Neukonzeption der ZdK-Organe sowie Einrichtung einer Satzungs- und Leitbildkommission

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Die AG Konzept und Struktur wurde durch die Annahme des Antrags 1 „Reformierung des ZdK“ durch die ZdK Vollversammlung am 23./24. April 2021 eingesetzt. Der Beschluss lautete:

„Das ZdK möge beschließen, sich zu reformieren. Das betrifft die Aufgaben, die Struktur und die Arbeitsweise. Dazu richtet die Vollversammlung eine Arbeitsgruppe ein, für die jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter aus der AGKOD, von den Diözesanräten und den Einzelpersönlichkeiten benannt werden. Diese Arbeitsgruppe berichtet dem ZdK laufend über ihre Arbeit und legt im Herbst 2022 ihre Reformvorschläge zur weiteren Befassung in der ZdK-Vollversammlung vor.“

Durch Beschluss des Hauptausschusses im Juli 2021 setzte sich die AG wie folgt zusammen: Matthias Dantlgraber und Christiane Fuchs-Pellmann (AGKOD), Dr. Stefan Eschbach und Kerstin Stegemann (seit 06/2022 kein ZdK-Mitglied mehr) (Räte), Dr. Christoph Braß und Gudrun Lux (Einzelpersönlichkeiten). Von Seiten des Generalsekretariats wurde die AG von Charlotte Dietrich (Referentin Abteilung Katholikentage und Großveranstaltungen) und Marc Frings (ZdK- Generalsekretär) begleitet.

Die AG hatte den Auftrag, für die Reformierung des ZdK „die Aufgaben, die Struktur und die Arbeitsweise“ in den Blick zu nehmen. An diesem Auftrag arbeitete die AG in insgesamt neun Sitzungen.

Dabei wurde bereits zu Beginn der Arbeit festgestellt, dass der mit dem Berlin-Umzugsbeschluss zum Ausdruck gebrachte Wille der Vollversammlung, die politische Arbeit des ZdK in Berlin zu stärken, zu berücksichtigen ist.

Aufgrund dieser Basis wurde zunächst Input zu den folgenden Stichpunkten eingeholt/erarbeitet:

  • Bedeutung des Standortes Berlin für die Arbeitsweise und Schwerpunktsetzung;
  • Ablauf von Entscheidungsprozessen;
  • Statut und Geschäftsordnung sowie die Wahrnehmung der VVZusammensetzung;
  • Politischer Katholizismus und Reichweitenfrage;
  • Verlauf des Synodalen Wegs, insbesondere Vorbereitung eines
    Synodalen Rats.

Auf dieser Grundlage wurde ein erstes Thesenpapier erarbeitet, dessen wesentliche Inhalte in jeder der drei Säulen vorgestellt und diskutiert wurden. So wurde sichergestellt, dass alle ZdK-Mitglieder die Möglichkeit erhielten, die Zwischenergebnisse zu kommentieren. Im Anschluss wurde das Thesenpapier in der AG weiter ausgearbeitet. An zwei Stellen wurde die Arbeit der AG mit dem Präsidium rückbesprochen, sodass dessen Perspektive und Vorstellungen ebenfalls in die finalen Überlegungen einfließen konnten.

Der VV stellt die AG Konzept und Struktur nun abschließend ihre Ergebnisse und Empfehlungen vor und beendet damit – dem Beschluss von April 2021 Folge leistend – ihre Arbeit. Konkret werden drei Empfehlungen ausgesprochen:

1) Das Statut und die GO sollten angepasst werden. Bis zur Frühjahrs-VV 2024 wird ein neuer Statutenentwurf und ein neuer Geschäftsordnungsentwurf vorgelegt;

2) Bis zur Frühjahrs-VV 2024 soll das Profil des ZdK geklärt und ein Entwurf für ein ZdK-Leitbild vorgelegt werden;

3) Die ZdK-Vollversammlung (Dezember 2022) berät und beschließt Eckpunkte für Änderungen im Statut und in der Geschäftsordnung.

Die AG Konzept und Struktur empfiehlt dem ZdK:

1. Das ZdK überarbeitet sein Statut und die GO.

Hierbei werden insbesondere diskutiert:

  • Entfernung der Passagen, die sich auf die Rolle des Rektors beziehen;
  • Vereinfachung der Wahlordnung;
  • Möglichkeit des digitalen Tagens;
  • Aufnahme der Möglichkeit der externen Moderation;
  • Streichung der Quotierung der AGKOD-Säule (auf Wunsch der AGKOD erfolgt diese Konkretion künftig in der AGKOD-Ordnung);
  • Streichung der Bestätigung des*der gewählten Präsident*in und des*der Generalsekretär*in durch die DBK.

Weiterer Reformbedarf, der sich aus den Ergebnissen des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses ergeben könnte, wird zu berücksichtigen sein.

Begründung: Die AG hat im Laufe ihrer Arbeit festgestellt, dass sowohl Statut als auch Geschäftsordnung an einigen Stellen nicht mehr aktuell sind. Dies betrifft sowohl die sprachliche Form des Statuts als auch viele inhaltliche Punkte, die u.a. angesichts der Entwicklungen, die der Synodale Weg mit sich gebracht hat, nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Außerdem führen die meisten Empfehlungen der AG Konzept und Struktur, die sich auf die Organe des ZdK beziehen, zur Notwendigkeit von Statutenänderungen sowie Satzungsänderungen des ZdK e.V.. Einige der Änderungen können sofort umgesetzt werden.

2. Das ZdK diskutiert in seinen Organen eine Veränderung der Taktung der ZdK-Vollversammlung. Dabei sind die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen, wenn die ZdK-VV zukünftig ab 2025 nur noch einmal jährlich tagen würde. Hierbei sind insbesondere die zur Verfügung stehenden Ressourcen transparent zu diskutieren.

Begründung: Die AG hat die Vollversammlung des ZdK v.a. unter den Ressourcenfragen (Zeit des Ehrenamtes, zeitliche und finanzielle Ressourcen des ZdK, öffentliche Wirksamkeit) geprüft. Die Sitzungen der ZdK-Vollversammlung sollen ein echtes Leuchtturm-Format der katholischen Zivilgesellschaft sein. Dazu muss sowohl die inhaltliche wie zeitliche Ausgestaltung der VV überarbeitet werden. Zudem müssen finanzielle und personelle Ressourcen für die politische Arbeit des ZdK freigelegt werden, hier könnte eine Reduzierung der VV-Taktung helfen.

Die AG hat auch über die künftige Größe der ZdK Vollversammlung beraten. Aus ihrer Sicht ist eine Reduzierung der Größe der Vollversammlung derzeit nicht geboten. Auch künftig sollen dem ZdK 230 Mitglieder angehören.

3. Die ZdK-Vollversammlung diskutiert, dass der Hauptausschuss und
die Mitgliederversammlung des ZdK e.V. fusionieren. Damit geht eine
Reduzierung der Hauptausschuss-Größe auf maximal 30 Mitglieder
einher.

In seiner neuen Form tagt der Hauptausschuss quartalsweise für einen Tag.

Dem Hauptausschuss obliegt es als Wahlausschuss vor der Wahl der Einzelpersönlichkeiten, einen Profilkatalog zu entwickeln.

Begründung: Die AG hat sich dem Hauptausschuss mit der Frage gewidmet, wie dieser gestärkt werden kann. Für eine Stärkung des Hauptausschusses muss aus Sicht der AG durch eine Zusammenlegung der Inhalte und der Finanzen (bislang angesiedelt im ZdK e.V.) ein Transparenzgewinn herbeigeführt werden.

4. Die ZdK-Vollversammlung diskutiert, mit der nächsten Amtszeit die Zahl der Sachbereiche zu reduzieren.

Ausgehend von den vier Themenfeldern Kirche, Gesellschaft (inkl. politischer und ethischer Grundlagen), Politik (insb. Sozialpolitik) und Internationales werden vier Sachbereiche mit jeweils einem Arbeitskreis eingerichtet.

Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, dass die ZdK-Organe ad-hoc-Arbeitskreise einrichten, die mit einem klaren Auftrag und einer klar definierten Zeitleiste aktuell aufkommende Themen bearbeiten werden (aktuelles Bsp.: Waffenlieferungen an die Ukraine).

Es gibt weiterhin Sprecher*innen für wichtige Themen (nach Beschlussfassung der VV zu Beginn einer Legislatur), die inhaltlich den Themenfeldern zugeordnet sind und qua Amt Mitglieder in dem entsprechenden Arbeitskreisen sind.

Für diese Neuaufstellung der Sachbereiche ist eine Definition dessen erforderlich, was von den vier Sachbereichen – Themen setzen und Zuarbeit leisten – erwartet wird.

Eventuell empfiehlt es sich im Rahmen der Neuaufstellung die Sachbereiche umzubenennen.

Begründung: Durch diese Reduktion soll eine Prägnanz herbeigeführt werden. Die AG hat die Sachbereiche mit Blick auf die Möglichkeiten der politischen Wirksamkeit des ZdK unter Einbezug der bestehenden Ressourcen betrachtet. Die Möglichkeiten des politischen Standorts Berlin sollen zukünftig zielführend(er) genutzt werden und dabei sollen gleichzeitig ausreichend Ressourcen für die Bearbeitung aktueller Themen sowohl auf Seiten des Haupt- wie auch des Ehrenamtes bereitgestellt werden können.

5. Die ZdK-Vollversammlung diskutiert die Ernennung eines*einer Beauftragten, der*die gemeinsam mit den Vertreter*innen aus den muttersprachlichen Gemeinden
Wege diskutiert, auf denen deren erhöhtes Mitwirken ermöglicht werden kann.

Begründung: Die AG sieht es als wichtig an, künftig ein erhöhtes Mitwirken von Vertreter*innen aus den muttersprachlichen Gemeinden in den drei Säulen zu ermöglichen. Hier braucht es gemeinsame Überlegungen, wie dies ermöglicht und gestaltet werden kann.

6. Die ZdK-Vollversammlung diskutiert die Erarbeitung eines Leitbildes.

Grundlegend für die Erstellung sind dabei sechs Linien, die beschreiben, was sich das ZdK wünscht und was es dafür einbringen kann und will:

  • Wir wollen eine synodale(re) Kirche.
  • Wir wollen einen Dialog mit der Politik und der Wirtschaft.
  • Wir wollen einen Dialog mit der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.
  • Wir wollen eine solidarische Weltkirche.
  • Wir wollen Kunst & Kultur
  • Wir wollen eine ökumenischere Kirche

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und weltkirchlicher Organisationen im ZdK vertreten sind. Das ZdK versteht sich nicht als Gegenüber, sondern als Teil dieser benannten Gruppen.

Begründung: Die aktuellen Entwicklungen und Diskussionen, beispielsweise im Rahmen des Synodalen Weges, zeigen, wie wichtig es für eine gemeinsame Positionierung ist, dass sich das ZdK seines Selbstverständnisses vergewissert. Mittels des Leitbildprozesses wird eine klarere Standort- und Positionsbestimmung angestrebt.

Das Präsidium legt – im Lichte der Arbeit der AG Konzept und Struktur – der ZdK-Vollversammlung zur Beschlussfassung vor:

  1. Die ZdK-Vollversammlung sieht die Notwendigkeit gegeben, dass das Statut und die Geschäftsordnung des ZdK sowie die Satzung des ZdK e.V. aktualisiert und überarbeitet werden müssen. Dazu richtet die Vollversammlung eine Satzungskommission ein, die eng mit dem ZdK-Präsidium zusammenarbeitet. Über die personelle Zusammensetzung entscheidet das Präsidium. Die Satzungskommission wird vom Hauptausschuss im Januar 2023 gewählt, der Aufruf für die Wahlliste erfolgt auf der Vollversammlung im Dezember 2022. Mindestens ein Präsidiumsmitglied soll der Satzungskommission angehören.

    Die ZdK-Wahlen 2025 sollen bereits auf Grundlage des neuen Statuts und der neuen Geschäftsordnung erfolgen. Daher ist es notwendig, dass die Arbeit der Satzungskommission und die notwendigen Genehmigungs-/Bewilligungsschritte für Statut und GO rechtzeitig zu diesen Wahlen abgeschlossen sind. Die Satzungskommission wird beauftragt, der Vollversammlung im Mai 2023 einen entsprechenden Zeitplan vorzustellen, die ersten Arbeitsergebnisse der VV im November 2023 vorzulegen und die Arbeitsergebnisse der Satzungskommission, die die Themen der Synodalität betreffen, der VV im Mai 2024 vorzulegen. Die Arbeit der Satzungskommission endet mit Beschluss von Statut und Geschäftsordnung.
     
  2. Die ZdK-Vollversammlung sieht die Zeit gekommen, dass das ZdK ein Leitbild erhält. Für dessen Erarbeitung richtet die Vollversammlung eine Leitbildkommission ein. Diese berichtet den ZdK-Organen laufend über ihre Arbeit und legt der Vollversammlung bis zur Frühjahrs-VV 2024 ihre Arbeitsergebnisse zur weiteren Beratung in der ZdK-Vollversammlung vor. Die Leitbildkommission wird gebeten, den Prozess inklusiv und unter Einbeziehung der ZdK-Mitglieder zu gestalten. Über die personelle
    Zusammensetzung entscheidet das Präsidium. Die Leitbildkommission wird vom Hauptausschuss im Januar 2023 gewählt, der Aufruf für die Wahlliste erfolgt auf der Vollversammlung im Dezember 2022. Mindestens ein Präsidiumsmitglied soll der Leitbildkommission angehören.
     
  3. Über die Empfehlung der AG hinaus wird die Satzungskommission beauftragt
    in der Neufassung folgende Punkte kritisch anzufragen:
    • Zusammensetzung sowie Ehren-/Hauptamtlichkeit des Präsidiums sowie
      die herausgehobene Stellung der*die Präsident*in
    • eine geschlechtergerechte Zusammensetzung aller Organe und Gremien
      des ZdK
    • die Überprüfung der Notwendigkeit und Legitimation von sogenannten
      "Einzelpersönlichkeiten"
    • die Aufgabe des ZdK im politischen Lobbying im Verhältnis zu den katholischen Verbänden

4. Darüber hinaus erhält die Satzungskommission den Auftrag, dass sie bei allen Vorschlägen auch auf die Ermöglichung einer Teilnahme und aktiver Mitwirkung von Ehrenamtlichen an der Arbeit des ZdK achtet und eine Vereinbarkeit von Beruf und Mitwirkung im ZdK im Blick hat.

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