„UBSKM-Gesetz hat noch keine gesellschaftliche Dynamik ausgelöst“
ZdK-Präsidentin Stetter-Karp sieht nach einem Jahr „ausbleibende Fortschritte“
Aus Anlass des Jahrestags des sogenannten UBSKM-Gesetzes am 1. Juli hat die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, an dessen große Bedeutung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen erinnert. „Die Verabschiedung des Gesetzes vor einem Jahr war ein wichtiges Zeichen. Es gab im Bundestag endlich einen breiten Konsens für ein Gesetz gegen Missbrauch und sexualisierte Gewalt“, erinnert sich Stetter-Karp. „Wir als ZdK hatten uns in diesem Prozess zuvor stark engagiert.“
Eine fraktionsübergreifende Mehrheit hatte mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) auch endlich die gesetzliche Verankerung des Amtes der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen erreicht. Seitdem arbeiten Kerstin Claus, die ihrem Amt angeschlossene Aufarbeitungskommission und der Betroffenenrat in einem gesetzlich vereinbarten Rahmen zusammen.
„Wir hatten uns in Folge des Inkrafttretens allerdings eine größere gesellschaftliche Dynamik erhofft. Ich bedauere sehr, dass einige Fortschritte bislang ausbleiben“, sagt Stetter-Karp. Schon vor einem Jahr hätten sich wesentliche Defizite der gesetzlichen Regelung gezeigt. Dazu gehöre die Entscheidung, den ‚Fonds sexueller Missbrauch zur Unterstützung Betroffener‘ nicht im Gesetz zu verankern. „Dass wir bis heute um die Fortführung des Fonds kämpfen müssen, ist für mich ein Indiz dafür, dass die Politik an dieser Stelle auf halbem Weg stehen geblieben ist“, bedauert Stetter-Karp. Und die ZdK-Präsidentin sieht weitere Baustellen. „Es braucht Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum, die Entwicklung verbindlicher Standards der Aufarbeitung in Institutionen und die Einrichtung einer Ombudsstelle für unzureichend aufgearbeitete Fälle von Missbrauch in institutionellen Kontexten.“
Stetter-Karp setzt gerade deshalb ihre Hoffnungen auf die Unabhängige Bundesbeauftragte: „Der für den Herbst erwartete Bericht von Kerstin Claus im Bundestag muss ein Weckruf werden, der die Parlamentarier*innen in die Pflicht nimmt.“ Das Ziel des ZdK sei es, Betroffene von sexuellem Missbrauch weiter zu unterstützen und sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Pressemitteilung:„UBSKM-Gesetz hat noch keine gesellschaftliche Dynamik ausgelöst“ als PDF
Schlagworte
Haben Sie Fragen?
Telefon: +49 (0) 30 166380-630
E-Mail: presse(at)zdk.de