Durchführung der Frühjahrsvollversammlungen im Nicht-Katholikentagsjahr
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) beschließt, dass die Frühjahrsvollversammlungen, die zukünftig alle zwei Jahre stattfinden werden, jeweils in Präsenz und in dem Jahr stattfinden, in dem kein Katholikentag durchgeführt wird. Hierzu informiert der ZdK eV den Hauptausschuss des ZdK zwei Jahre vor der geplanten VV mit Vorlegung des Jahresabschlusses und der mittelfristigen Finanzplanung, zugleich spricht der ZdK eV eine Empfehlung zur Entscheidung durch die VV aus (zur Entscheidung Frühjahrs-VV 29 statt Frühjahrs-VV 28 muss die VV im November 26 entscheiden). Dieser neue Rhythmus beginnt im Frühjahr 2029.
Die Vollversammlung beauftragt den ZdK e.V., ein Konzept zur Durchführung der Frühjahrsvollversammlungen im Nicht-Katholikentagsjahr anstatt der Vollversammlung vor dem Katholikentag zu erarbeiten und der Vollversammlung vorzulegen.
Beschluss: Durchführung der Frühjahrsvollversammlungen im Nicht-Katholikentagsjahr