Zukunft hat eine integrative Gesellschaft

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

In einer von Migration geprägten Welt ist Integration eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Das ZdK steht dafür ein, dass das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Geschichte gelingt. Dazu müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Das ZdK setzt auf Einheit in Vielfalt. Menschen dürfen und sollen ihre Fähigkeiten, Talente und Ideen in die hiesigen Lebensverhältnisse einbringen und diese mitgestalten können. Integration betrifft alle - ob mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Insofern ist sie keine einseitige Bringschuld zugezogener Menschen. 

Das Interesse am Menschen mit seiner Würde, seinen Kompetenzen, seiner Geschichte und seinen Wünschen leitet das ZdK aus dem christlichen Menschenbild ab. Unvereinbar damit sieht es alle Versuche, definierte Personengruppen verantwortlich zu machen für Missstände, die politisch und ökonomisch unzureichend bearbeitet wurden und werden. Solche Schuldzuweisungen führen zu Simplifizierungen, verschärfen Konflikte, führen zu einer gesellschaftlichen Entfremdung und stärken Populismus und Extremismus. Das Spielen mit Ängsten schürt gesellschaftliche Spaltungen, Misstrauen wächst und die Dialogfähigkeit sinkt. Dies kann in einer Desintegration resultieren. Das ZdK widerspricht diesen Narrativen der Angst sowie allen Strategien der Ausgrenzung. Stigmatisierung und Abwehr belasten das gesellschaftliche Klima; Chancen und Möglichkeiten stiften Zusammenhalt. Es bedarf einer Politik, die Menschenrechte nicht zur Disposition stellt, sondern eine faktenbasierte Debatte anstößt, die  Herausforderungen realistisch beschreibt und zu den besten Lösungen führt. 

Es geht um Integration in der Gesellschaft. Es geht um Menschen, die zum Teil vor Jahren oder Jahrzehnten eingewandert sind. Manche von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit, manche nicht. Die Achtsamkeit für die Bedürfnisse der Einzelnen und eine Kultur der Teilhabe an Rechten und Pflichten fördern den gesellschaftlichen 
Zusammenhalt. 

Integration ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Kreativität, Geduld und Ressourcen benötigt. Ohne eine gut ausgestattete Migrationsberatung und ohne ausreichende Integrations- und Sprachkurse stoßen gerade neu Eingewanderte auf Barrieren. Die Kommunen stehen vor besonderen Herausforderungen, denn hier sind fehlende Unterbringungsmöglichkeiten, fehlende Kita- oder Schulplätze oder Engpässe bei der Daseinsvorsorge spürbar. Es braucht eine föderale Lastenteilung, die es den Kommunen ermöglicht, ihre Aufgaben verlässlich zu erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende, innovative und passgenaue Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete. Lokale Perspektiven und Bedarfe sind auf Bundesebene kontinuierlich zu berücksichtigen. Für ein gutes Miteinander braucht es klugen, sozial und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau, qualitative Kindertagesstätten und moderne Bildungseinrichtungen. Umfangreiche Investitionen, um an diesen Stellschrauben zu drehen, zahlen sich aus, wenn Bund, Länder und Kommunen ein Finanzierungsmodell schaffen, das langfristig trägt, Zusammenhalt stiftet und Zukunftsfähigkeit erzeugt. Im Folgenden benennt das ZdK sieben zentrale Handlungsfelder, nimmt Bestandsaufnahmen vor und formuliert Handlungsbedarfe. 

     1. Sprache 

Bestandsaufnahme 

Die Kenntnis der deutschen Sprache ist ein wesentlicher Schlüssel zu gelingender Integration und Teilhabe. Sie ermöglicht nicht nur Kommunikation, sondern auch kulturelle Teilhabe, berufliche Chancen und soziale Zugehörigkeit. 
Gleichzeitig bedeuten eingeschränkte Deutschkenntnisse nicht zwingend ein Scheitern der Integration. 

Bei der Sprachförderung stellen Finanzierungsengpässe und fehlendes Lehrpersonal die zentrale Herausforderung dar. Kursgebühren sind für viele eine hohe Hürde. Bildungsträger*innen können als Anbieter*innen von Sprachkursen die hohe Nachfrage vielerorts nicht bedienen. Die Grundlage für Integration durch Sprache ist zwar gelegt, benötigt allerdings nachhaltige Finanzierung und zielgruppenspezifische Ansätze. Im Bereich der Arbeitsmigration aus dem EU-Ausland sehen wir in der Praxis kaum ausreichend flexible und flächendeckend abgesicherte Angebote zum Erwerb von Sprachkenntnissen. Vollzeitarbeit und insb. prekäre Beschäftigungsverhältnisse erschweren oder verunmöglichen Bemühungen die deutsche Sprache gut zu erlernen.[1] Zugleich sehen wir in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes einen immer größer werdenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel. Dass Zugewanderte zumindest grundlegende Deutschkenntnisse erlangen, gewinnt dadurch als zentraler Faktor der Arbeitsmarktintegration weiter an Bedeutung, um diesem Mangel entgegenzuwirken. 

Handlungsbedarfe 

Eingewanderte Menschen verfügen über Sprachkenntnisse. Allen Sprachen kommt ein Wert zu. Sie müssen gleichermaßen geschätzt werden. Kinder dürfen aufgrund ihrer nichtdeutschen Mutter- und Vatersprachen keine Diskriminierung erfahren. 

Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache muss vom Staat und der Wirtschaft noch stärker ermöglicht werden. Die Sprachkurse sind kostenlos und (auch im ländlichen Raum) flächendeckend anzubieten und durch Flexibilität möglichst passgenau auf die Bedürfnisse z. B. von Eltern und Berufsgruppen sowie auf Rahmenbedingungen wie Schichtarbeit zuzuschneiden. Die sprachliche Bildung muss allen Migrant*innen offenstehen - unabhängig von Geschlecht, familiärer Situation, Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus. 

     2. Bildung 

Bestandsaufnahme 

Die Bildungschancen sind in Deutschland ungleich verteilt und hängen stark vom sozialen Status ab. Eingewanderte Kinder stehen vor besonderen Hürden: Sie müssen Deutsch als Bildungssprache erlernen und werden deswegen oft nicht in die Regelklassen integriert. Kinder, die im Asylverfahren oder mit Duldung in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, haben keinen oder einen erschwerten Zugang zu frühkindlicher und zu schulischer Bildung. Ausländische Eltern mit dem “falschen” Status (z.B. Asylsuchende, die meisten Geduldeten, Bildungsmigrant*innen oder arbeitssuchende EU-Bürger*innen) erhalten kein Kindergeld und keine Förderung nach BAföG. Wie auch in Deutschland geborene Kinder mit Migrationshintergrund sind sie mit einer Bildungslandschaft konfrontiert, die der größer gewordenen Vielfalt der Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht wird. 

Trotz vielfältiger Weiterbildungsangebote gibt es noch keine gesamtgesellschaftliche Weiterbildungskultur. Hier bleiben Möglichkeiten ungenutzt. 

Handlungsbedarfe 

Gute Bildung für alle eröffnet Chancen und berücksichtigt unterschiedliche Ausgangssituationen und Bedarfe. Das erfordert Flexibilität und eine Anpassung der Curricula. Es braucht interkulturelle Kompetenz und ein diskriminierungsfreies Lernumfeld. Strukturen der formalen und non-formalen Bildung müssen ausgebaut werden. Fördermaßnahmen wie das BAföG müssen nach Bedarf und nicht nach ausländerrechtlichem Status gewährt werden. 

Lebenslanges Lernen ist unverzichtbar – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Dann entwickeln und nutzen Menschen ihre Potenziale und erleben Selbstwirksamkeit. (Weiter-)Bildung muss deshalb für alle zugänglich und attraktiv gestaltet werden. Wesentliche Instrumente sind neben einem verbindlichen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung auch eine Bildungsteilzeit mit Lohnfortzahlung und ein Qualifizierungsgeld. So entsteht eine Unternehmenskultur, die Lernen als gemeinsame und langfristige Aufgabe versteht. 

     3. Arbeit 

Bestandsaufnahme 

Die Erwerbstätigenquoten von eingewanderten Menschen unterscheiden sich je nach Herkunft, Aufenthaltsdauer und rechtlichem Status mehr oder weniger stark vom Bevölkerungsdurchschnitt. Eingewanderte sind überdurchschnittlich oft in weniger gut bezahlten Tätigkeiten zu finden. Dies gilt in Teilen auch für ihre direkten Nachfahren. 

Ob Pflege, Handwerk, Gastronomie, Logistik, Bildung, Industrie, Wissenschaft, Verwaltung: Gelingt es nicht, das vorhandene Potential zu nutzen, werden sich Probleme in vielen Sektoren massiv verschärfen. Auch Einwanderung kann ein Teil der Lösung sein. Das Ausländerrecht wurde deshalb – insbesondere für Fachkräfte – in den letzten Jahren mehrfach liberalisiert. Arbeitsverbote für Asylbewerber*innen und Personen, deren Aufenthalt nur geduldet wird, wurden reduziert, aber nicht vollständig beseitigt. 

Trotzdem erschweren langwierige Visa-Verfahren für Nicht-EU-Bürger*innen die Einwanderung und senken im globalen Ringen um Fachkräfte die Attraktivität Deutschlands. Komplizierte Anerkennungsprozesse erschweren die gezielte Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften und zugleich die Integration in den Arbeitsmarkt bei Personen, die nicht wegen der Arbeit kommen, wie z.B. nachziehende Ehegatt*innen oder Schutzsuchende. Hier fehlt es zum Teil an ausreichenden und übersichtlichen Beratungsmöglichkeiten für die Migrant*innen, aber auch für Arbeitgeber*innen. Gerade kleinere Firmen sind hier mit der Begleitung überfordert. 

Handlungsbedarfe 

Maßnahmen zur (Re)Integration in den Arbeitsmarkt und zur beruflichen Qualifizierung müssen migrationsspezifische Bedarfe berücksichtigen und in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Für Geflüchtete sind Zugänge zum Arbeitsmarkt auszuweiten, rechtliche Hürden müssen weiter abgebaut werden. Insbesondere für junge Menschen selbst ist der Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten entscheidend, da er ihre Eigenständigkeit und Zukunftsperspektiven maßgeblich bestimmt. 

Der Umgang mit beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten muss pragmatisch und wertschätzend sein. Die Anerkennung von Abschlüssen ist für eine ausbildungsadäquate berufliche Integration und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte von Bedeutung. Zielführend ist es, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und sie transparenter und praxisnäher zu machen, um vorhandene Qualifikationen besser zu nutzen. Arbeitgeber*innen gilt es hierbei stärker einzubinden, um staatliche Stellen zu entlasten und die Verantwortung der Unternehmen zu stärken. Bereits bestehende Möglichkeiten, ganz auf das Anerkennungsverfahren zu verzichten, wie z.B. bei Fachkräften in der Informations- und Kommunikationstechnologie, gilt es so weit wie möglich auf andere Berufsgruppen auszuweiten. 

     4. Sozialer Status 

Bestandsaufnahme

Die Integration verschiedener Gruppen von Zugewanderten in unserem Land ist immer wieder gut gelungen. Nicht nur wirtschaftlich hat Deutschland enorm von ihnen profitiert. Aber bei den meisten Faktoren, die den sozialen Status bestimmen, wie Einkommen, Vermögen, Wohnungsgröße, Gesundheit oder Lebensdauer, liegen Eingewanderte und ihre Nachkommen immer noch unter dem Durchschnitt. Nicht selten geraten Eingewanderte in Deutschland durch prekäre Beschäftigung „unter die Räder“ und werden ausgebeutet. In vielen Branchen gibt es eine Mehrklassen-Gesellschaft;[2] Migrant*innen bilden die unterste Klasse, was Entlohnung, Absicherung und Ansehen betrifft. In bestimmten Branchen wie der Fleischindustrie, den Paketdiensten, auf dem Bau und in der Gebäudereinigung sehen wir außerdem ausgeprägte und großflächige Formen von Menschenhandel, darunter auch Frauenhandel und Zwangsprostitution. Wir sehen Ausbeutung und moderne Sklaverei. Das geschieht unterhalb des "Radars" der Rechtsstaatlichkeit. 

Auch unter verschiedenen Migrantengruppen ist Ausgrenzung und Diskriminierung deutlich erkennbar, welche ebenso durch multiple Krisen verstärkt werden. 

Handlungsbedarfe 

Integration ist eine Vitalfunktion menschlicher Gesellschaft. Aus dem christlichen Menschenbild resultiert die Anerkennung einer globalen Geschwisterlichkeit und die Teilhabe aller am Gemeinwesen, unabhängig von ihrer ethnischen, geschlechtlichen, religiösen und kulturellen Identität. Weit verbreitete Diskriminierung und Ausgrenzung kann und muss überwunden werden durch eine Kultur der Hochachtung und Integration im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte. 

Strukturen, die einen niedrigen sozialen Status verfestigen, müssen abgebaut werden. Fördermaßnahmen müssen sich am Bedarf orientieren und dürfen Eingewanderte nicht ausgrenzen. 

Mafiöse Strukturen von Menschenhandel und Ausbeutung gilt es aufzudecken und zu zerschlagen. Die Betroffenen brauchen Beratung, Unterstützung und Auswege aus ihrer Zwangslage. 

     5. Wohnen und Gesundheit 

Bestandsaufnahme 

Gelingende Integration und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, zu denen auch das Wohnen gehört, bedingen einander. Bezahlbarer Wohnraum, jenseits von räumlicher Segregation und geschützt vor Mietwucher und Vermieterwillkür, sind Voraussetzung für das Ankommen und die Beheimatung in unserer Gesellschaft. Arbeitsmigrant*innen befinden sich nicht selten in einer Mehrfachabhängigkeit, wenn Arbeitgeber*innen gleichzeitig auch Vermieter*innen Unterkunft sind. Der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft bundesweit in dramatischem Ausmaß. Wenn Geflüchtete jahrelang in Sammelunterkünften verharren müssen, hemmt dies ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 

Menschenunwürdige Wohnverhältnisse können krank machen. Außerdem fehlen je nach Status Zugänge zu umfassender gesundheitlicher Versorgung. Es kommt immer wieder zu ungleicher Behandlung. Besonders Kinder und Jugendliche sind in solchen prekären Wohnsituationen in ihrer Entwicklung gefährdet und erleben häufig Belastungen, die langfristige Folgen haben können. 

Handlungsbedarfe 

Existierende Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind nicht durch Migration verursacht; Migration macht sie als strukturelle Defizite deutlicher sichtbar. Der Markt löst die Wohnungskrise nicht. Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum und insbesondere mehr Sozialwohnungen. Wir werben dafür, dabei nicht auf ungezügelte Versiegelung zu setzen, sondern auf innovative Steuerung, maßvolle Verdichtung und eine kluge Umnutzung des Bestands. 

Maßnahmen gegen Mietwucher und die Vermietung von Schrottimmobilien dürfen sich nicht gegen die Opfer dieser Ausbeutung richten. Damit sie sich aus prekären Arbeits- und Wohnsituationen lösen können, benötigen sie entsprechende Unterstützung durch Beratungsangebote und die Jobcenter. 

Alle Menschen in Deutschland müssen diskriminierungsfreien Zugang zu umfassender gesundheitlicher Versorgung erhalten. Dies ist unverzichtbar und menschenwürdig und gilt unabhängig vom Status und auch für Menschen in der Wohnungslosigkeit. Insbesondere Geflüchtete haben häufig einen höheren Bedarf an psychosozialen und psychotherapeutischen Hilfsangeboten, der vielerorts auf ein lückenhaftes Angebot trifft. Statt Kürzungen braucht es hier eine ausreichende, dauerhafte und flächendeckende Finanzierung. 

     6. Familie 

Bestandsaufnahme

Der Schutz der Familie in all ihren vielfältigen Formen zählt zu den elementaren Grund- und Menschenrechten sowie zu den Kernwerten unserer Gesellschaft. Er gehört wesentlich zum christlichen Menschenbild und ist verfassungsrechtlich verankert. Familien stellen auch für Migrant*innen ein äußerst wichtiges soziales Netzwerk dar. Sie bieten emotionale Unterstützung, praktische Hilfe bei der Orientierung im neuen Land und fungieren als Vermittler*innen zwischen der alten und der neuen Heimat. Kinder aus migrantischen Familien übernehmen teils eine Brückenfunktion, da sie aufgrund des Schulbesuchs oft zügiger Kontakte knüpfen und die deutsche Sprache erlernen. Der Bundestag hat im Juni 2025 beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Auch andere Eingewanderte und Deutsche stehen oft vor erheblichen Hürden und können ihre Angehörigen nicht zu sich holen. Besonders betroffen sind dabei Frauen, queere Personen und Alleinerziehende, die ohne familiäre Unterstützung stärker vulnerabel sind und einem erhöhten Risiko von Überlastung und Unsicherheit ausgesetzt werden. Die erzwungene Familientrennung führt zu erheblichen psychischen Belastungen bei den bereits in Deutschland lebenden Personen. Die Sorge um die Familienmitglieder dominiert oft den Alltag der Betroffenen und erschwert Integration. Kinder und Jugendliche leiden hierbei in besonderem Maße unter Angst, Unsicherheit und der Gefahr der Parentifizierung, da sie häufiger Verantwortung übernehmen und bürokratische Aufgaben für ihre Familien tragen müssen. Die Wahrung des Kindeswohls gemäß der UN-Kinderrechtskonvention macht es notwendig, diese Belastungen sichtbar zu machen und zu vermeiden. 

Handlungsbedarfe 

Praktische Hürden in der Umsetzung des Familiennachzugs, insbesondere die langen Bearbeitungszeiten, müssen beseitigt werden. 

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte torpediert das Ziel, legale Zuwanderung zu stärken und Integration zu fördern. Wegen der Belastung für die Psyche der Betroffenen und wegen der Schädigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts muss spätestens mit Fristablauf der Familiennachzug wieder ermöglicht werden. Alle Maßnahmen zum Familiennachzug müssen sicherstellen, dass vulnerable Gruppen – insbesondere Frauen, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche – nicht durch Verfahrensverzögerungen oder Aussetzungen besonders belastet werden. 

     7. Politische Teilhabe 

Bestandsaufnahme 

Volle politische Teilhabe ist hierzulande an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Die Einbürgerungszahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Dennoch besteht weiterhin eine große numerische Lücke zwischen der Bevölkerung im Wahlalter und der Gesamtheit der Wahlberechtigten. Dies verhindert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen – ein Grundpfeiler von Demokratien. Die schwarz-rote Bundesregierung macht Fortschritte rückgängig: Die Abschaffung der sogenannten „Turbo-Einbürgerung“ sorgt dafür, dass für engagierte und besonders gut integrierte Personen volle politische Teilhabe erst später zugänglich wird. 

Selbstkritisch stellen wir fest, dass es in kirchlichen Gremien in Deutschland an Diversität mangelt. Diesen Rückstand gilt es aufzulösen. 

Handlungsbedarfe 

Einbürgerung ermöglicht Teilhabe mit allen Rechten und Pflichten. Menschen sind vielfältig – Beheimatung kann schnell gelingen, lange dauern oder scheitern. Die aktuelle Gesetzeslage, die eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren für die Einbürgerung vorsieht, erscheint für den Regelfall angemessen. Damit die gesetzlich vorgesehen Fristen auch praktisch wirksam werden, ist wichtig, dass die zuständigen Behörden die Anträge schneller bearbeiten (können). Wir werben dafür, Einbürgerung nach fairen Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die mit der Reform 2024 eingeführte Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung lehnen wir ab. U. a. für viele Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke sowie wirtschaftlich noch nicht selbständige Jugendliche bedeutet die aktuelle Regelung unnötige Härten und einen erschwerten Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit. 

Auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern. Das gilt insbesondere für die generationenübergreifende Weitergabe dieses rechtlichen Schwebezustands und der damit einhergehenden faktischen Staatenlosigkeit auch von in Deutschland geborenen Kindern. 

Wir fordern ein Kommunalwahlrecht auch für Ausländer*innen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsland kommen. Mitbestimmung gelingt auch durch verbandliche Strukturen. Deshalb gilt es, selbstorganisierte Zusammenschlüsse zwecks Interessenvertretung zu fördern. 

[1] Beispiel: Wer in der Fleischindustrie sechs Tage in der Woche und elf Stunden am Tag arbeitet, lernt danach kein Deutsch mehr, schon lange nicht bei Wechselschichten und kostenpflichtigen Sprachkursen. 

[2] Beispiel: z.B. in der häuslichen Pflege („24-Stunden-Pflege“) in Form von Ungleichheit in Bezahlung, Ansehen und rechtlicher Absicherung durch Entsendungs-, (Schein-)selbständigen- und Schwarzarbeitmodellen. 

Beschluss “Zukunft hat eine integrative Gesellschaft” als PDF

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