische Einstellungen sind in jüngeren Generationen mit abnehmender Häufigkeit auszumachen (so bezüglich der türkeistämmigen muslimischen Bevölkerung bei 18% der ersten Generation und 9% derjenigen zweiter und dritter Generation).[15] Die Einstellungen, die dem Islam in Deutschland entgegengebracht werden und Einstellungen, die deutsche Muslim*innen tatsächlich vertreten, liegen also weit auseinander.

Politik, Sicherheitsbehörden und Justiz, aber auch zivilgesellschaftliche Akteur*innen beschäftigen sich mit der Frage, wie Menschen im Alltag, im Berufsleben, insbesondere auch im Internet vor Diskriminierung, Hass und Hetze geschützt werden können. Strafbare Beleidigungen auszumachen und diejenigen, die beleidigen und Hass schüren, tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen, ist schwierig genug. Darüber hinaus sollten auch Formen der Abwertung und Diskriminierung identifiziert und zurückgewiesen werden, welche die Schwelle zur Strafbarkeit nicht überschreiten.[16]

Debatten über „den Islam“ polarisieren. Sie sind mitgeprägt davon, dass in der öffentlichen Wahrnehmung und Mediendarstellung „der Islam“ oft ausschließlich mit negativ besetzten Themen in Verbindung gebracht wird, etwa mit „Integrationsproblemen“ oder mit Fundamentalismus und Terrorismus. Verzerrt wird das Bild schon dann[17], wenn muslimische Lebenswelten in ihrer Normalität fast nicht mehr sichtbar werden.

Islamfeindliche Erzählungen zählen zu den „toxischen Narrativen“, die zunehmend auch online Verbreitung finden.[18] Zuspitzungen finden sich insbesondere in sozialen Medien. Hier sind fragwürdige Weltsichten, Verschwörungsmythen und menschenfeindliche Ideologien nur einen Klick entfernt und leicht zu multiplizieren. Auch das ermöglicht und beschleunigt Radikalisierungen unter Gleichgesinnten.[19] Im Netz sind zudem diejenigen Hass und Hetze verstärkt ausgesetzt, die sich zu den Themenfeldern Migration, Islam und Rechtspopulismus äußern.[20] Wer in Kommentarbereichen und Diskussionsforen gegen islamfeindliche Äußerungen protestiert, Einwände gegenüber Feindbildschablonen erhebt, Gegenbilder darlegt oder für Dialog und Verständigung wirbt, erlebt wüste Beschimpfungen. Jeder positiven Äußerung gegenüber dem Islam wird Verharmlosung oder Naivität unterstellt und das genannte Gegenbeispiel zur seltenen Ausnahme erklärt. Dennoch und umso mehr sind entsprechende Gegenreden („Counter Speech“) ein wichtiges Instrument gegen Hassrede.[21]

Auch in politischen Diskussionen gibt es immer wieder Stimmen, die eine vermeintliche Gefahr durch eine drohende Islamisierung beschwören. Vor allem in Parteiprogrammen rechtspopulistischer Parteien sind entsprechende Sätze zu finden, die durch einen entsprechend gestalteten Wahlkampf in Parolen und Bildern in gefährlicher Weise flankiert werden.

 

c. Legitime Kritik am Islam und ihre Grenzen

Bei der Kritik am Islam muss unterschieden werden zwischen legitimer, eventuell sogar wünschenswerter Kritik einerseits und nicht legitimer Abwertung muslimischer Gemeinschaften oder einzelner Muslim*innen andererseits. Eine Kritik am Islam ist nicht mehr legitim, wenn sie zu Hetze und Hassrede wird, wenn sie pauschalisiert, um diffuse Angstgefühle und Feindbilder zu schüren.

Das Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit. Wer diese Rechte für Muslim*innen bestreitet, stellt sich genau gegen die Demokratie und die Freiheitsrechte, die angeblich verteidigt werden sollen. Zum einen darf die Religionszugehörigkeit kein Grund dafür sein, dass Menschen Diskriminierungen in Staat und Gesellschaft ausgesetzt sind. Zum anderen dürfen Religionsgemeinschaften, ihre Inhalte und ihre Anhänger*innen sowohl privat als auch öffentlich kritisiert werden. Eine strafbewehrte Schranke der Meinungsfreiheit besteht dort, wo in massiven Schmähungen das religiöse Bekenntnis beschimpft wird und so der „öffentliche Friede“ gefährdet ist, oder wo allgemeine Strafnormen Personen oder Personengruppen vor „Beleidigungen“ oder „Volksverhetzungen“ (auch bezüglich „religiöser Herkunft“) schützen sollen[22]. Es geht also nicht darum, sachliche Kritik auszuschließen, sondern Menschen vor Herabsetzungen zu schützen. Es geht auch nicht darum, Gott schützen zu wollen, da dessen Ehre weder Rechtsgegenstand sein kann noch theologisch überhaupt einer solchen Verteidigung bedarf. Zu schützen sind auch nicht die Religionen als solche, sondern Personen und ihre Persönlichkeitsrechte, und zwar vor Diffamierungen, die ihre Religion und damit ein tiefsitzendes Moment ihrer persönlichen Identität treffen.

Es geht nicht um ein subjektiv beliebiges Abwehrrecht gegenüber dem, was jemand als „Diffamierung“ oder „Verletzung religiöser Gefühle“ empfinden mag. Vielmehr geht es um den Schutz vor Diskriminierung und sozialer Exklusion. Entsprechend ist der soziale Kontext für eine menschenrechtliche Bewertung immer mit zu beachten. Deshalb ist ebenso Versuchen entgegen zu treten, national oder international die Religionsfreiheit zu instrumentalisieren, um Minderheitenrechte zu beschneiden.[23] Zu begrüßen sind dagegen aktuelle Initiativen wie der Aktionsplan der Vereinten Nationen im Juni 2019 gegen Hassrede insbesondere in sozialen Medien. Das Dokument warnt ausdrücklich vor wachsender religiöser Diskriminierung und Verfolgung. Es weist darauf hin, dass es nicht darum geht, die freie Meinungsäußerung einzuschränken, sondern gegen Aufrufe zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt vorzugehen.[24] 

Das Bundesministerium des Innern hat am 1. September 2020 den "Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM)" gegen Islamfeindlichkeit berufen. Von dem Kreis, dem Mitglieder aus Wissenschaft und Praxis angehören, ist zu hoffen, dass er auch die islambezogenen Kritikformen hinsichtlich der rechtlich möglichen Grenzziehungen in den Blick nimmt.[25]

Die Grenzen der Kritik am Islam sind jedoch nicht allein juristisch zu fassen: Denn bei weitem nicht alles, was nach dem Gesetz erlaubt ist, ist auch wünschenswert für das friedliche Zusammenleben und für die Verständigung zwischen Angehörigen unterschiedlicher Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. So kann Kritik am Islam rechtlich zulässig sein, auch wenn sie nicht konstruktiv und sachlich ist: Es gibt Kritik am Islam, die auf Missstände aufmerksam macht, aber nicht in einen sachlichen und fairen Diskurs eingebettet ist. Eine Religionskritik, die sich an konkreten Akteur*innen und ihren Handlungen orientiert und nicht zu Pauschalisierungen führt oder zu Gewalt aufruft, muss eine betroffene Religionsgemeinschaft aushalten und muss durch den freiheitlichen Staat, in dem die Meinungsfreiheit gilt, gewährleistet werden. Ob eine rechtlich erlaubte, aber unfaire und destruktive Kritik ethisch akzeptabel ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Hier haben Erziehung und Bildung sowie Medienethik bzw. politische Ethik ihre Aufgaben. Im persönlichen Gespräch sollte selbstkritisch geprüft werden, ob die Form der Äußerung als Kritik an der eigenen Religion für angemessen gehalten wird. Andererseits kann Kritik an Religionen sogar wünschenswert sein.

Eine – auch die religiösen Fundamente einschließende – Kritik kann heilsam und notwendig sein, wenn es darum geht, auf Missstände aufmerksam zu machen. Eine in diesem Sinne konstruktive, differenzierte Religionskritik will Glaubende zur Selbstreflexion bringen. Pauschalisierende Kritik hingegen trägt zur Polarisierung bei und hat problematische Folgen, wie z.B. Diskriminierungen bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, am Arbeitsplatz oder öffentliche Beschimpfungen und Drohungen. Schließlich bieten sie auch den Nährboden für Gewalttaten gegen Angehörige unterschiedlicher Religionsgemeinschaften in Deutschland. Dazu zählen Angriffe auf Juden und Jüdinnen wie beim Angriff auf die Synagoge von Halle im Oktober 2019 oder Bombendrohungen gegen vier Moscheen in Nordrhein-Westfalen im Februar 2020. Auch bei den Rechtsextremist*innen, die sich in der Chatgruppe „Der harte Kern“ zusammengeschlossen hatten, ging es um konkrete Anschlagspläne auf Moscheen.[26] Dies alles gehört zum Kontext, in dem wir über die Wirkungen und Bewertungen von Kritik am Islam sprechen, auch wenn sie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

 

2. Umgang mit unberechtigter Kritik

Es handelt sich um notwendige und berechtigte Kritik, wenn Menschenrechtsverletzungen, Radikalisierung, Fundamentalismus, Gewaltanwendung oder Terrorismus, die weltweit im Namen des Islam ausgeübt werden, konkret und ablehnend angesprochen werden. Oft wird dann von Muslim*innen entgegengehalten „das hat nichts mit dem Islam zu tun“. Mit diesem Satz kann beabsichtigt sein, den Anspruch auf die Deutungshoheit im Islam, der mit solchen Taten einhergeht, zu entkräften. Es kann aber auch eine reflexhafte Abwehr sein, um die Friedfertigkeit des Islam zu unterstreichen. Beschwichtigend und nur sehr allgemein darzulegen, dass „der Islam“ eigentlich ganz anders ist und dies alles mit den „normalen“ Muslim*innen nichts zu tun hat, nimmt die Anfrage nicht ernst.

„Das hat nichts mit dem Islam zu tun!“

Angesichts von Terror und Gewalt ist dieser Satz oft zu hören, nicht selten mit dem Verweis darauf, dass Islam doch „Friede“ bedeute. Auch hier tut Differenzierung Not, denn „den Islam“ gibt es bekanntlich nicht, sondern nur viele Weisen, in denen Muslim*innen ihren Glauben weltweit leben. Entsprechend ist jede substantielle Zuschreibung, wie „der“ Islam sei, falsch.

 

Richtig ist:

• Islam und salam (Friede) kommen von derselben sprachlichen Wurzel s-l-m.

• Muslim*innen, mehrheitlich auch in Deutschland, fühlen sich verpflichtet, für Frieden und Gerechtigkeit einzutreten.

• Der Islam als „Religion“ findet sich nie ohne gesellschaftspolitischen Kontext.

• Es gibt zahlreiche Kriege und Konflikte, in denen die Zugehörigkeit zur islamischenReligion bedeutsam ist.

• Es gibt extremistische politische Ideologien, die sich auf den Islam und den Koran beziehen.

• Es ist ebenso wichtig, die Unterscheidung von Islam und Islamismus zu machen, sowie deren fließenden Übergänge zu reflektieren

• Terror und Gewalt werden – auch von Muslim*innen – als Perversion der Religion betrachtet.

• In Deutschland ist die große Mehrheit der Muslim*innen friedliebend.

 

 

Das mag angesichts immer wiederkehrender Themen Geduld und Mühe kosten. Wichtig bleibt jedoch, auch bei den sogenannten Reizthemen, die inmitten unterschiedlicher Zusammenhänge und Motivlagen aufkommen, stets gewissenhaft und sachlich zu antworten. Nur so kann aufgezeigt werden, dass sich viele Kritikpunkte auch mit innerislamischer Kritik verbinden. Notwendig sind Versachlichung und Differenzierung auf allen Seiten angesichts komplexer Sachverhalte, genauso wie persönliche Austausch und Begegnung zu neuen Erfahrungen und Verständnis führen können.

Im Folgenden sollen Hinweise und Einordnungen zu einigen Behauptungen vorgenommen werden, die immer wieder geäußert werden.

Behauptet wird:

„Die Muslim*innen streben die ‘Islamisierung‘ Deutschlands an.“

Die vermeintliche „Islamisierung“ Deutschlands kommt in politischen Diskussionen und in unterschiedlichen Medien immer wieder zur Sprache. Das führt zu Unsicherheiten und beeinträchtigt den Umgang mit Muslim*innen. Ihnen wird offen oder indirekt unterstellt, dass sie auf das Ziel hinarbeiteten, durch eine „feindliche Übernahme“ die gesamte Gesellschaft zu islamisieren.[27] Deshalb seien jegliche Aktivitäten von Muslim*innen mit Skepsis und Argwohn zu betrachten. Verschiedenen Studien zeigen jedoch, dass eine deutliche Mehrheit der Muslim*innen in Deutschland die Rechtstaatlichkeit und Demokratie bejaht und sie ohne Einschränkungen mit den islamischen Grundüberzeugungen vereinbar sieht.

Behauptet wird:

„Im Islam gibt es keine Religionsfreiheit. Deshalb werden auch in vielen muslimisch geprägten Ländern Christ*innen unterdrückt und verfolgt.“

Die mangelnde Religionsfreiheit und die schwierige Situation religiöser Minderheiten, darunter auch Christ*innen, in einigen muslimisch geprägten Ländern, sind ernstzunehmende Probleme. Der Glaubenswechsel vom Islam zu einer anderen Religion gilt in diesen Ländern als Straftat, die sogar mit der Todesstrafe geahndet werden kann.[28] Neben quasi-theologischen Rechtfertigungen hierfür sind neben machtpolitischen Interessen sowie kulturelle und geschichtliche Hintergründe von Bedeutung. Auch wenn der Glaubenswechsel in Deutschland keine juristischen Folgen hat, wird auch hier ein Glaubenswechsel vom Islam zu einer anderen Religion von manchen Muslim*innen angegriffen. Auch werden Minderheiten wie die Aleviten oder die Ahmadiyya als nicht zum Islam gehörig von  Muslim*innen mitunter abgelehnt.

Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Christ*innen und Muslim*innen, die Freiheit als existentielle Komponente des Glaubens theologisch zu begründen und auch politisch und gesellschaftlich einzufordern. Denn in beiden Religionen setzt Glauben eine freie Entscheidung voraus. Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein im europäischen Kontext – auch im Konflikt mit den christlichen Kirchen – entstandenes Konzept. Religionsfreiheit wird nicht von allen muslimisch geprägten Staaten als unveräußerliches Menschenrecht anerkannt. Gleichwohl wurden islamisch-theologische Begründungen für die Religionsfreiheit entwickelt. Sie kann in Gottes Plan für seine Schöpfung verankert gesehen werden. Dafür argumentierte z.B. bereits Mohamed Talbi (geb. 1921 in Tunesien): Er versteht die beiden Koranverse 2:256 („Es gibt keinen Zwang in der Religion“) und 6:164 („niemand trägt die Last eines anderen“) als universale Aussagen zur Religionsfreiheit. Weltliche Strafen für Religionswechsel bezeichnet er als „Gotteslästerung“.

Die Solidarität mit diskriminierten und verfolgten Minderheiten muss allen gelten, die betroffen sind. Christliche wie muslimische Organisationen sind aufgerufen, sich aktiv gegen die Verfolgung und Diskriminierung religiöser Minderheiten einsetzen.

Behauptet wird:

„Für Muslim*innen gilt die Scharia als verbindliche Orientierung anstatt weltlicher Gesetze.“

Unter islamischen „Gesetzen“ bzw. der Scharia verstehen die meisten Muslim*innen Vorschriften, die ausschließlich die religiösen und rituellen Handlungen verbindlich festlegen. Dazu gehören tägliche Gebete, Fasten, persönliche Verhaltensweisen und zum Teil auch die Kleidungsvorschriften. Vielfach ist die Auffassung verbreitet, dass die Scharia für die Muslim*innen das Gottesgesetz sei, neben dem kein weltliches Gesetz Gültigkeit habe.

Das wird durch neo-salafistische und extremistische Positionen noch verstärkt. Deshalb wird angenommen, dass Muslim*innen im Grunde einen theokratischen Staat anstreben und die freiheitliche demokratische Grundordnung und ihre Werte nicht akzeptieren können. Die Scharia – wörtlich „der Weg, der zur sprudelnden Wasserquelle führt“ – mit ihrer umfassenden Bedeutung und ihren facettenreichen Bestimmungen, wird oft auf archaische strafrechtliche Maßnahmen und Vorschriften reduziert, wie z. B. das Abhacken der Hand als Strafe bei Diebstahl, was wörtlich im Koran zu finden ist. Die Deutung ist jedoch abhängig vom jeweiligen Koranverständnis, das ein Spektrum von wortwörtlicher Übernahme der Inhalte aufweist. Dies geht von neo-salafistischen Strömungen, die keine historische Kontextualisierung des Koran zulassen, bis hin zu Interpretationen, die die gesellschafts- und rechtsbezogenen Passagen im Koran im Kontext spätantiker Weltbilder verstehen, und deshalb nach ihrer Zweckabsicht und dann nach ihrer entsprechenden Bedeutung für heutige Problemstellungen fragen.

Der Islam wird auch immer wieder mit Hinweis auf die Scharia als eine politische Religion bezeichnet, die keine Trennung von Religion und Staat kenne. Dafür wird zusätzlich die Lebensweise des Propheten Muhammad, die für die Muslim*innen als Vorbild gilt, herangezogen. Es ist zwar eine historische Tatsache, dass der Prophet Muhammad nach seiner Auswanderung nach Medina im Jahr 622 aktiv an Kämpfen beteiligt war. Welcher Schluss jedoch daraus gezogen wird ist abhängig davon, ob seine Lebensweise als eine unmittelbare Handlungsanweisung verstanden wird, oder ob den historischen Umständen eine ebenso wichtige Rolle zugeschrieben wird.

In den Korantexten und in der Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des Islam findet sich vielfach ein Eintreten gegen bestehende gesellschaftliche Missstände. In diesem Sinne sind Religionen wegen ihres Engagements für Gerechtigkeit zu einem gewissen Grad auch „politisch“. So sehen es in Deutschland z.B. auch die Kirchen als eine geschichtlich gewachsene und aus religiöser Überzeugung begründete Aufgabe an, sich an politischen und gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen. Eine solche Beteiligung ist wünschenswert und notwendig in jeder Gesellschaft.

 

Behauptet wird:

„Im Islam werden die Frauen unterdrückt, sie haben kein Recht auf Selbstbestimmung und müssen ihren Ehemännern gehorchen.“

Eine immer wieder geäußerte Meinung ist, dass die Frauen im Islam unterdrückt und nur „Objekte“ seien, die ihren Ehemännern bedingungslos zu gehorchen haben. Das führt zu der Annahme, dass muslimische Frauen Unterstützung zu ihrer Befreiung brauchen. Es gibt Geschlechtervorstellungen unter Muslim*innen, die diese Annahme bestätigen. Sie sind jedoch nicht zu verallgemeinern. Im Koran, einem Text der Spätantike, gibt es Aussagen und auch rechtliche Bestimmungen, die bei wortwörtlicher Anwendung nicht mit der heutigen Gleichberechtigung der Geschlechter zu vereinbaren sind. Die Regelungen zur Zeugenaussage und zum Erbrecht von Frauen z.B. belegen eine deutliche Ungleichheit von Männern und Frauen. Nach heutigem Verständnis sind sie eine Geringschätzung der Frauen. Im Kontext spätantiker Menschen- und Weltbilder handelte es sich jedoch um Innovationen, um Frauen überhaupt erst Rechte zu geben, die sie bis dahin nicht hatten. Deshalb werden anti-emanzipatorische Festlegungen von Geschlechterrollen von heutigen muslimischen Theolog*innen kritisiert, weil sie im Gegensatz stehen zum Anspruch des Koran, Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft zu heilen.

Die sogenannte „Kopftuchdebatte“ ist beispielhaft für einseitig negative Wahrnehmungen: Das Kopftuch wird allzu oft als Beweis für „die Unterdrückung der Frau“ herangezogen. Ein äußerlicher Zwang zu bestimmten Kleidungsformen ist tatsächlich problematisch. Aber die Selbstdefinitionen der kopftuchtragenden Frauen, die überwiegend in ihrer Kleidung den Ausdruck ihrer persönlichen Religiosität und Verantwortung vor Gott sowie ihrer Wertschätzung der Tradition verstehen, finden kaum Gehör. Fremdzuschreibungen und politische Interessen führen dazu, dass Frauen, die das Kopftuch tragen, Diskriminierung und Benachteiligung erfahren. Ihr Selbstbestimmungsrecht, das in einer säkularen und demokratischen Gesellschaft auch für sie gilt, wird eingeschränkt.

Die Mehrheit der muslimischen Frauen in Deutschland – mit oder ohne Kopftuch – ist sich ihrer Rechte bewusst. Sie sind als Partnerinnen für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu gewinnen.

Weltweit haben sich muslimische Frauenbewegungen entwickelt, die sich sowohl auf theologischer als auch gesellschaftlicher Ebene engagieren, um Geschlechtergerechtigkeit voranzubringen. Besonders hervorzuheben sind hier die „Sisters in Islam“, eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für die Förderung der Rechte von Frauen und der universellen Menschenrechte einsetzt. Daraus hervorgegangen ist Musawah, eine globale Bewegung für Gleichheit und Gerechtigkeit in der muslimischen Familie und in den muslimischen Familiengesetzen. In Deutschland engagieren sich dafür das Zentrum für Islamische Frauenforschung und Frauenförderung (ZIF) und der interreligiöse Feministische Arbeitskreis christlicher und islamischer Theologinnen (FACIT). Beide Organisationen sind auf theologischer und gesellschaftspolitischer Ebene tätig.

 

 

 

Behauptet wird:

„Der Islam ruft zur Gewalt gegen Ungläubige auf!“

Von muslimischen Extremisten*innen ausgehende Gewalt wird oft als „das Wesen“ des Islam verstanden, der sich mit „Feuer und Schwert“ verbreiten will. Unter der Überschrift „Keine Gewalt im Namen Gottes“ hat der Gesprächskreis Christen und Muslime beim ZdK 2016 eine Erklärung herausgegeben. Sie stellt die historischen Realitäten, problematischen Aussagen in Bibel und Koran sowie Fehlinterpretationen und Instrumentalisierungen der Gewaltthematik ausführlich dar.[29]

Behauptet wird:

„Der Antisemitismus ist durch die Anwesenheit muslimischer Geflüchteter gewachsen.“

Vermehrt wird der Eindruck erweckt, dass der Antisemitismus durch in Deutschland lebende muslimische Geflüchtete wieder stärker geworden sei. Damit wird unterschwellig das Vorurteil verstärkt, Antisemitismus werde nach Deutschland importiert bzw. sei ein „muslimischer Antisemitismus“. Dieser Vorwurf lenkt davon ab, die gemeinsame Verantwortung für die hiesigen Verhältnisse zu erkennen: Der offene und aggressive Antisemitismus in Deutschland nimmt besorgniserregend zu. Viele Jüdinnen und Juden in Deutschland, berichten über Anfeindungen und Gewalt auch in der Öffentlichkeit. Die Statistik zu Hasskriminalität 2019 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat schreibt 14 Straftaten Tätern von „links“ zu,“, 81 „ausländischen und religiösen Ideologien“ und 1898 (!) solchen von „rechts“. So war auch der Täter von Halle kein geflüchteter Muslim, sondern ein deutscher Rechtsextremist.[30]

Judenfeindschaft gibt es auch unter schon lange in Deutschland lebenden Muslim*innen. [31] Das zu bekämpfen ist eine besondere Verantwortung muslimischer Gemeinden und Organisationen. Wer Antisemitismus glaubwürdig bekämpfen will, muss allen Formen des Judenhasses wirksam entgegentreten.

Antisemitismus als gesellschaftliches und politisches Problem hat in Deutschland eine besondere Geschichte. Es ist die gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Muslim*innen und Christ*innen, gemeinsam und solidarisch dagegen anzugehen. Ursachenforschung, historische Entfaltung und theologische Muster sind zu analysieren und aufzuarbeiten. Die Hauptaufgabe bleibt, mit vereinten Kräften durch Bildung und vor allem durch Begegnung dem Antisemitismus entgegenzustehen.

Behauptet wird:

„Homosexualität ist im Islam verboten und Homophobie ist unter Muslim*innen weit verbreitet.“

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen den traditionellen Vorstellungen von Familie entgegen. Sie sind nach traditioneller islamischer Auffassung verboten. Die Begründungslinien dafür ähneln sich in der islamischen wie der christlichen theologischen Tradition. Die öffentlichen Debatten über Sexualität allgemein und Homosexualität im Besonderen, wie sie in Deutschland geführt werden, sind für viele Muslim*innen (und nicht nur diese) weiterhin ungewohnt. Es braucht Zeit und einen offenen Diskurs über den Umgang mit sexueller Vielfalt. Es geht darum, sich für die Rechte aller Menschen einzusetzen, d.h. auch unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.

Trotz verbreiteter ablehnender und diffamierender Einstellungen zur Homosexualität gibt es mittlerweile auch unter Muslim*innen Organisationen, die sich nicht nur für die Rechte von Menschen mit diverser sexueller Orientierung einsetzen, sondern ihre Sichtweise auch islamisch-theologisch begründen. Der heute in Südafrika lebende Imam Muhsin Hendricks hat 1996 die Organisation The Inner Circle ins Leben gerufen. Der ebenfalls offen schwul lebende Imam Ludovic-Mohamed Zahed hat 2012 in Paris eine LGBT-freundliche Moschee gegründet. In Deutschland gibt es mittlerweile auch theologisch fundierte Abhandlungen zu dieser Thematik u.a. von dem Islamwissenschaftler Andreas Ismail Mohr und ein Positionspapier des Liberal Islamischen Bundes[32]. Diese Organisationen entsprechen allerdings nicht dem Mainstream der Muslim*innen in Deutschland. Sie haben damit zu rechnen, dass sie als „unislamisch“ bezeichnet werden. Es bleibt ein langer Weg auch innerhalb der muslimischen Gemeinschaft, offen über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen zu sprechen. Diese Minderheitsmeinungen der Muslim*innen sollten ernst genommen und als Chance verstanden werden für die Entwicklung konstruktiver innerislamischer Debatten.

  1. 3.    Wege zu Solidarität und Verständigung

Eine differenzierte Wahrnehmung von Muslim*innen sowie eine hinreichende Information über den Islam sind wichtige Elemente im Umgang mit negativen, muslimfeindlichen Stereotypen. Mindestens ebenso wichtig für das Zusammenleben in Deutschland sind die konkrete Begegnung, der Dialog vor Ort auf gleicher Augenhöhe und die Zusammenarbeit an gemeinsamen Projekten und für gemeinsame Ziele. Dazu gibt es bereits viele bewährte, aussichtsreiche Ansätze und Initiativen in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft.

Materialien und Anlaufstellen

Im Engagement gegen Islamfeindlichkeit, Rassismus und Hassrede – gerade auch im Internet – können unterschiedliche Handlungsweisen erfolgreich sein. Empfehlungen für die pädagogische Arbeit finden sich beispielsweise in einer von Lamya Kaddor u.a. herausgegeben Broschüre, die auch zahlreiche weitere Material- und Linkempfehlungen beschreibt und Zielgruppen zuordnet.[33] Einrichtungen wie ufuq.de[34], die Amadeu Antonio Stiftung[35], Initiativen wie die des Europarates „No Hate Speech“[36], klicksafe.de, jugendschutz.net oder das österreichische saferinternet.at, Angebote der Bundeszentrale und von Landeszentralen für politische Bildung[37], von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Medienarbeit[38], von Volkshochschulen[39] und von Koordinierungsstellen wie dem baden-württembergischen Demokratiezentrum[40] bieten Handreichungen und diskutieren Gegenstrategien, die von der argumentativen Auseinandersetzung über „Gegenerzählungen“[41] bis hin zu Empfehlungen für Gewaltbetroffene[42] reichen.

 

Wachsamkeit, Courage und Solidarität sind Grundvoraussetzungen, um der Islam- und Muslimfeindlichkeit entgegenzuwirken. Hierfür sind alle – auch die Nicht-Betroffenen – gefordert, sich aktiv jeder Form der Diffamierung und Diskriminierung entgegen zu stellen, weil es um Menschenwürde und um den Erhalt der offenen Gesellschaft geht. Auch die Religionsgemeinschaften stehen in der Verantwortung, demokratiestärkend zu wirken. Insbesondere wenn einige Anhänger*innen einer Religionsgemeinschaft sich radikalisieren, ist steter Einspruch ihrerseits gefordert. In den vergangenen Jahren sind bereits viele interreligiöse Zusammenschlüsse und Initiativen entstanden, die lokal zur Verständigung beitragen. Religiöse Vielfalt ist eine positive gesellschaftliche und kulturelle Ressource, die in allen gesellschaftlichen Bereichen intensiver genutzt werden sollte. Wertschätzende Begegnungen im Alltag und der Dialog über religiöse Themen fördert die Verständigung und Wertschätzung der Vielfalt der Religionen und Kulturen. Hierzu gibt es in jeder Gesellschaft viele geeignete Möglichkeiten.

Familie und Nachbarschaft

Nachbarschaftliche Beziehung kann eine gute Möglichkeit bieten, muslimische Lebensweisen kennenzulernen und Freundschaften zu schließen. Diese Beziehungen zu intensivieren kann das Bewusstsein dafür stärken, dass die muslimischen Nachbar*innen Teil dieser Gesellschaft sind. Das fördert den Weg zur Normalität. In der Nachbarschaft besteht auf längere Zeit die Chance, sich kennenzulernen und das Erfahrene in der Familie zu reflektieren. Ein Grillabend mit muslimischen Nachbar*innen kann z. B. die Sensibilität für unterschiedliche Speisevorschriften und Gewohnheiten stärken. Zusammensein kann zu der Erkenntnis beitragen, dass Unterschiede keine Hindernisse für Begegnungen sind.

Schule als Erfahrungs- und Lernort

Kinder und junge Menschen wachsen in einer Gesellschaft auf, die von kultureller und religiöser Vielfalt gekennzeichnet ist. Je früher sie lernen, dieser Vielfalt mit allen Chancen und Herausforderungen offen und hinterfragend zu begegnen, desto mehr sind sie in der Lage, zu differenzieren und gegen Vorurteile und pauschale Zuschreibungen gefeit. Die Schule hat als Erfahrungs- und Lernort hohe Potentiale, Ressourcen und so das interreligiöse und interkulturelle Zusammenwachsens zu aktivieren. Nicht nur spezielle Projekttage können das gewährleisten. Interreligiöse und interkulturelle Bezüge sind insgesamt stärker in ihren gesellschaftlichen, historischen und kulturellen Dimensionen in verschiedene Unterrichtsfächer einzubinden, wie zum Beispiel im Religions-, Politik- oder Geschichtsunterricht. Eine Chance bietet sich auch in der Begegnung von Lehrer*innen und Eltern.

Die Schule ist ebenfalls ein Lernort für Medienkompetenz: Die sozialen Medien haben in den letzten Jahren einen besonderen Einfluss auf die gesellschaftliche Kommunikation und die Meinungsbildungsprozesse. Insbesondere für die kritische Auseinandersetzung mit Rassismus und Islamfeindschaft, aber auch im Feld des interreligiösen Lernens liegen hier viele Chancen.

Religionen als Thema der Medien

Insgesamt haben die Medien Möglichkeiten, den Beitrag von Religion zur Förderung der Identitätsbildung sowie als eine reiche Quelle für Normen- und Wertedebatten zu thematisieren.

Doch vielfach gelingt es in der medialen Berichterstattung nicht, die Vielfalt der Religionen sachgerecht darzustellen, sie positiv zu würdigen und verallgemeinernde Kritik an Religionen differenziert zu hinterfragen. Weiterhin bleibt es notwendig, Vorurteile und Vorbehalte auch journalistisch mit sachlichen Informationen abzubauen. Dies gilt sowohl in der Berichterstattung über lokale Ereignisse (z.B. Moscheebau) als auch für Informationen zur Bedeutung religiöser Feiertage oder hinsichtlich der klassischen Streitfragen. Insbesondere in den Medien sollten Muslim*innen nicht nur als Religionsexpert*innen präsent sein oder wenn es gilt, anwaltschaftlich für die eigene Religion aufzutreten. Wichtig ist vielmehr die Einbeziehung muslimischer Expert*innen auch in ganz anderen Themenfeldern (wie z.B. Medizin oder Sozialwissenschaften). Sachlichkeit und Ausgewogenheit ist gewährleistet, wenn sich die gesellschaftliche Vielfalt auch im Bereich der Verantwortlichen für die Berichterstattung und Gestaltung der Medien spiegelt. Vereinzelt sind muslimische Akteur*innen (wie z.B. die „Datteltäter“ u.a.) in unterschiedlichen Medien aktiv, die islamische Themen satirisch darstellen, was wiederum spiegelt, wie vielfältig sich das religiös-kulturelle Leben in Deutschland entwickelt.

Gesellschaftspolitische Debatten

Einige politische Parteien haben in den letzten Jahren durch teilweise verzerrende Aussagen und Formulierungen die Begriffe Islam, Muslime, Islamismus, „politischer Islam“ für ihre Wahlkampagnen missbraucht. Mit Verallgemeinerungen und angstmachenden Assoziationen warnen sie vor einer „Islamisierung“ der Gesellschaft, die die freiheitlichen demokratischen Werte aushöhle. Diese Szenarien finden sich darüber hinaus vor allem in den sozialen Netzwerken, in elektronischen, aber auch Printmedien und nicht zuletzt in einigen Sparten der Musikszene. Dem sollte auf unterschiedlichsten Ebenen entgegengewirkt werden. Es geht nicht um die Idealisierung des Islam und nicht um das Ausblenden der Schattenseiten des Gedankengutes einiger Menschen oder extremer Gruppierungen, die sich dem Islam zugehörig fühlen. Nötig sind Debatten mit Beteiligung von Muslim*innen. Mindestens ebenso wichtig ist es, die Normalität der vielen positiven Beispiele gelingenden Miteinanders sichtbar zu machen, wie auch die vielfältigen Lebenswelten, Erfahrungen und Engagements von Muslim*innen; denn sie sind Partner*innen in der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Wege zur Freundschaft

Schließlich ist es Aufgabe der Religionsgemeinschaften selbst, zu einem besseren wechselseitigen Verstehen beizutragen, um so einen sichtbaren Beitrag für das interreligiöse Zusammenleben zu leisten. Christ*innen müssen lernen, den Islam auch als Religion für Geschwisterlichkeit, für Frieden und Solidarität wahrzunehmen.

  • Es bleibt notwendig, immer wieder islamisch-christliche Gespräche zu initiieren, thematische Impulse zu setzen und die öffentliche Wahrnehmung der Vielfalt religiöser Lebenswelten zu befördern.
  • Es bleibt notwendig, gemeinsam und wechselseitig solidarisch auf (religions-) politische und gesellschaftliche Konflikte zu reagieren.
  • Es bleibt notwendig, sich konstruktiv mit Polarisierungen und Konflikten mit religiöser, ethnischer und politischer Dimension auseinanderzusetzen, die auch aus dem Ausland nach Deutschland getragen werden.
  • Es bleibt notwendig, Probleme in den „eigenen Reihen“ auch im Dialog behutsam und offen zu thematisieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
  • Es bleibt notwendig, die Bestrebungen zu unterstützen, die zum Ziel haben, die institutionelle Verfasstheit des Islam sowie islamisches Leben in der theologischen Ausbildung in Deutschland zu verankern.
  • Es bleibt notwendig, gegenseitige Einladungen zu Veranstaltungen, Ausstellungen oder religiösen Feiern auszusprechen und auch alltägliche Begegnungen wahrzunehmen.
  • Es bleibt notwendig, auf die Bedeutung der verbindenden religiösen Motive und gemeinsamen Werte hinzuweisen, diese zu stärken, und das gemeinsame theologische Nachdenken voranzutreiben.
  • Es bleibt notwendig, gemeinsam wachsam und sensibel für die Anliegen der Menschen in unserer Gesellschaft zu sein und gemeinsam Strategien nicht nur gegen Islamfeindschaft und „rechte Parolen“, sondern auch gegen Banalisierung, Polarisierung, Diskriminierung und Alltagsrassismus in jeglicher Form fortzuentwickeln.
  • Es bleibt für Christ*innen und Muslim*innen in Deutschland gleichermaßen notwendig, sich für unsere freiheitliche demokratische Werteordnung als verbindlichen Maßstab des Handelns einzusetzen und deren Gegner*innen, seien sie politisch oder religiös motiviert, entschieden entgegen zu treten.

 

 

 

Anmerkungen

Bassiouni, Mahmoud: Wie viel Meinungsfreiheit müssen Muslime tolerieren? Facetten einer Diskussion, in: Christian Ströbele, Mohammad Gharaibeh, Tobias Specker, Muna Tatari (Hrsg.): Kritik, Widerspruch, Blasphemie: Anfragen an Christentum und Islam, Regensburg 2017, 211-229

Benz, Wolfgang: Aufstand der Ratlosen? Vormarsch der Rechten? Krise der Demokratie? Fremdenhass und Wutmenschentum in schwierigen Zeiten, in: Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) (Hrsg.): Wissen schafft Demokratie, Band 1, Berlin 2017, 190-197

Çakır, Naime: Islamfeindlichkeit. Anatomie eines Feindbildes in Deutschland, Bielefeld 2014

Çakır, Naime: Zum Umgang von Muslimen und Christen mit kritischen und blasphemischen Anfragen, in: Christian Ströbele, Mohammad Gharaibeh, Tobias Specker, Muna Tatari (Hrsg.): Kritik, Widerspruch, Blasphemie: Anfragen an Christentum und Islam, Regensburg 2017, 271-274

Foroutan, Naika u. a.: Deutschland postmigrantisch II, Berlin 2015

El-Menouar, Yasemin: Religiöse Toleranz weit verbreitet – aber der Islam wird nicht einbezogen, 11.7.2019

El-Menouar, Yasemin: Sonderauswertung Islam 2015: Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2015, 8

Hafez, Kai/ Schmidt, Sabrina: Die Wahrnehmung des Islams in Deutschland, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2015, 25 f. mit Diskussion der Tragweite und Hinweisen auf die früheren derartigen Befunde aus der Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ der Forschungsgruppe um Wilhelm Heitmeyer

Halm, Dirk/ Sauer, Martina: Muslime in Europa: Integriert, aber nicht akzeptiert? Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2017

Isensee, Josef: Grundrechtliche Freiheit zur Religionsbeschimpfung? Grenzen literarischer und künstlerischer Auseinandersetzung mit Religion und Religionsgemeinschaft, in: Hermann Weber (Hrsg.): Literatur, Recht und Religion, Münster 2011, 9-30

Keskinkılıç, Ozan Zakariya: Die Islamdebatte gehört zu Deutschland. Rechtspopulismus und antimuslimischer Rassismus im (post-)kolonialen Kontext, Berlin 2019

Logvinov, Michail: Muslim- und Islamfeindlichkeit in Deutschland – Begriffe und Befunde im europäischen Vergleich, Wiesbaden 2017

Pickel, Gert: Weltanschauliche Vielfalt und Demokratie. Wie sich religiöse Pluralität auf die politische Kultur auswirkt, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2019, 13

Pickel, Gert: Religiosität im internationalen Vergleich, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2013, 30

Pollack, Detlef u. a.: Grenzen der Toleranz: Wahrnehmung und Akzeptanz religiöser Vielfalt in Europa, Wiesbaden 2014

Pollack, Detlef/ Müller, Olaf: Religiosität und Zusammenhalt in Deutschland, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2013, 24. Zum Vergleich: In Ostdeutschland bejahten 76 % aller Befragten die Aussage „Die Demokratie ist eine gute Regierungsform.“

Schneiders, Thorsten Gerald (Hrsg.): Islamfeindlichkeit: Wenn die Grenzen der Kritik verschwimmen, Wiesbaden 2. Aufl. 2010, Kapitel I: Ausgangspunkte islamfeindlichen Denkens der deutschen Gesellschaft, 19-146

Yalçın, Cem Serkan: Rechtspopulismus: Vorurteile aus sozialpsychologischer Sicht, in: Wassilis Kassis, Bülent Uçar (Hrsg.), Antimuslimischer Rassismus und Islamfeindlichkeit, Göttingen 2019, 309-335

www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/juli/religioese-toleranz-weit-verbreitet-aber-der-islam-wird-nicht-einbezogen/

Institut für Demoskopie Allensbach (Hg.): Die Furcht vor dem Morgenland im Abendland. Eine Dokumentation des Beitrages von Dr. Thomas Petersen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 272 vom 21. November 2012, online: www.ifd-allensbach.de/fileadmin/kurzberichte_dokumentationen/November12_Islam_01.pdf

 

 

LITERATUREMPFEHLUNGEN UND LINKS

Bax, Daniel, Angst ums Abendland. Warum wir uns nicht vor Muslimen, sondern vor den Islamfeinden fürchten sollten, Westend-Verlag, 2015

Benz, Wolfgang (Hrsg.): Islamfeindschaft und ihr Kontext. Dokumentation der Konferenz Feindbild Muslim – Feindbild Jude. Berlin 2009

Blume, Michael, Islam in der Krise Eine Weltreligion zwischen Radikalisierung und stillem

Rückzug, Patmos 3. Auflage 2017

 

DBK: Dem Populismus widerstehen. Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechtspopulistischen Tendenzen (2019); Download unter: www.dbk-shop.de/de/dem-populismus-widerstehen-arbeitshilfe-kirchlichen-umgang-rechtspopulistischen-tendenzen.html

Espelage, Christian/Mohagheghi, Hamideh/Schober, Michael (Hrsg.): Interreligiöse Öffnung durch Begegnung Grundlagen – Erfahrungen – Perspektiven im Kontext des christlich-islamischen Dialogs, Hildesheim 2021, i. E.

www.medienverantwortung.de/wp-content/uploads/2009/07/Achim-Buehl_Sarrazin-Islamophobie.pdf

Jaap, Tanja, „Alle Muslime sind…“ 50 Fragen zu Islamophobie und Islam, Verlag an der Ruhr, 2011

Kuhn, Inva, Antimuslimischer Rassismus – Auf Kreuzzug für das Abendland, 2015

Kultur der Aufmerksamkeit (Bistum Magdeburg; Ergänzungen DR des EB Berlin); hier als pdf-Download:

www.bistum-magdeburg.de/upload/0000/2.18_Kultur_der_Aufmerksamkeit-fr_Weltoffenheit_u_Demokratie.pdf

 

Meißner, Volker/Affolderbach, Martin/Mohagheghi, Hamideh/Renz, Andreas(Hg.), Handbuch christlich-islamischer Dialog- Grundlagen-Themen-Praxis-Akteure, Freiburg im Breisgau 2014

Tworuschka, Monika und Udo, Freund oder Feind? 38 Thesen gegen eine Hysterie, Freiburg 2019

Lebendige Seelsorge 6/2018: Mit Rechten reden (Würzburg /Echter Verlag)

Statistiken Erfassung Antisemitismus/Rechtsextremismus

www.tagesschau.de/faktenfinder/hintergrund/antisemitismus-147.html

Lagebild Antisemitismus Verfassungsschutz August 2020

Riem Spielhaus: Wer ist Muslim und wenn ja wie viele?, Berlin 2013

Sezgin, Hilal Hilal Sezgin: Vorurteile gegen den Islam: Kopftuchfrauen, Süddeutsche Zeitung vom 17.5.2010, online: www.sueddeutsche.de/politik/vorurteile-gegen-den-islam-kopftuchfrauen-1.126546-0

 


[1] Vgl. auch die Erklärung des Gesprächskreises „Christen und Muslime“ des ZdK „Christen und Muslime – Partner in der pluralistischen Gesellschaft. Eine gemeinsame Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen“ vom Januar 2012: https://www.zdk.de/cache/dl-Christen-und-Muslime-Partner-in-der-pluralistische-9a4aa0aec8ef1ba408d3a2f89614cfb2.pdf
[2] Vgl. Foroutan (2015), 29f.
[3] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/staat-und-religion/islam-in-deutschland/islam-in-deutschland-node.html
[4] Vgl. Pickel (2019), 13; El-Menouar (2019).
[5] Vgl. Pickel (2013), 30; Hafez/ Schmidt (2015), 25f.
[6] Vgl. El-Menouar (2015) 8.
[7] Vgl. Pollack u. a.(2014) 21f; Logvinov (2017).
[8] Vgl. Institut für Demoskopie Allensbach (2012).
[9] Vgl. Halm/ Sauer (2017) 33.
[10] Vgl. Pollack/ Müller (2013) 24.
[11] Vgl. Pickel (2019) 45.
[12] Vgl. Detlef Pollack u.a.: Integration und Religion aus der Sicht von Türkeistämmigen in Deutschland, Münster 2016, 18.
[13] Vgl. www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/Integration/geschlechterrollen.html und Vgl. z.B. Liljeberg international Research: Presseinformation „Erste internationale Studie zur Wertewelt der Deutschen, Deutsch-Türken und Türken“, 2009; Naika Foroutan: Muslimbilder in Deutschland. Wahrnehmungen und Ausgrenzungen in der Integrationsdebatte, FES, Berlin 2012.
[14] Vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 19/21556 vom 10.8.2020 mit der Angabe von 629 „Gefährdern“ und 515 „Relevanten Personen“, die überwiegend dem Spektrum der Salafisten mit insg. 12150 Personen zuzurechnen sind, vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2019, hg. vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin 2020, S. 181.
[15] Vgl. Detlef Pollack u.a.: Integration und Religion aus der Sicht von Türkeistämmigen in Deutschland, Münster 2016.
[16] Vgl. Bassiouni (2017), 211-229.
[17] Vgl. die bereits älteren Studien auf http://www.wir-sind-bund.de/DIK/DE/Magazin/MedienPolitik/Islambild/islambild-inhalt.html (Abruf: 16.06.2020).
[18] Vgl. Johannes Baldauf u.a./Amadeu Antonio Stiftung (Hg.): Toxische Narrative: Monitoring rechts-alternativer Akteure, Berlin 2017.
[19] Vgl. z.B. Daniel Leisegang: Rechte Hetze im Netz und die Grenzen des Rechtsstaats, https://netzpolitik.org/2017/rechte-hetze-im-netz-und-die-grenzen-des-rechtstaats/.
[20] Vgl. Alexander Fanta u. a.: Geflüchtete, Islam, AfD: So toxisch ist die Debatte im Netz, 28.05.2018, unter: netzpolitik.org/2018/gefluechtete-islam-afd-so-toxisch-ist-die-debatte-im-netz/ (Stand: 20.02.2020).
[21] Vgl. z.B. Anna Dombrowski u.a./jugendschutz.net (Hg.): Counter Speech. Strategien gegen Hass im Netz, Mainz 2019; Mathieu Coquelin u.a./ Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit / Streetwork Baden-Württemberg e. V. und Jugendstiftung Baden-Württemberg (Hg.): Da.Gegen.Rede. Abschlussbroschüre. Ein Modellprojekt zur Stärkung im Umgang mit Hass im Netz, Stuttgart 2019.
[22] Vgl. §§136, 185 ff.185ff und 130 (1) StGB.
[23]Vgl. Heiner Bielefeldt, Michael Wiener: Religionsfreiheit auf dem Prüfstand. Konturen eines umkämpften Menschenrechts, Bielefeld 2020.
[24] Vgl. United Nations, Strategy and Plan of Action on Hate Speech, Mai 2019, unter: www.un.org/en/genocideprevention/documents/UN%20Strategy%20and%20Plan%20of%20Action%20on%20Hate%20Speech%2018%20June%20SYNOPSIS.pdf (Stand: 18.09.2019).
[25] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/09/expertenkreis-muslimfeindlichkeit.html?fbclid=IwAR3M15h8w63B1LVTd3i1lq_4-JwirglClWHlP3CEK3As27OvRpG9jhRjzgY
[26] Vgl. Ozan Zakariya Keskinkılıç: Gruppe S: Muss ich erst getötet werden, damit ihr empört seid?, in: Zeit Campus, 18.02.2020, https://www.zeit.de/campus/2020-02/gruppe-s-rechtsextremismus-terrorismus-ozan-zakariya-keskinkilic
[27] Vgl. dazu Judith von der Heyde/Wassilis Kassis/Charlotte Schallié, Empirische Ergebnisse zum Zusammenhang von Geschlechterrollenstereotypen und antimuslimischen Vorurteilen, in: Sonja Angelika Strube (Hg.), Rechtsextremismus als Herausforderung für die Theologie, Freiburg i.Br. 2015, 209-222.
[28] Koran, Sure 18:29.
[29] https://www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerungen/detail/Keine-Gewalt-im-Namen-Gottes-234e/"
[30] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/pmk-2019.pdf
[31] Vgl. Lagebericht Antisemitismus, Juli 2020, S.73-97
[32] https://lib-ev.jimdo.com/positionspapiere/
[33] Lamya Kaddor, Henriette Fischer, Nicolle Pfaff: Module für die pädagogische Arbeit gegen Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus, IDA NRW 2020, www.ida-nrw.de/aktuelles/detail/zum-tag-gegen-antimuslimischen-rassismus-sind-die-module-fuer-die-paedagogische-arbeit-gegen-islamfei/ .
[34] Vgl. z.B. www.ufuq.de/tag/islamfeindlichkeit/ und www.ufuq.de/tag/hate-speech/ .
[35] Vgl. z.B. www.amadeu-antonio-stiftung.de/digitale-zivilgesellschaft/ .
[36] Vgl. no-hate-speech.de/de/ .
[37] Z.B. Andy Alexander Hofmann: Hate Speech – Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Netz, Themenblätter im Unterricht Nr. 118, Bonn 2018, https://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/270493/hate-speech-gruppenbezogene-menschenfeindlichkeit-im-netz
[38] Vgl. Medienkompetenzportal NRW: Projekte gegen Hass, https://www.medienkompetenzportal-nrw.de/handlungsfelder/offene-kinder-und-jugendarbeit/hate-speech/projekte-gegen-hass.html
[39] Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. (Hg.): Wer hat „das letzte Wort“ im Netz? – Digitale Lebenswelten mitgestalten, Bonn 2019, www.volkshochschule.de/medien/downloads/verbandswelt/projekte/praevention-und-gesellschaftlicher-zusammenhalt/PGZ_Handreichung3_WEB_191210.pdf .
[40] Vgl. Landeskoordinierungsstelle Demokratiezentrum, Jugendstiftung Baden-Württemberg (Hg.): Pädagogischer Umgang mit Antimuslimischem Rassismus, Sersheim 2016, https://www.vielfalt-mediathek.de/data/demokratiezentrum_bw_antimuslimischer_rassismus.pdf;
[41] S. z.B.: Mathieu Coquelin u.a./ Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit / Streetwork Baden-Württemberg e. V. und Jugendstiftung Baden-Württemberg (Hg.): Da.Gegen.Rede. Abschlussbroschüre. Ein Modellprojekt zur Stärkung im Umgang mit Hass im Netz, Stuttgart 2019; GTAZ-AG „Deradikalisierung“: Leitfaden zum Umgang mit Counter-Narratives, Hamburg 2017, www.hamburg.de/contentblob/11233354/acebc6c39b4b7b32b878490671db22e1/data/leitfaden-counter-narratives.pdf .
[42] So die Angebote der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt: verband-brg.de.

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