Stärkung übergreifender kirchlicher Aufgaben in Deutschland durch Erhöhung der Zuwendungen zum VDD

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Die ZdK-Vollversammlung erneuert ihre Forderung zur Erhöhung des an den VDD abgeführten Kirchensteueranteils der Diözesen auf drei Prozent, die sie mit der Erklärung „Stärkung überdiözesaner Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland“ im November 2017 zum Ausdruck gebracht hat. 

Das ZdK verpflichtet sich selbst, seine Organe und seine Delegierten in den Synodalen Strukturen, den Kommissionen der DBK, den VDD-Gremien, den Kirchensteuerräten sowie in den Diözesanvermögensverwaltungsräten, zum persönlichen Einsatz für eine erhebliche Aufstockung der Mittelzuweisungen an den VDD. 

Im Ergebnis muss spätestens 2030 das Ziel von drei Prozent des Kirchensteueraufkommens in Deutschland als Regelumlage für den VDD-Haushalt stehen. Dafür ist erforderlich, dass die deutschen (Erz-)Bistümer die Regelfinanzierung des VDD künftig prozentual an das Kirchensteueraufkommen binden. Als Zwischenziel wird eine Erhöhung auf 2,2 Prozent (rund 0,5 Prozentpunkte mehr als 2024) bis 2028 gefordert. 

Alle Mitglieder, die in den genannten Organen und Gremien mitwirken, tragen zu den Bemühungen bei. Das Präsidium wird aufgefordert, der ZdK-Vollversammlung 2026 eine Übersicht entsprechender Anstrengungen mit konkreten Ergebnissen vorzulegen.

Beschluss “Stärkung übergreifender kirchlicher Aufgaben in Deutschland durch Erhöhung der Zuwendungen zum VDD” als PDF

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