Wirksames Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode

Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat am Samstag, dem 21. November 2020, die Bundesregierung aufgerufen, noch in dieser Legislaturperiode ein wirksames Lieferkettengesetz zu verabschieden.

Auf Antrag der ZdK-Mitglieder aus dem Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB) wurde folgende Erklärung verabschiedet:

Die ZdK-Vollversammlung fasste im November 2019 bereits einen Beschluss, mit dem sie die Bunderegierung dazu aufforderte, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Im Juli 2020 wurden die Voraussetzungen, die die Regierung im Koalitionsvertrag für die Einführung eines Lieferkettengesetzes genannt hatte, erfüllt:

Die Ergebnisse des „Monitorings der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) ergaben, dass nur 22 Prozent der befragten Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Da die großen deutschen Unternehmen in ihrer Mehrheit bisher nicht bereit sind, die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten von der Rohstoffgewinnung bis zur Endfertigung zu gewährleisten, bekräftigt und erweitert das ZdK seine Forderungen nach einem wirksamen Lieferkettengesetz.

Als Christ*innen sehen wir die Notwendigkeit, die gesamte Wirtschaftspolitik so zu gestalten, dass die Würde jedes Menschen und das Gemeinwohl in allen Prozessen im Mittelpunkt stehen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken fordert die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode ein wirksames Lieferkettengesetz zu verabschieden.

Ein wirksames Gesetz muss:

- alle in Deutschland ansässigen oder geschäftstätigen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden erfassen.

- Unternehmen dazu verpflichten, in der gesamten Wertschöpfungskette Sorgfalt walten zu lassen. Hierfür darf das Gesetz nicht hinter die Anforderungen zurückfallen, wie sie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formulieren, und muss sicherstellen, dass Unternehmen ihr Risiko analysieren, wirksame Maßnahmen ergreifen und darüber berichten.

- beinhalten, dass die Missachtung der Sorgfaltspflichten an öffentlich rechtliche Sanktionen wie Bußgelder, den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und von der Außenwirtschaftsförderung geknüpft ist.

-  beinhalten, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen haften, die durch ihre Missachtung von Sorgfaltspflichten entstanden sind.

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