„Missbrauch bekämpfen – das ist eine Generationenaufgabe”

ZdK-Präsidentin begrüßt Bundesbericht zur Aufarbeitung und Intervention

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, würdigt die heute vorgestellten Berichte der Bundesmissbrauchsbeauftragten Kerstin Claus, der Aufarbeitungskommission und des angegliederten Betroffenenrats: „Mit dem Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten Kerstin Claus liegt erstmals ein umfassender Katalog von Maßnahmen vor, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und Betroffenen angemessene Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen“, sagt Stetter-Karp.  Die Aufarbeitungskommission habe den Kirchen klare Botschaften ihrer Versäumnisse in der Vergangenheit gegeben, der Betroffenenrat notwendige Forderungen gestellt.

Der Bericht von Kerstin Claus, der erstmals nach Inkrafttreten des sogenannten UBSKM-Gesetzes im Juli 2025 vorgelegt wurde, beschreibt in sieben Feldern aktuelle Herausforderungen, bereits laufende Maßnahmen und formuliert politische Handlungsbedarfe. „Die Liste ist lang. Missbrauch zu bekämpfen, Kinder und Jugendliche zu schützen und unsere Gesellschaft in allen Bereichen für die Problematik zu sensibilisieren, ist eine Generationenaufgabe“, konstatiert die ZdK-Präsidentin. Der Bericht komme zur richtigen Zeit: „Er rüttelt auf und attestiert uns: Es ist noch einiges zu tun!“ Dies habe besonders Angela Marquardt als Betroffene deutlich gemacht, indem sie gesagt habe: „Seit Jahrzehnten leisten Betroffene die Arbeit, die Staat, Institutionen und Gesellschaft oft verweigert haben.“

Auch ZdK-Vizepräsidentin Prof. Claudia Nothelle begrüßt die Veröffentlichung: „Es gibt nun einen Maßstab, an dem sich alle verantwortlichen Akteur*innen messen lassen müssen – die Regierungen in Bund und Ländern, die Institutionen und auch unsere Kirche. Wir fordern, dass die Maßnahmen ernsthaft geprüft und konsequent umgesetzt werden.“

Nothelle legt, ähnlich wie Claus, ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklungen im Internet. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum duldet keinen Aufschub.“ Die Materie sei komplex, die Regulierung aufgrund der rasanten digitalen Entwicklungen jedoch umso dringlicher.

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Bericht sei einmal mehr unverständlich, warum Regierung und Bundestag nach wie vor keine Lösung zur Fortführung von Fonds und Ergänzendem Hilfesystem vorgelegt hätten, sagt die ZdK-Vizepräsidentin weiter. „Ich stimme Kerstin Claus zu, die heute in Berlin klar gesagt hat: ‚Das ist für mich eine Entsolidarisierung mit den Betroffenen.‘ Wir im ZdK fordern die Bundesregierung auf, das zu ändern.“

Mit Blick auf die Kirchen, so ZdK-Präsidentin Stetter-Karp, weise der Bericht auf deren Sonderrecht im Datenschutz hin. Aufklärung stoße somit auch an Grenzen. „Für viele Betroffene ist es aber entscheidend, ihren eigenen Fall rekonstruieren zu können – für die persönliche Bewältigung ebenso wie für die Aufarbeitung. Ich appelliere an die Verantwortlichen in meiner Kirche, hier Lösungen zu finden.”  Sie weist auf ein weiteres Anliegen des ZdK hin: „Gerade nach der jüngst veröffentlichten Studie zu Geistlichem Missbrauch erneuern wir unsere Forderung nach Erweiterung des § 174c StGB um seelsorgliche Kontexte. Damit würde nicht nur sexueller Missbrauch in diesem nachweislich bestehenden Risikoraum geahndet. Es würden dann auch über Minderjährige hinaus viele Erwachsene geschützt.“ Dieses Anliegen werde derzeit in Gesprächen mit den politischen Verantwortungsträger*innen diskutiert. „Auf Grundlage der heutigen Berichte muss mit Hochdruck an einem besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt und einer weiterführenden Unterstützung für Betroffene gearbeitet werden. Das ZdK sagt Frau Claus, dem Betroffenenrat und der Aufarbeitungskommission weiterhin seine Unterstützung zu.”

Pressemitteilung: „Missbrauch bekämpfen – das ist eine Generationenaufgabe” als PDF

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