Kein Wettbewerb zulasten von Menschenrechten, Umwelt und Klima - Erhalt und Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ist ein wichtiger Meilenstein zum besseren Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima in weltweiten Lieferketten europäischer Unternehmen. Zugleich trägt sie zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Erreichung dieser Ziele verpflichtet – entsprechend muss die CSDDD auch als Instrument zur Verwirklichung dieser international vereinbarten Nachhaltigkeitsziele verstanden und in diesem Sinne konsequent umgesetzt werden.
Deshalb fordert das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die neue Bundesregierung auf, sich im EU-Rat eindeutig gegen eine Abschwächung der Richtlinie im Rahmen des so genannten Omnibus I Pakets auszusprechen.
Insbesondere müssen die zivilrechtliche Haftungsregel, umsatzabhängige Bußgelder und die Umsetzungspflicht für Klimapläne erhalten bleiben. Sorgfaltspflichten müssen die gesamte Aktivitätskette weiterhin vollumfänglich umfassen. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen die CSDDD spätestens Mitte 2028 wirksam in deutsches Recht umsetzen.
Das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) muss bis zur vollständigen Umsetzung der CSDDD weiterhin vollumfänglich gelten. In dieser Übergangszeit sind keine inhaltlichen Einschränkungen, Aussetzungen oder Reduzierungen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten hinzunehmen.