Bericht zur Lage (Teil 2), Rede des ZdK-Präsidenten

im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Das Recht auf Religionsunterricht

Die evangelische und die katholische Kirche, Eltern und Schüler haben vor fünf Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Schulgesetz des Landes Brandenburg geklagt, um seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen zu lassen; darüber hinaus beantragte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Normenkontrollverfahren. Die Kläger wiesen darauf hin, dass der konfessionelle Religionsunterricht in Brandenburg kein ordentliches Unterrichtsfach ist, sondern eine Veranstaltung der Kirchen neben der normalen Stundentafel. Zur Teilnahme an dem Unterrichtsfach "Lebensgestaltung - Ethik- Religionskunde" (LER) sind die Schülerinnen und Schüler jedoch verpflichtet. Die Klage der katholischen Kirche richtet sich in erster Linie nicht gegen das Angebot des Unterrichtsfachs "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde", schon gar nicht gegen die diesem Unterricht gestellte Aufgabe, junge Menschen vor dem Hintergrund großer Orientierungslosigkeit und der Tatsache, dass viele von ihnen keiner Kirche oder Religion angehören, mit ethischen Fragestellungen und der christlichen Religion in Kontakt zu bringen. Die Klage richtet sich vielmehr gegen die Monopolstellung dieses Unterrichtsfaches. Beide Kirchen fordern die Einführung des konfessionellen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach, das gegen den Art. VII Abs. 3 unseres Grundgesetzes den Eltern und Jugendlichen in Brandenburg seit mehr als 10 Jahren vorenthalten wird.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat sich mehrfach gegen das Modell eines Religionskundeunterrichts gewandt, der Schüler und Lehrer veranlasst, die verschiedenen Religionen aus einer scheinbar kritisch-neutralen Distanz heraus zu betrachten. Der Religionsunterricht befähigt dagegen zu einer religiös fundierten Antwort auf existentielle Fragen und führt zu eigenen begründeten Entscheidungen. Gerade vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September ist es notwendig, dass der Religionsunterricht die Jugendlichen auf dem Weg zu einer eigenen religiösen Identität begleitet und zugleich Kenntnisse über fremde Religionen und Kulturen vermittelt.

Wir begrüßen die Bereitschaft aller Kläger sowie der Brandenburgischen Landesregierung, das vom Bundesverfassungsgericht unterbreitete Angebot einer außergerichtlichen Einigung anzunehmen. Auch von einer kirchenfernen Mehrheit im Lande Brandenburg kann erwartet werden, dass sie den verfassungsgemäßen Religionsunterricht, das heißt ein ordentliches Lehrfach, das von den Kirchen mit verantwortet wird, toleriert. Wir erwarten, dass in den bevorstehenden Gesprächen ein tragfähiger Kompromiss zwischen allen Beteiligten gefunden wird. In diesem Zusammenhang unterstützen wir den von Georg Kardinal Sterzinsky und Bischof Wolfgang Huber immer wieder ins Gespräch gebrachten Vorschlag, dass katholischer und evangelischer Religionsunterricht sowie "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde" nebeneinander existieren. Darüber hinaus werden innerhalb dieser Fächerkombination Begegnungsveranstaltungen durchgeführt, in denen die einzelnen Fächer dargestellt werden und das Gespräch untereinander gepflegt wird. Zu diesen Veranstaltungen sind selbstverständlich auch jüdische und islamische Schülerinnen und Schüler eingeladen, für die ebenfalls ein entsprechender Religionsunterricht angeboten werden soll.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch kurz auf die gegenwärtige Situation des Religionsunterrichts an den Berliner Schulen eingehen. In Berlin gilt wie in Bremen der Art. 141 GG. Das Land kann also eine von Art. VII Abs. 3 GG abweichende Regelung einführen. Dies hängt mit der besonderen Geschichte der Stadt zusammen. Nach der derzeitigen Regelung wird der Religionsunterricht außerhalb der normalen Stundentafel auf freiwilliger Basis angeboten. Dieser Zustand ist höchst unbefriedigend, da die Schülerinnen und Schüler ihn ersatzlos abwählen können. Nachdem islamischer Religionsunterricht gerichtlich für zulässig erklärt wurde, ist dringender Handlungsbedarf entstanden. Wir fordern die Koalitionsparteien auf, bei ihren zurzeit stattfindenden Beratungen einer künftigen Regierungspolitik die Ausnahmestellung Berlins mit Hilfe des von Bischof Wolfgang Huber und Georg Kardinal Sterzinsky immer wieder angebotenen Konzepts der Fächergruppe zu beenden. Die Einführung eines konfessionellen Religionsunterrichts als Wahlpflichtfach in einer Fächergruppe, die auch islamischen, jüdischen und lebenskundlichen Unterricht oder einen staatlich verantworteten Unterricht Ethik/Philosophie umfasst, trägt der kulturellen Realität Berlins Rechnung.

Ökumenischer Kirchentag Berlin 2003

Am 26. und 27. Oktober 2001 traf sich das Gemeinsame Präsidium des Ökumenischen Kirchentages zu seiner zweiten Sitzung. Dieses Treffen, das dieses Mal in der Evangelischen Akademie der Badischen Landeskirche in Bad Herrenalb im Nordschwarzwald stattfand, war für die weiteren Vorbereitungen von großer Bedeutung. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, nach einer anregenden Debatte schließlich mit großer Mehrheit ein Leitwort für den Ökumenischen Kirchentag festzulegen. Es lautet - Sie werden es alle zur Kenntnis genommen haben -: „Ihr sollt ein Segen sein". Ich freue mich, dass wir zu einem so frühen Zeitpunkt ein Leitwort haben, denn es ist die eigentliche Voraussetzung für ein konzeptionell sinnvolles und zielgerichtetes Planen in allen Bereichen der Programmgestaltung. Ich freue mich auch, dass wir uns für dieses Leitwort entscheiden konnten. In ihm kommt Verheißung und Zuspruch ebenso zum Ausdruck wie die Erinnerung an unsere Verpflichtung als Christen, segensreich in diese Welt hinein zu wirken. Ich hoffe und bin zuversichtlich, dass der Begriff „Segen" heute auch in einer weitgehend säkularisierten Welt als ein positiv besetzter Begriff gebräuchlich und verständlich ist. So können wir mit diesem Leitwort unserem Anspruch gerecht werden, auch von denjenigen Zeitgenossen verstanden zu werden, die sich uns und dieser Veranstaltung eher mit skeptischer Neugier nähern.

In Bad Herrenalb wurden über das Leitwort hinaus bereits die vier zentralen Themenbereiche des Ökumenischen Kirchentages beschlossen. Der erste Themenbereich trägt die Überschrift „Glauben bezeugen - im Dialog leben". Hier soll Raum entstehen für das christliche Glaubensbekenntnis und das theologische Gespräch über das alle Christen Verbindende, Raum aber auch für den Austausch mit Vertretern anderer Religionen und mit Nichtglaubenden. „Einheit suchen - in Vielfalt einander begegnen" - unter dieser zweiten Überschrift will der ÖKT beitragen zur Intensivierung des ökumenischen Gesprächs im engeren Sinn, zum wechselseitigen Sich Kennen Lernen in der Vielfalt christlichen Lebens. Der dritte Themenbereich ist mit „Menschenwürde achten - die Freiheit wahren" überschrieben. Die Veranstaltungen in diesem Themenbereich werden u. a. den aktuellen ethischen Herausforderungen aus der Biotechnologie gewidmet sein. Die unveräußerliche Würde und Freiheit des Individuums, vom Beginn des Lebens bis zu seinem Ende, sein Schutz vor den vielfältigen Relativierungs-, Vereinnahmungs- und Verzweckungsversuchen unserer Zeit werden uns hier die Leitfragen vorgeben.
Viertens schließlich soll sich der große Themenbereich „Welt gestalten - in Verantwortung handeln" Fragen aus Gesellschaft und Politik in Deutschland, Europa und in internationalen Zusammenhängen widmen.

Soweit haben wir eine klare gedankliche Struktur gewinnen können und ich meine, dies ist eine gute Planungsgrundlage.

Vielfältig sind natürlich auch die Aufgaben, die noch vor uns stehen. Das Gemeinsame Präsidium hat in seiner Oktobersitzung eine größere Zahl von Vorbereitungsgremien beschlossen, die in den kommenden Wochen ihre Arbeit aufnehmen werden. Ab Januar 2002, so unsere Absicht, werden wir auch die kirchlichen Werke, Organisationen, Räte und Verbände förmlich um ihre Mitgestaltungsvorschläge bitten. Bereits heute möchte ich Sie herzlich einladen, sich dieser Herausforderung nicht zu verschließen. Betrachten Sie den Ökumenischen Kirchentag als eine besondere Gelegenheit, gemeinsam mit Institutionen und Organisationen aus dem Bereich der evangelischen Kirche, vielleicht auch darüber hinaus aus anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften, das Charakteristische ihrer Arbeit und die Besonderheit ihres Engagements in dieses große ökumenische Ereignis mitgestaltend einzubringen. Erst durch ein solches gemeinsames Zeugnis der Christen erhält der Ökumenische Kirchentag seine eigentliche Überzeugungskraft.

Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken

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