Missbrauch aufarbeiten, Prävention stärken, Anstrengungen intensivieren
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt das am 31. Januar 2025 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz bildet einen wichtigen Meilenstein im Einsatz für Betroffene von sexuellem Missbrauch und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Zugleich sieht die Vollversammlung Bedarf für weitergehende Maßnahmen. In diesem Sinne bekräftigt und konkretisiert das ZdK seine bestehenden Forderungen an die Bundesregierung:
- Stärkung der Betroffenenrechte durch eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht.
- Verbesserung institutioneller Aufarbeitung durch verbindliche Standards der Aufarbeitung für alle auch nicht-öffentlichen Institutionen, verbunden mit einem entsprechenden Monitoring.
- Einrichtung einer Ombudsstelle für Personen, deren Fälle in Institutionen nicht zufriedenstellend aufgearbeitet wurden.
- Einrichtung von unabhängigen Aufarbeitungsstrukturen, die Erwachsene als Betroffene einbezieht.
- Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von relevanten Akten entsprechend des UBSKM-Gesetzes auch außerhalb der Jugendhilfe.
- Die Erweiterung des §174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen.
Darüber hinaus fordert die ZdK-Vollversammlung die neue Bundesregierung auf:
- Den Fonds sexueller Missbrauch im Ergänzenden Hilfesystem auch über 2028 auf Dauer strukturell zu sichern und angemessen finanziell auszustatten.
- Den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum durch den Ausbau wirksamer Medienbildung sowie einer besseren Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten.
- Eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die zwingend notwendige Verarbeitung personalisierter personenbezogener Daten in institutionellen Aufarbeitungsprozessen zu schaffen.
Die Vollversammlung nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass einzelne Forderungen auch mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von CDU, CSU und SPD übereinstimmen. Sie fordert die Bundesregierung auf, die dort vereinbarten Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt, zu Schutzkonzepten auch bei nicht-öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, zur Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im Ergänzenden Hilfesystem sowie zur Förderung der Childhood-Häuser bis spätestens zum ersten Bericht der Unabhängigen Beauftragten durch die zuvor benannten Forderungen der Vollversammlung zu ergänzen und konsequent umzusetzen.