Religionsfreiheit weltweit schützen - Beispiel Indien
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Das ZdK fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen Beziehungen, sowie im Kontext der Deutsch-Indischen Regierungskonsultationen, des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Indien und im Rahmen der Vereinten Nationen –
1. Die Religionsfreiheit als universelles Menschenrecht weltweit, aber auch gegenüber der indischen Regierung, konsequent einzufordern und sie als festen Bestandteil einer wertegeleiteten Außenpolitik zu verankern; dabei ist sicherzustellen, dass wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit an menschenrechtliche Standards, insbesondere an die Achtung der Religionsfreiheit, gekoppelt bleibt;
2. den Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit in seiner Arbeit zu stärken und dessen Integration in das Auswärtige Amt zu nutzen, um die internationale Religionspolitik kohärenter, sichtbarer und wirksamer zu gestalten;
3. die Situation religiöser, kastenspezifischer, indigener und anderer gesellschaftlicher Minderheiten in Indien, insbesondere von Christinnen und Christen, Musliminnen und Muslimen, Dalits, Adivasi sowie weiterer marginalisierten Gruppen, klar zu benennen und sich für ein Ende von Gewalt, Diskriminierung und Einschüchterung einzusetzen. Dabei ist insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu staatlichen Leistungen und zu wirksamen Rechtsbehelfen sicherzustellen, mit besonderem Augenmerk auf Kinder, Jugendliche und Frauen.
4. gegenüber der indischen Regierung auf die Aufhebung bzw. Überprüfung der Anti-Konversionsgesetze hinzuwirken und für den Schutz religiöser Versammlungen, Gotteshäuser und Gemeinschaften einzutreten;
5. die Zivilgesellschaft in Indien - einschließlich interreligiöser Initiativen, menschenrechtlich engagierter Organisationen sowie Bewegungen marginalisierter Gruppen gezielt zu unterstützen, die sich für Toleranz, Dialog, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und die Wahrung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume einsetzen;
6. gegenüber der indischen Regierung die restriktive Visavergabe für religiös gebundene Organisationen („Faith-Based Organisations“) und weitere administrative Hürden für zivilgesellschaftliche Organisationen anzusprechen und sich für eine transparente und erleichterte Visaerteilung, besonders für Akteure der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe und des interreligiösen Dialogs, einzusetzen.
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