Teilhabe aller sichert Zusammenhalt und Demokratie
Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Ein Sozialstaat, der befähigt, ist jeden Euro wert
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und eine prosperierende Volkswirtschaft brauchen einen starken Sozialstaat. Sozialpolitik muss sich immer wieder die Frage stellen, ob sie diesem Ziel wirklich dient: Erreicht sie wirklich die Menschen, die von Armut betroffen oder bedroht sind; leistet sie nachhaltige Hilfe und ermöglicht Teilhabe? Befähigt sie Menschen von Anfang an zu einem selbstbestimmten Leben – oder verwaltet sie nur Abhängigkeit?
Investitionen in Bildung, Prävention, Pflege und kommunale Infrastruktur sind deshalb keine bloßen Ausgaben und erst recht keine überhöhten Belastungen, sondern Voraussetzungen für Zusammenhalt, Teilhabe und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit. Genau aus dieser Haltung heraus warnt die Vollversammlung des ZdK vor einer gefährlichen Verschiebung der sozialpolitischen Debatte. Aus der berechtigten Frage nach Effizienz und fairer Finanzierung darf nicht die Botschaft werden: „Das Soziale ist zu teuer.“ Der Sozialstaat wird nur dann zu teuer, wenn er zu spät hilft, zu bürokratisch organisiert ist, Kommunen überfordert und Prävention vernachlässigt.
Das ZdK unterstützt tatkräftig Reformen, die Menschen früher, einfacher und wirksamer befähigen – und lehnt Reformen ab, die die Idee eines befähigenden Sozialstaats unter dem Etikett der Effizienz in ihr Gegenteil verkehren. Gleichwohl müssen Sozialstaatsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Die Vollversammlung des ZdK fordert deshalb von der Bundesregierung, den Ländern und Kommunen für die politische Gestaltung eines zukunftsfähigen Sozialstaats:
1. Befähigung als Leitprinzip: Sozialpolitik muss Menschen in die Lage versetzen, ihr Leben selbst zu gestalten. Dieser Anspruch gilt als Maßstab für jede Reform.
2. Stabilisierung der Angebotsvielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Pflege, Prävention und Teilhabe.
3. Sicherung individueller Rechtsansprüche auch bei der Weiterentwicklung der Mittelverteilung.
4. Hilfe aus einer Hand: ein Antrag, eine Ansprechperson, ein Hilfeplan, eine Entscheidung – mit digitaler Antragstellung, verbindlichen Fristen und automatischer vorläufiger Hilfe bei Zuständigkeitsstreitigkeiten.
5. Verbindliche Prävention: Frühe Hilfen, Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit und Familienberatung sind soziale Infrastruktur, keine freiwilligen Restleistungen.
6. Faire Kommunalfinanzierung: Wer Rechtsansprüche beschließt, muss sie dauerhaft mitfinanzieren. Kommunen dürfen nicht zu Mangelverwalterinnen des Sozialstaats werden.
7. Inklusion ohne Sparlogik: Poolmodelle und multiprofessionelle Teams an Schulen ja – aber aus fachlichen Gründen und nicht als Ersatz für individuelle Ansprüche. Struktur und individuelle Rechte müssen sich ergänzen, nicht ausschließen.
8. Entbürokratisierung: Weniger ordnungspolitische Vorgaben und Dokumentationspflichten, schnellere Verfahren, mehr Zeit für Menschen statt Akten.
9. Starke soziale Berufe: Faire Bezahlung, Tarifbindung und Tariftreue, Tariffinanzierung, verlässliche Arbeitsbedingungen durch Mitbestimmung oder im Rahmen des kirchlichen Dritten Weges – als Voraussetzung für jeden Reformerfolg.
10. Eine Sprache der Würde: Menschen mit Unterstützungsbedarf sind kein Kostenfaktor. Ihre Rechte und Teilhabe stehen im Mittelpunkt.
Ein gerechter und wirksamer Sozialstaat ist keine Belastung für wirtschaftliche Stärke. Er ist eine ihrer wesentlichen Voraussetzungen.
Beschluss: Teilhabe aller sichert Zusammenhalt und Demokratie