Konsequent Verantwortung übernehmen bei Anerkennung des Leids

Beschluss des Hauptausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Das ZdK solidarisiert sich mit allen Opfern und Betroffenen sexualisierter Gewalt. Als Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Laien in Deutschland stehen wir an ihrer Seite. Besonders wichtig ist für uns ein einheitliches und transparentes System für Entschädigungszahlungen und -leistungen an sie. Nachdem in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit sowohl von Seiten Betroffener als auch von einer unabhängigen, von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragten Arbeitsgruppe deutlich höhere Zahlbeträge als angemessen eingeschätzt worden waren, ist die Enttäuschung, die insbesondere von Seiten Betroffener artikuliert wurde, nachvollziehbar. Die anhaltende Diskussion um Entschädigungszahlungen ist unbefriedigend und weist nach wie vor auf eine rechtliche Lücke hin.  

Das ZdK erinnert an seine Forderung, dass für verantwortliche Kleriker auf keinen Fall Sondermaßstäbe angesetzt werden dürfen. In einem ersten Schritt müssen die Täter selbst finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Wenn diese zur Zahlung von Entschädigungszahlungen nicht (mehr) in der Lage sind, muss an zweiter Stelle die jeweilige Diözese bzw. der zuständige Orden belangt werden. Für die Zahlungen müssen Regelungen gefunden werden, die einerseits angemessen sind und sich zugleich aber nicht von anderen, vergleichbaren Fällen abheben.

Für eine solche Regelung und die Etablierung eines angemessenen, für die Betroffenen möglichst niedrigschwelligen Verfahrens sind die von der Deutschen Bischofskonferenz am 5. März 2020 veröffentlichten Grundsätze für die „Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids“ ein Schritt in die richtige Richtung. Das ZdK begrüßt insbesondere die Ankündigung, dass ein zentrales und unabhängiges Gremium auf der Grundlage einer Plausibilitätsprüfung die Anerkennungszahlungen festlegen und die Auszahlung übernehmen soll. Grundsätzlich ist es im Sinne von Plausibilität, Transparenz und Gleichbehandlung sinnvoll, dass die jeweilige Höhe der Zahlungen an die Höhe von Schmerzensgeldern der staatlichen Gerichte in vergleichbaren Fällen angelehnt sein sollte.

Sehr zu begrüßen ist die angekündigte solidarische Komponente, damit für alle Betroffenen sichergestellt ist, dass ihr Antrag nicht nur nach dem gleichen Maßstab geprüft wird, sondern dass die Zahlung auch unabhängig von der finanziellen Situation der jeweiligen Diözese bzw. des Ordens erfolgen kann. An dieser wichtigen Stelle sind die Grundsätze der Deutschen Bischofskonferenz aber noch zu wenig konkret. Es bedarf zeitnah einer umsichtigen, von allen beteiligten Diözesen und Orden akzeptierten Regelung, damit Zahlungen nicht unnötig administrativ verzögert werden, sondern für die Betroffenen möglichst unbürokratisch und schnell erfolgen können.

Die Entscheidung, wie die Mittel von den verantwortlichen Stellen aufgebracht werden, obliegt den jeweils zuständigen Gremien der Diözese oder des Ordens. Das ZdK lehnt es ab, dass für die Zahlungen die laufenden Kirchenbeiträge der Gläubigen herangezogen wird, solange nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler sind jedenfalls nicht diejenigen, die als erstes für die Entschädigungen für erlittenes Unrecht aufkommen müssen. Zur Sicherstellung der Mittel sollten vorrangig diözesane Fonds und kirchliches Vermögen eingesetzt werden. Das ZdK ruft die Vertreterinnen und Vertreter der Laien in den zuständigen Gremien der Diözesen dazu auf, sich für diese Leitlinie einzusetzen, und vertraut darauf, dass so für eine verantwortungsvolle Abwägung der Möglichkeiten in den jeweiligen diözesanen Gremien Sorge getragen wird.

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