Erwartungen und Forderungen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) an die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags

Erklärung des Hauptausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Die bereits anderthalb Jahre dauernde Corona-Krise hat allen Menschen in unserem Land und weltweit Großes abverlangt und viel Kraft gekostet. Die gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie werden uns auch weiterhin in vielfacher Hinsicht begleiten. Dies gilt genauso für bleibende Herausforderungen wie die Bekämpfung des Klimawandels, die gerechte Gestaltung der Globalisierung in weltweiter Solidarität, dem demographischen Wandel oder die Digitalisierung sämtlicher öffentlicher und privater Bereiche. Der 20. Deutsche Bundestag wird große politische Weichenstellungen für die nächsten Jahre vornehmen müssen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken will als Zusammenschluss der in Politik, Gesellschaft und Kirche engagierten katholischen Frauen und Männer diesen Prozess auf der Grundlage der christlichen Sozialethik mitgestalten. Die hier vorgelegten zentralen Erwartungen für die neue Legislaturperiode konzentrieren sich auf ausgewählte Schwerpunkte, zu denen im ZdK politische Leitlinien (Teil 1) und konkrete Vorschläge für Gesetzesinitiativen (Teil 2) erarbeitet wurden.

Im ersten Teil werden elf politische Eckpunkte und Richtungsanzeigen zu für das ZdK grundlegenden bundespolitischen und internationalen Handlungsfeldern benannt. Bei der politischen Gestaltung dieser Handlungsfelder bietet das ZdK den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der künftigen Bundesregierung Dialog, Expertise und Zusammenarbeit an.

  1. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse, den daraus entspringenden gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie als Lebensform der Freiheit und als Rahmen für ein Leben in Selbstbestimmung und Würde stärken. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie essenziell die Übernahme von Verantwortung für sich und an- dere sowie Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft für eine funktionierende Gesellschaft sind. Zur Stärkung dieses gesellschaftlichen Zusammenhaltes müssen die entstandenen finanziellen und wirtschaftlichen Kosten dieser Pandemie gerecht verteilt werden. Dabei dürfen keine sozialen Gruppen und Generationen gegeneinander ausgespielt werden. Es gilt, politischem Extremismus, populistischen Behauptungen und Verschwörungstheorien entschieden entgegenzutreten. Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit müssen deutlich zurückgewiesen werden. Ein gutes und verantwortungsvolles politisches System sucht nach sachgerechten Lösungen, pflegt eine respektvolle Debattenkultur und löst Konflikte in ziviler Form. Hier hat der Bundestag eine zentrale Vorbildfunktion für unsere Gesellschaft. Wir appellieren daher an die Abgeordneten und politischen Verantwortungsträger*innen aller Parteien und Fraktionen, dass Menschenwürde und gegenseitiger Respekt den unhintergehbaren Maßstab für die politische Kultur im Deutschen Bundestag bilden.

     
  2. Zielsetzung jeglichen politischen Handelns in einer liberalen Demokratie muss es sein, die Glaubwürdigkeit in die Politik und in den bundesdeutschen Parlamentarismus zu erhalten. Folglich ist es geboten, nach den Bundestagswahlen zügig eine konstruktivarbeitsfähige Bundesregierung mit einer stabilen parlamentarischen Mehrheit zu bilden. Eine Zusammenarbeit mit Parteien, die rassistische oder antisemitische Überzeugungen vertreten oder eine ideologische Distanz zur freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung aufweisen, ist ausdrücklich abzulehnen. Eine wichtige Aufgabe des neuen Bundestages muss die Umsetzung der seit zwei Wahlperioden diskutierte und vielseitig als überfällig empfundene Wahlrechtsreform sein. Teil einer Wahlrechtsform muss auch die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sein, um eine bessere politische Beteiligung und Mitbestimmung der jüngeren Generation zu ermöglichen.

     
  3. Gerade in den letzten Monaten und Jahren hat sich gezeigt, wie sehr Europa eine handlungsfähige und starke Europäische Union braucht, um jene Aufgaben zu lösen, die die Nationalstaaten nicht alleine im Sinne der Subsidiarität bewältigen können. Dies gilt für ein gemeinsames europäisches Pandemiemanagement genauso wie für die Klima- oder die Migrationspolitik. Europa muss hier angesichts der weltpolitischen Lage mutige Entscheidungen treffen und gemeinsam vorangehen. Deutschland ist dafür ein wichtiger Impulsgeber.
    Im Ringen um ein zukunftsfähiges europäisches Asylsystem ist bisher kein Durchbruch zu einer menschenwürdigen und solidarischen Lösung gelungen. Alle europäischen Bemühungen verdienen dennoch weiterhin die Unterstützung der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestags. Gleichzeitig müssen die Verhandlungen um den „Migrationspakt“ der EU-Kommission kritisch begleitet werden, damit der Schutz von Menschen unzweifelhaft vor dem Schutz von Grenzen Vorrang hat. Der zu erzielende europäische Kompromiss muss zuallererst für Geflüchtete, aber ebenso für die europäischen Erstaufnahmeländer eine akzeptable Lösung darstellen und ein gemeinsames Verständnis von Schutzbedürftigkeit im Sinne der Menschenwürde stiften. Wir werben für dezentrale, zügige und zugleich faire Asylverfahren. Bis zur Schaffung eines praktikablen Asylsystems in Europa gilt es, Geflüchtete aufzunehmen und somit auch innereuropäisch solidarisch zu agieren.

     
  4. Nach zwanzig Jahren endet mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nicht die Verantwortung Deutschlands für die Menschen in diesem Land. Im Gegenteil: Nun gilt es, die Initiative zu ergreifen und sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe sowie die Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan fortgesetzt werden können. Es ist an ihnen, sich für die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen einzusetzen.
    Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Debatte unverzichtbar, um den Einsatz in Afghanistan sowie die Mandate militärischer Missionen im Allgemeinen zu evaluieren und die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Wir plädieren dafür, dass sich Deutschland künftig auf die zivile Unterstützung konzentriert.

     
  5. Die Vereinten Nationen haben im September 2015 die „Globale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" als neues Leitbild globaler Entwicklung verabschiedet. Bereits erreichte Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen weltweit sind durch die Covid-19-Pandemie massiv gefährdet. Zur weltweiten Pandemiebekämpfung muss sich auch die neue Bundesregierung für die Stärkung der internationalen ACT-A-Kampagne im Rahmen der WHO einsetzen. Prioritär sind insbesondere eine ausreichende finanzielle Ausstattung der COVAX-Säule und eine weltweit gerechte, schnelle Impfstoffverteilung. Zugleich müssen Kooperationen und Partnerschaften Deutschlands mit anderen Staaten oder Regionen stärker als bisher dem Klimaschutz und dem globalen Gemeinwohl dienen, um gerechte, menschenwürdige und nachhaltige Lebensbedingungen weltweit zu fördern. Neben der Stabilisierung der staatlichen Entwicklungsgelder in der Höhe von mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens ist dazu eine weitere Intensivierung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Ländern des globalen Südens, insbesondere mit jenen in Subsahara-Afrika, notwendig. Zudem bedarf es weiterhin dringend einer gerechten internationalen Finanzordnung, die z.B. Steuergerechtigkeit in Form von globalen Mindeststeuern für Unternehmen innerhalb und zwischen den Ländern schafft, sowie einer kohärenten und global gerechten Entwicklungs-, Agrar- und Handelspolitik. Eine wirksame und ehrgeizigere Fortschreibung des deutschen Lieferkettengesetzes auf europäischer Ebene ist dafür ein wichtiger Baustein.

     
  6. Die Bekämpfung des globalen Klimawandels und die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad bleibt eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Die neuerlichen Dürren im Osten Afrikas, die verheerenden Hitzewellen und Brände in Südeuropa und Nordamerika und nicht zuletzt die jüngste Flutkatastrophe in Deutschland führen uns die Dringlichkeit dieser Herausforderung vor Augen. Engagierte Klimaschutzpolitik ist zentral für die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, des menschlichen Lebens und der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen. Klimapolitik muss daher zur Priorität politischen Handelns einer jeden zukünftigen Regierung werden. Deutsch- land und die EU haben bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens eine wichtige Vorbildfunktion und Verantwortung. Das im deutschen Klimaschutzgesetz formulierte Ziel der Klimaneutralität und die damit verbundenen Emissionsminderungsziele bis 2045 müssen nun in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, deren Erreichung regelmäßig überprüft und bei Bedarf nachgesteuert wird. Zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels sind weitere Anstrengungen über die bereits jetzt formulierten Ziele hinaus notwendig. Zentrale klimapolitische Instrumente sind die Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels und der CO2-Bepreisung, auch im internationalen Kontext. Alle Sektoren, insbesondere die Energieversorgung, die Gebäudesanierung, der Wärmemarkt sowie Industrie, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft müssen einen wesentlichen Beitrag leisten. Zugleich braucht es eine sozial gerechte Gestaltung wirksamer klimapolitischer Maßnahmen, um gerade Menschen mit niedrigem Einkommen und Familien nicht überproportional zu belasten.
    Auch die im Pariser Abkommen vereinbarte internationale Klimafinanzierung zur Unterstützung ärmerer Länder bei Klimaschutz- und notwendigen Anpassungsmaßnahmen muss durch die Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft gestärkt und finanzielle Zusagen endlich eingelöst werden.

     
  7. Im Sommer 2021 hat die Europäische Union ihre Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2023 bis 2027 verabschiedet. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt erstmals über einen Nationalen Strategieplan, der bis zum 01. Januar 2022 der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt wird, und der allen Mitgliedsstaaten große Spielräume für die nationale Umsetzung der vereinbarten EU-Ziele ermöglicht. Als ZdK setzten wir uns für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland ein, die ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich ist. Daher fordern wir eine konsequente Umsetzung der geplanten Ökoregelungen in der ersten Säule der Direktzahlungen. Die gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft wie Biodiversität, der Erhalt nährstoffreicher Böden oder saubere Gewässer müssen stärker als in der Vergangenheit honoriert und durch weitere Maßnahmen in der zweiten Säule der GAP flankiert werden. Zur Sicherung der Ernährungssouveränität und Erreichung der internationalen Klima- und Umweltziele in Deutschland und Europa ist die Unterstützung für bäuerliche Familienbetriebe mit einer sozialen, klima- und umweltgerechten Landwirtschaft und die damit verbundene Förderung der ländlichen Räume zentral.

     
  8. Jedes politische Handeln dient dem Menschen und seiner Würde, der Menschenwürde. Diese bei allen politischen Vorhaben zu schützen, ist Auftrag unseres Grundgesetzes, der sich Staat und Rechtsordnung konsequent verpflichten müssen. Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sollte künftig stärker im Bundestag wahrgenommen und berücksichtigt werden. Dazu sind regelmäßige mündliche Berichte vor dem Plenum notwendig.
    Vielseitige politische Initiativen mit lebens- und bioethischen Herausforderungen – Diskurse um Schwangerschaftsabbruch, Embryonenschutz, Anfragen an das Abstammungsrecht, Suizidassistenz – müssen diese Menschenwürde in Form des Schutzes der Schwächsten ausbuchstabieren.
    Die rasanten Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin und insbesondere in der Genchirurgie stellen uns vor große ethische und rechtliche Herausforderungen. Ob als Embryo, durch Krankheit und Behinderung eingeschränkt oder im Sterben – in keiner Phase darf das menschliche Leben verzweckt und nach seiner Nützlichkeit bemessen werden.

     
  9. Die Familie ist als Verantwortungsgemeinschaft das Rückgrat unserer Gesellschaft. Dies wurde in der Corona-Pandemie in besonderer Weise deutlich, als viele Familien über ein Jahr lang Home-Office, Home-Schooling und die Betreuung kleiner Kinder in Einklang bringen mussten. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben gravierende soziale Folgen nach sich gezogen, die nun bewältigt werden müssen. Wir treten dafür ein, familiäre Belange stärker denn je bei allen Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen und drängen auf eine familienpolitische Neuausrichtung. Feste Zeiten für die Sorge um junge und alte Menschen sowie um sich selbst müssen künftig als rechtlich beanspruchbarer Regelfall Anerkennung genießen. Dazu bedarf es eines systemischen, nachhaltigen und multidimensionalen Ansatzes, der Arbeit weiter fasst als Erwerbsarbeit, Sorgearbeit gerechter verteilt und einen belastbaren Rahmen liefert, um Familie und Beruf besser miteinander in Einklang zu bringen.

     
  10. Kirchen und Religionsgemeinschaften tragen in Deutschland auf vielfältige Weise zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zum Frieden und zu weltweiter Gerechtigkeit bei und sie unterstützen den Staat bei wichtigen Aufgaben als Sozialpartner*innen. Unser Grundgesetz ist offen für unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen. Wir setzen darauf, dass der Dialog und die Kooperation mit allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften das bewährte Verhältnis zwischen Kirchen und Staat zum Maßstab nimmt.
    Die Veranstaltungen im Festjahr 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland machen die Vielfalt des Judentums in Deutschland sichtbar. Damit das Festjahr einen nachhaltigen Effekt für die Wahrnehmung des Judentums entfalten kann, muss die Förderung jüdischen Lebens weiter hohe politische Priorität haben.
    Wir begrüßen die Entwicklungen im Bereich der universitären Ausbildung von muslimischen Religionslehrer*innen und Theolog*innen und die Eröffnung des Islamkollegs Deutschland, das die Ausbildung von Imamen und Religionsgelehrten Frauen und Männern in unserem Land ermöglicht. Die Etablierung des islamischen Religionsunterrichts gemäß Artikel 7 Abs. 3 GG an staatlichen Schulen muss weiter vorangetrieben werden und die Bemühungen um Strukturen, die Absolvent*innen der Islamischen Theologie eine Tätigkeit auch in Moscheegemeinden ermöglichen, müssen verstärkt werden.

     
  11. Die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie haben verheerende Folgen für die Kunst- und Kulturschaffenden in Deutschland. Die Bundesregierung hat darauf mit einem Rettungs- und Zukunftspaket zum Neustart Kultur reagiert, das im Jahr 2020 spartenübergreifend Mittel für pandemiebedingte Investitionen und Digitalisierung zur Verfügung stellte. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die finanzielle Unterstützung im Kulturbereich 2021 in Zusammenarbeit mit den Kulturverbänden spartenspezifisch in 60 Einzelprogrammen intensiviert wurde. Daneben ist der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ein wichtiger Baustein in der Unterstützung von Veranstalter*innen. Wir fordern außerdem eine Verbesserung von Fördermöglichkeiten, die es ermöglichen, das vielfältige Vereinsleben, das unser Land auszeichnet, lebendig zu halten.

     
  12. Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der Digitalisierung für fast alle Lebensbereiche drastisch deutlich gemacht. In den nächsten Jahren muss daher die technologische Infrastruktur, insbesondere die Verfügbarkeit digitaler Breitbandstruktur, flächendeckend bereitgestellt werden, so dass Menschen auch in ländlichen Regionen an allen digitalen Angeboten sowie auch an innovativen Arbeitsmodellen teilhaben können, um ein Chancengefälle zwischen Städten und ländlichen Gebieten zu verhindern. Im Bildungsbereich sind die erforderlichen Schritte zur Digitalisierung ebenfalls weiterhin groß. Die Zeit des pandemiebedingten Homeschoolings hat offengelegt, dass es neben fehlender Netzabdeckung v.a. an Arbeitsgeräten und pädagogischer sowie sozialer Unterstützung zur digitalen Teilhabe von Schüler*innen (vor allem für Kinder, die in finanziell prekären Verhältnissen leben) fehlt. Der Umgang mit digitalen Medien muss im schulischen Kontext eingeübt und vermittelt werden. Die Minderung von Bildungsdefiziten in der schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in Folge der Corona-Pandemie müssen in den nächsten Monaten und Jahren durch weitere Sonderprogramme des Bundes prioritär sein.

Im zweiten Teil richtet das ZdK auf der Grundlage seiner politischen Erklärungen und Stellungnahmen der letzten Jahre konkrete Forderungen und Erwartungen zu ausgewählten Themenfeldern an die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages:

1. Atmende Lebensläufe als familienpolitisches Grundkonzept

Als ZdK setzen wir uns dafür ein, dass das Optionszeitenmodell für atmende Lebensläufe zukünftig der verbindliche rechtliche Rahmen für die Familien- und Sozialpolitik in der Bundesrepublik wird. Dieses Modell folgt dem Prinzip einer sorgenden Gesellschaft und zielt darauf ab, im Erwerbsverlauf Zeitanteile für familiäre und gesellschaftliche Sorgeaufgaben, für Weiterbildung und Selbstsorge aus einem garantierten Zeitbudget in Anspruch zu nehmen – sei es durch eine Reduzierung oder eine Unterbrechung der Erwerbsarbeit. Als zentrales Instrument zur selbstbestimmten Gestaltung atmender Lebensläufe dienen politisch festzusetzende und rechtlich garantierte Ziehungsrechte für alle Bürger*innen. Der Umfang des Zeitbudgets muss gesellschaftlich ausgehandelt werden. Dabei sind die momentanen Zeitverwendungen und die tatsächlichen Zeitbedarfe ebenso zu berücksichtigen wie die gegebenen infrastrukturellen Rahmenbedingungen für private und öffentliche Sorgearbeit. Die fortwährende dynamische Neubewertung des Budgetumfangs kann anschließend über eine Optionszeiten-Kommission analog zur aktuell existierenden Mindestlohnkommission erfolgen. Zur Finanzierung bedarf es eines differenzierten Ansatzes, sodass die Sorge für andere durch öffentliche Mittel, Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen und die Selbstsorge individuell getragen wird.

Im Zuge der Entwicklung dieses Optionszeitenmodells drängen wir kurzfristig auf eine Erhöhung des Mindestelterngeldes auf 450 € und eine Verlängerung der Elterngeldbezugszeit. Steuerrechtlich fordern wir die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und zugleich die Einführung des Faktorverfahrens für alle Lohnsteuerklassen.

2. Gerechte Pflege

Die Corona-Pandemie hat die Sozialstaatsbedürftigkeit der liberalen Gesellschaft überdeutlich sichtbar gemacht. Es bedarf einer kontinuierlichen Aufmerksamkeit für die Aufgaben der Daseinsvorsorge, gerade im Bereich der Pflege. Wichtige Reformschritte in der Pflegepolitik aus den letzten beiden Legislaturperioden mussten in der Pandemie ihre erste Bewährungsprobe bestehen (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, generalistische Ausbildung, das Angehörigenentlastungsgesetz und die Stärkung der Mindestlohnfindung). Zum Ende der 19. Legislaturperiode konnte mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eine Tariftreue-Regelung eingeführt, die Stärkung der pflegerischen Kompetenzen geregelt und eine gestufte Entlastung der Pflegebedürftigen bei den Eigenanteilen umgesetzt werden. Weitergehende Verbesserungen im Pflegebereich für eine gute und gerechte Pflege bleiben aus Sicht des ZdK dringlich notwendig. Grundlage unserer politischen Forderungen ist die Vision einer sorgenden Gesellschaft, die gute Rahmenbedingungen für die familiäre Sorgearbeit schafft, ihre Bedeutung (auch gegenüber der Erwerbsarbeit) stärkt und zugleich für qualitativ hochwertige soziale Dienstleistungen sorgt, die von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu guten Bedingungen erbracht werden.
Die einzige erfolgversprechende Strategie gegen den Mangel an Pflege(fach)kräften ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Attraktivität der Pflegeberufe. Dazu braucht es in der stationären Pflege neben der bereits beschlossenen Tariftreue und dem bundeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel für Pflegeeinrichtungen weiterer Verbesserungen in den Entgelt- und Dienstzeitenregelungen.
In der häuslichen Pflege ist eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege mit Erwerbsarbeit dringend erforderlich. Vergleichbare Maßnahmen wie das Elterngeld oder eine reduzierte Vollzeiterwerbstätigkeit, die vom Staat gefördert wird, sollte es auch für pflegende Erwerbstätige geben. Zudem müssen Phasen, in denen Angehörige viel Zeit mit Pflege verbringen, bei der Rentenberechnung in der gleichen Weise wie Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden. Familiäre Pflegeleistungen, die parallel zum Rentenbezug erbracht werden, müssen verlässlich zu einer Steigerung der Rentenhöhe der Pflegenden führen. Besonders wichtig ist es, die Angehörigen in ihrem Pflegealltag zu stärken und zu entlasten. Daher fordern wir die Abschaffung von Kürzungen des Pflegegeldes bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen sowie den Ausbau des Pflegegeldes zu einem existenzsichernden Einkommen für Vollzeit-Pflegende.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte in der häuslichen Pflege vom 24. Juni 2021 hat die dringend erforderliche, politische und rechtlich sichere Gestaltung der live-in-Pflege deutlich gemacht. Reformen müssen insbesondere darauf zielen, die Arbeitsbedingungen (einschließlich der Arbeitszeiten) der Pflegekräfte an den gesetzlichen Regelungen für abhängige Beschäftigungsverhältnisse zu orientieren, auch da, wo die live-in-Pflege im Modell der Selbstständigkeit erbracht wird. Das Carifair-Angebot des Diözesancaritasverbandes Paderborn kann als good practice-Beispiel für gesetzliche Neuregelungen dienen. Eine Inanspruchnahme der Pflegeversicherung für live-in- Pflege-Kosten sollte von Standards auch der Qualifizierung abhängig gemacht werden.
Schließlich fordert das ZdK, dass unterstützende Dienstleistungen für alle pflegenden Angehörigen bezahlbar werden. Dazu können Zuschüsse nach dem Vorbild des belgischen Gutscheinmodells für eine faire sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Dienstleister*innen sorgen.

3. Schutz des Lebens: Suizidassistenz

Die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die politische Gesetzgebung an diesem Ziel auszurichten, ist seit jeher Anspruch und Aufgabe politischen Handelns. Dabei orientieren wir uns an einem christlichen Menschenbild und zeigen den positiven Gestaltungsrahmen dieser Anthropologie für die Bundespolitik auf.
Der Bundestag ist in seiner neuen Wahlperiode herausgefordert, eine gesetzliche Neuregelung für die Suizidassistenz (bisheriger §217 StGB) zu finden. Eine Nichtregelung dieser Gesetzeslücke oder Freigabe jeglicher Suizidassistenz lehnen wir entschieden ab. Es bedarf einer gesetzlichen Neuregelung, die juristisch Bestand hat, und zugleich den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft in den Blick nimmt. Suizidassistenz darf nicht der automa- tisierte Regelfall werden und keiner darf zur Inanspruchnahme einer solchen gedrängt werden. Es gilt die Verantwortung Aller für den Einzelnen zu betonen und Beratungen sowie palliative Angebote flächendeckend auszubauen, so dass jede bzw. jeder ein Leben in Würde führen kann. Für eine gesetzliche Neuregelung bedarf es daher folgender Mindeststandards:

  • den Ausbau von suizidpräventiven Angeboten im Rahmen einer Suizidpräventionsstrategie,
  • den Ausbau von (Beratungs-)Angeboten gegen Einsamkeit und Isolation,
  • verstärkte Investitionen in hospiz- und palliativmedizinische Angebote,
  • ein allgemeines Verbot von Werbung für geschäftsmäßige Suizidbeihilfe und
  • ein Festhalten an Zugangsbeschränkungen zu Pharmaka.

Im Regelfall soll Suizidassistenz (wieder) strafrechtlich reglementiert werden. Einzig überprüfbare, verstetigte Willenserklärungen des Bedarfes an Suizidassistenz, nach einem aktiven psychologischen, seelsorgerischen und medizinischen Beratungsprozess, können als legitimer Grund für eine Suizidassistenz akzeptiert werden. Wir erachten es als Notwendigkeit, dass die Autonomie kirchlicher Einrichtungen in der Begleitung von Menschen auch in der Frage der Suizidassistenz gewahrt wird.

4. Förderung von Präventionsstrukturen gegen Antisemitismus

Dem feststellbaren Erstarken des Antisemitismus in Deutschland muss die Bundespolitik aktiv entgegensteuern. Neben den polizeilichen Maßnahmen, die zur Sicherung jüdischer Gemeinden und Einrichtungen erforderlich sind, fordern wir entschieden, dass die dauerhafte Finanzierung von Projekten und Bildungsmaßnahmen im Präventionsbereich sichergestellt und ausgebaut wird. Dies beinhaltet auch die dauerhafte, auskömmliche und sichere Finanzierung von Einrichtungen und Strukturen, die sich für eine lebendige und zeitgemäße Erinnerungskultur einsetzen.
Wir begrüßen es, dass der Bundesregierung künftig alle vier Jahre ein Bericht über den Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland vorgelegt wird. Einige Vorschläge des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus sind bereits umgesetzt worden. Die „Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens" kann wichtige Impulse für weitere Schritte geben, aber die Erfahrung zeigt, dass die Kooperation mit der Zivilgesellschaft auf allen Ebenen verstetigt und vertieft werden muss, um Antisemitismus nachhaltig und erfolgreich entgegenzuwirken.

5. Migrationspolitik

Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz von 2018 hat dafür gesorgt, dass monatlich nicht mehr als 1.000 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ein Visum erhalten. Als ZdK fordern wir weiterhin, diese beliebige numerische Beschränkung aufzuheben und auch Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus eine Familienzusammenführung ohne Obergrenze zu gewähren. Zudem setzen wir uns dafür ein, nicht nur minderjährigen Kindern, sondern auch deren erwachsenen Geschwistern einen Nachzug zu ermöglichen.
Die bisherige enggefasste Definition der Kernfamilie verhindert in vielen Fällen ein familiäres Zusammenleben, ist deswegen nicht mehr tragbar und für viele Betroffene unerträglich. Die dauerhafte Trennung von Ehepaaren und Familien ist menschenrechtswidrig, verletzt den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie und behindert die gesellschaftliche Teilhabe jener Menschen, die um das Schicksal ihrer Angehörigen in den Herkunftsländern bangen.
Anstatt Entscheidungen aufzuschieben, ist in der Migrationspolitik mutiges, vorausschauendes und solidarisches Handeln geboten. Dies beinhaltet auch, Rückführungen rechtzeitig auszusetzen, wenn die Menschenwürde im Herkunftsland gefährdet ist, sowie gerade in sich abzeichnenden Notlagen humanitäre Korridore aufzubauen und proaktiv Aufnahmekontingente bereitzustellen.
Immer wieder scheitern aufnahmewillige Kommunen daran, dass ihnen das Bundesinnenministerium eine Aufnahme von Geflüchteten untersagt. Wir fordern, Hilfsbereitschaft und Kapazitäten zur Aufnahme nicht weiter ungenutzt zu lassen und an dieser Stelle pragmatische Lösungen im Sinne der Subsidiarität zu ermöglichen. Dadurch können Menschen aus unwürdigen Bedingungen in den Lagern an den europäischen Außengrenzen befreit werden.
Dies steht nicht im Widerspruch zu den Bemühungen um eine kohärente, menschenwürdige europäische Asylpolitik. Der „Migrationspakt“ der EU-Kommission bereitet dabei nicht nur kirchlichen Kreisen Sorgen, sondern auch den südeuropäischen Staaten. Ziel einer Reformierung des dysfunktionalen Systems muss es sein, das Sterben im Mittelmeer zu beenden und ein faires, an der besonderen Schutzbedürftigkeit geflüchteter Menschen orientiertes Asylverfahren, sicherzustellen, das Erstaufnahmestaaten durch die Aufnahme von Geflüchteten unterstützt und somit Solidarität zeigt, die den Menschen in seiner Würde in den Mittelpunkt stellt.

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