Wohnungsnot lindern! – Verantwortung der Kirchen

Beschluss des Hauptausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Angesichts der dramatischen Lage auf dem Wohnungsmarkt fordert die ZdK-Vollversammlung (Erz-)Bistümer, kirchliche Liegenschaftsverwaltungen, Pfarrgemeinden, kirchliche Wohnungsunternehmen, Caritasverbände und caritative Fachverbände, Ordensgemeinschaften sowie alle privaten Immobilien- und Grundstückseigentümer*innen auf, zu prüfen, welchen eigenen Beitrag sie durch ihre Immobilien und Grundstücke zur Linderung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit leisten können.

Die ZdK-Vollversammlung fordert insbesondere die kirchlichen Akteure zu folgenden Maßnahmen auf:

  • Pläne für den Umgang mit solchen Immobilien zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, die nicht mehr für Aufgaben der Pastoral oder der Verwaltung benötigt werden. Statt Immobilien in städtischen Ballungsräumen gegen Höchstgebot zu verkaufen, sollen Konzepte dafür entwickelt werden, ökologisch verträglichen Wohnraum, insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die kirchlichen Akteure können die erforderlichen Maßnahmen selbst durchführen oder andere damit zu beauftragen.
  • Wohnungen in eigenen Immobilien zu einer festgelegten Quote an von Armut Betroffene zu vermieten.
  • Eigene bebaubare Grundstücke oder Gebäude dem sozialen Wohnungsbau selbst zu widmen oder diese der Caritas, deren Fachverbänden oder kirchlichen Siedlungswerken günstig für auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Gruppen zu überlassen.
Diesen Artikel teilen: