Taufen durch Lai*innen. Beschluss der Synodalversammlung jetzt umsetzen – gelungene Erfahrungen ausweiten!
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
"In den deutschen (Erz-)Bistümern werden die pastoralen Situationen hinsichtlich der Einführung der außerordentlichen Taufspendung nach can. 230 § 3 CIC 1983, der Eheschließungsassistenz durch Lai*innen entsprechend can. 1112 CIC 1983 und der Beauftragung von Lai*innen zur Mitwirkung bei der Leitung von Pfarreien entsprechend der rechtlichen Vorgaben nach can. 517 § 2 sowie can. 516 CIC 1983 geprüft. Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz koordiniert einen Konsultationsprozess, an dem u. a. Mitglieder des zuständigen Sachbereichs des ZdK, der Konferenz der Ordensoberen sowie der Frauen-, Männer- und Jugendverbände zu beteiligen sind. Darin wird bearbeitet, wie das Zusammenwirken des sakramentalen priesterlichen Dienstes und der Dienste und Ämter nichtgeweihter Personen vertieft werden kann. Angesichts der gegenwärtigen pastoralen Kontexte wird darüber hinaus geprüft, wie vorhandene Dienste und Ämter weiterzuentwickeln sind und welche neuen Dienste und Ämter zu gestalten sind, mit denen die Kirche auf neue Herausforderungen antworten kann und muss. Der Konsultationsprozess soll zeitnah zu konkreten beschlussreifen Entscheidungen führen, der auch die Erarbeitung von Qualifikationskriterien für die jeweiligen Aufgaben und Orientierungen für eine Rahmenordnung zur Qualifizierung und Beauftragung beinhaltet. Themen und Anliegen dieses Konsultationsprozesses werden durch die Delegierten aus Deutschland in den universalkirchlichen synodalen Prozess eingebracht.“
Im Monitoring durch die Kommission 2 „Monitoring und Evaluation der Beschlüsse des Synodalen Wegs“ des Synodalen Ausschusses wurde die mangelnde Umsetzung festgestellt.3 Zwar wurde mit einem solchen Prozess seitens der Deutschen Bischofskonferenz begonnen und ein Studientag (unter Einbeziehung von vier Kommissionen der DBK) in die Verantwortung der Pastoralkommission übergeben, weitere Bearbeitungsschritte und die im Beschluss geforderte Vernetzungen stehen aber noch aus. Dies kann dem Anliegen des gemeinsam beschlossenen Handlungstextes nicht gerecht werden.
Der Sachbereich „Theologie, Pastoral und Ökumene“ des ZDK beschäftigt sich seit einiger Zeit mit der Thematik und sieht Unterstützung auch in den Überlegungen der Weltsynode 2021-24. Im von Papst Franziskus zum authentischen Lehramt erklärten Abschlussdokument heißt es: „Die kanonische Ordnung des lateinischen und des östlichen Ritus sieht bereits vor, dass in bestimmten Fällen auch Laien, Männer oder Frauen, außerordentliche Taufspender sein können. (…) . Als Reaktion auf die Bedürfnisse der lokalen Kontexte sollte in Erwägung gezogen werden, diese Möglichkeiten für die Ausübung von Laienämtern zu erweitern und zu verstetigen.“4
Wir mahnen also das „zeitnah“ an!
Denn: in nunmehr drei Bistümern (Rottenburg-Stuttgart, Essen und Osnabrück) werden bereits seit Frühjahr 2022 Erfahrungen mit der Beauftragung von Lai*innen als Taufenden gemacht, im Bistum Aachen gab es bereits einen Erfahrungszeitraum von 2009-2016. Andere Bistümer haben Interesse bekundet. Wir nehmen wahr, dass die Rückmeldungen der Taufspendenden und der betroffenen Familien als durchweg positiv und problemlos akzeptiert beschrieben werden, auch seitens der priesterlichen Kollegen und der Gremien. So liegen häufig Kombinationen mit bereits bestehenden Arbeitsfeldern und seelsorglichen Erfahrungen vor, so dass die Spendung der Taufe u.a. unter dem Beziehungsaspekt positiv gewertet wird. Schon längst gibt es auch Erfahrungen mit sogenannten „Nottaufen“ u.a. durch Seelsorgende auf den Geburtsstationen der Krankenhäuser. Nicht nur angesichts der zurückgehenden Weihezahlen scheint es dringend angebracht, diese Erfahrungen auszuwerten und auszuweiten. Auch die erlebte Qualität der Tauffeiern und die Einbindung in die Taufkatechese lassen eine Aufwertung durch eine Einbindung des Sakramentes erwarten. Die gemachten Erfahrungen sowie die theologische Reflexion auszuweiten, ist ein Gebot der Stunde. Dies gilt auch unter dem Aspekt einer stärkeren Einbeziehung von Frauen in die Dienste und Ämter der Kirche.
Beschluss:
Darum erwarten wir Folgendes für die Umsetzung:
1) Der Konsultationsprozess der Pastoralkommission ist in der beschriebenen Zusammensetzung dringend weiterzuführen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken treibt diesen Prozess voran und beauftragt den Sachbereich 1 mit dieser Aufgabe.
2) Die Erfahrungen taufspendender Lai*innen werden einbezogen.
3) Die Mitglieder der Diözesanräte fragen nach dem Planungsstand der eigenen Diözesen.
4) Die theologischen Diskussionen zum Thema beziehen die pastorale Praxiserfahrung ein und achten auf eine ökumenische Anschlussfähigkeit. Die Beziehungsdimension des Taufgeschehens erhält dabei besonderes Augenmerk.
5) Die Bearbeitungen zur Taufspendung durch Lai*innen können dabei als ein Exempel zur weiteren im Handlungstext angeregten Diskussion anderer Handlungsfelder zum „Zusammenwirken des sakramentalen priesterlichen Dienstes und der Dienste und Ämter nichtgeweihter Personen vertieft werden“.