ZdK begrüßt geplante Änderung des Transplantationsgesetzes
Stetter-Karp: „Aktive Entscheidung pro Organspende wird immer wichtiger“
Heute stimmt der Bundestag über Änderungen des Transplantationsgesetzes ab. Die Möglichkeiten zu Lebendorganspenden – vor allem Nierenspenden – sollen ausgeweitet und der Kreis der Organspender*innen soll vergrößert werden. „Das sehe ich sehr positiv“, sagt die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp. „Denn seit vielen Jahren reicht die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken.“
Ende 2024 warteten in Deutschland etwa 6400 Menschen auf eine Spenderniere. Im selben Jahr wurden 2075 Nieren transplantiert, davon 632 aus einer Lebendspende. Der überwiegende Teil der Patient*innen ist also auf eine postmortale Spende angewiesen, wobei die Wartezeit bis zu acht Jahre betragen kann.
„Es gibt dringenden Handlungsbedarf“, sagt Stetter-Karp. Die geplanten Neuerungen betreffen Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen zwei unterschiedlichen Organspende-Paaren. Außerdem sollen nicht-gerichtete anonyme Nierenspenden möglich werden. Zudem soll der Grundsatz entfallen, wonach eine Organentnahme bei lebenden Personen nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist. „Das lässt mich hoffen, dass in absehbarer Zeit mehr Transplantationen vorgenommen werden können, um Menschenleben zu retten“, so die ZdK-Präsidentin. „Ich begrüße, dass die Gesetzesänderung, sollte sie kommen, eine unabhängige, psychosoziale Beratungspflicht für Spender*innen vorsieht sowie eine Begleitung der Betroffenen während und nach der Spende. Dies scheint mir angesichts der fundamentalen Bedeutung einer Organspende für Spender*innen wie Empfänger*innen geboten.“
Die ZdK-Präsidentin weist zugleich darauf hin, „dass die geplanten Änderungen am Gesetz niemanden davon befreien, eine eigene, verantwortete Entscheidung zur Organspende zu treffen. Obwohl die grundsätzliche Spendenbereitschaft in der Bevölkerung mit über 80 Prozent als sehr hoch gilt, haben sich die tatsächlichen Spenden in den vergangenen Jahren faktisch nicht erhöht. Vieles deutet darauf hin, dass zunächst vor allem strukturelle Hindernisse im Gesundheitssystem abgebaut werden müssten, um mehr Organspenden zu realisieren.“ Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende müsse dabei immer freiwillig sein, sagt Irme Stetter-Karp. „Das ZdK hat auf die ethischen Gründe, die für Freiwilligkeit sprechen, immer wieder hingewiesen. Zugleich besorgt mich, dass diese Freiwilligkeit keine ausreichende Zahl von Menschen motiviert, einen Organspendeausweis mit sich zu tragen.“
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