ZdK-Präsidentin begrüßt Gesetzentwurf zur erweiterten Einwilligungsregelung bei Organspende

„Transplantationszahlen müssen wirksam erhöht werden“

Am morgigen Donnerstag, 24. September, stehen im Deutschen Bundestag unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Regelung der Organspende zur Diskussion. „Ich begrüße den Entwurf, der die Freiwilligkeit der Organspende sichert, aber das neue Element einer erweiterten Entscheidungsregelung einführen will“, sagt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). „Eine Widerspruchslösung lehnt das ZdK weiterhin ab.“ 

„Unzweifelhaft müssen die Transplantationszahlen wirksam erhöht werden“, so Stetter-Karp, die sich auf eine entsprechende Beschlusslage des ZdK stützt. Zuletzt hatte der ZdK-Hauptausschuss diese Haltung in einer Stellungnahme im Januar 2025 bekräftigt. „Obwohl über 85 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 44 Prozent ihre Haltung dokumentiert. Aus Sicht des ZdK ist die vorgeschlagene erweiterte Entscheidungsregelung deshalb ein geeigneter Weg, mehr Menschen auf die Dringlichkeit von Organspenden aufmerksam zu machen und eine individuelle Entscheidung zu befördern.“ 

Die Idee der Abgeordneten, die hinter dem vom ZdK favorisierten Gesetzentwurf stehen: Alle Bürger*innen werden kurz nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert, sich zu ihrer Spendenbereitschaft zu äußern. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ reagieren, aber im Zweifel auch die Möglichkeit nutzen, sich als unentschieden zu bekennen. „Dieser Brief würde von jedem und jeder eine aktive Auseinandersetzung mit dieser existentiellen Frage fordern und gleichzeitig weiterhin eine freiwillige Entscheidung ermöglichen“, erklärt Stetter-Karp. „Es wäre zu klären, ob diese Regelung auf alle volljährigen Bürger*innen ausgeweitet werden kann.“ 

In Deutschland herrscht ein gravierender Organmangel. Die seit 2022 auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der geltenden Entscheidungsregelung ergriffenen Maßnahmen – etwa die Einrichtung eines Organspende-Registers sowie die aktive Beratung durch Hausärzt*innen – zeigen bisher keine ausreichende Wirkung. 

„Es ist dringlich, dass bestehende rechtliche Regelungen konsequent umgesetzt und strukturelle Hindernisse abgebaut werden, um die Zahl der Organspenden effektiv zu erhöhen“, sagt Prof. Andreas Lob-Hüdepohl, ZdK-Mitglied und Sozialethiker, der bis 2024 Mitglied im Deutschen Ethikrat war. „Die Freiwilligkeit einer Spende als gegeben zu unterstellen, nur weil ein Mensch ihr nicht ausdrücklich widersprochen hat, missachtet hingegen den Kern der Freiwilligkeit. Aus Sicht des ZdK muss der Schutz der Patientenautonomie zentral bleiben.“ Zudem, so Lob-Hüdepohl, wiesen internationale Vergleichsstudien, die die Effekte eines Wechsels von Einwilligungs- zu Widerspruchsregelungen untersuchten, darauf hin, dass dieser Wechsel keinen eklatanten Einfluss auf die Zahl von Transplantationen habe.

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