Hab Mut, steh auf: Für die Stärke des Rechts, gegen das Recht des Stärkeren

Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken erklärt:

In einer Zeit, in der die alte regelbasierte internationale Ordnung unter massivem Druck steht, bekräftigt das ZdK sein Bekenntnis zu einer multilateralen Ordnung, die auf Recht, Gerechtigkeit, Frieden, Menschenwürde und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gründet. Das bloße Festhalten an der bisherigen Umsetzung der internationalen Ordnung kann dabei jedoch keine Option sein. Wir fordern:
 

1. Bekenntnis zum Völkerrecht
Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten auch die eigene Verantwortung an der Ungerechtigkeit in der internationalen Ordnung reflektieren und sich unzweideutig, unnachgiebig und vollumfänglich zum Völkerrecht und den Institutionen, die dieses tragen, bekennen und aktiv auf eine Reform und Stärkung der Vereinten Nationen hinwirken, insbesondere des UN-Sicherheitsrats, damit dieser handlungsfähiger und gerechter wird. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir die Bedeutung der Agenda "Frauen, Frieden und Sicherheit" gemäß der UN-Resolution 1325. Angesichts aktueller Konflikte und zunehmender Herausforderungen der multilateralen Ordnung ist ihre konsequente Umsetzung zentral für den Schutz von Menschenrechten und die Stärkung nachhaltiger Friedensprozesse.

2. Bekenntnis zur internationalen Gerichtsbarkeit
Deutschland und Europa sollten sich zur universellen Geltung des ganzheitlichen Völkerrechts und einer unparteiischen und wirksamen internationalen Gerichtsbarkeit bekennen. Untergrabungen und Einschüchterungen der internationalen Gerichtshöfe gilt es entgegenzuwirken. 

3. Gemeinsame Europäische Außenpolitik
Die Europäische Union sollte eine gemeinsame Außen-, Handels-, Endwicklungs- und Sicherheitspolitik entwickeln, die wertebasiert und gleichzeitig handlungsfähig ist – im Bewusstsein, dass europäische Handlungsfähigkeit und universale Rechtsordnung sowie Wirksamkeit universeller Menschenrechte einander bedingen, nicht ausschließen. Diese gemeinsame Politik wäre durch alle Staaten der EU auch in ihren bilateralen Beziehungen zu unterstützen. Langfristig bedarf es hierzu europäischer Entscheidungen, die mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. Bis zu einer solchen Entscheidung wäre ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten zu implementieren.

4. Verstärkte wirtschaftliche Beziehungen
Deutschland und Europa sollten eine Politik entwickeln, die gemeinsame europäische Werte nicht in Frage stellt, diese jedoch nicht zur zwingenden exkludierenden Vorbedingung für internationale Beziehungen erhebt. Auf der Grundlage bestehender partnerschaftlicher – beispielsweise wirtschaftlicher – Beziehungen können so schrittweise werte- und regelbasierte Rahmenbedingungen gemeinsam entwickelt und vertieft werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass eine inklusivere gemeinsame Politik nicht zur Ermöglichung, Förderung oder Unterstützung schwerer Menschenrechtsverletzungen oder von Völkerrechtsverbrechen beiträgt. Dazu bedarf es konsequent umgesetzter und europäisch vereinbarter Rüstungsexportkontrollen, verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten sowie verbindlicher Standards entlang globaler Wertschöpfungsketten. 

5. Rolle der Kirchen, der Gesellschaft und der Zivilgesellschaft
Kirchliche, gesellschaftliche und zivilgesellschaftliche Stimmen gilt es in multilaterale Prozesse einzubeziehen. Das ZdK unterstützt das Engagement des Heiligen Stuhls, welcher seinen Völkerrechtsstatus nutzt um diesen nicht-staatlichen Stimmen in den Vereinten Nationen Gehör zu verschaffen. Er setzt sich auf der Basis der katholischen Friedensethik und Soziallehre für die Stärkung des kirchlichen, ökumenischen und interreligiösen Beitrags zur Wahrung von Menschenwürde und Menschenrechten, Frieden, Gerechtigkeit  und Solidarität in der Einen Welt sowie den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein. 

6. Positive Narrative und politische Bildung
In der öffentlichen Kommunikation, in Bildungseinrichtungen und in der kirchlichen Verkündigung gilt es, das Verständnis für multilaterale Zusammenhänge und die Grundlagen des internationalen Rechts, insbesondere auch des Völkerrechts, zu fördern sowie positive Narrative und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen – als Teil einer politischen Bildung, die zur demokratischen Mitverantwortung für Menschenrechte, Frieden und Gerechtigkeit befähigt. 

Insgesamt sollen die zuständigen Gremien und Verantwortlichen in Europa und in besonderer Weise die Bundesregierung weltweit und gesamtpolitisch darauf hinwirken, dass eine regelbasierte Ordnung– einschließlich des Völkerrechts – und die nationalen Interessenlagen weitgehend in Deckung kommen.1 Mit den folgenden Worten ermutigt Papst Leo XIV. uns entsprechend aufzustehen für die universelle Menschenwürde und gegen Machtpolitik: „Der Krieg trennt, die Hoffnung verbindet. Die Selbstherrlichkeit tritt nieder, die Liebe erhebt. [...] Ein wenig Glaube genügt, um gemeinsam, als Menschheit und mit Menschlichkeit, dieser dramatischen Stunde der Geschichte zu begegnen." (Rosenkranzgebet für den Frieden, 11. April 2026) 

Beschluss: Hab Mut, steh auf: Für die Stärke des Rechts, gegen das Recht des Stärkeren

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