Satzung der Synodalkonferenz in Fulda einstimmig beschlossen
"Der Ausschuss endet - der Synodale Weg geht weiter"
Mit dem einstimmigen Beschluss einer Satzung der künftigen Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland ist die Sitzung des Synodalen Ausschusses in Fulda heute zu Ende gegangen. Das Präsidium des Ausschusses sprach von einer „nachhaltigen Entscheidung, die dem Miteinander in unserer Kirche Zukunft gibt“.
Als einen zentralen Punkt bezeichnete die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (Zdk), Dr. Irme Stetter-Karp, „dass Bischöfe und Laien in dieser Synodalkonferenz künftig gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen“. Das sei „eine neue Qualität von Gemeinsinn, in einer Zeit voller Herausforderungen. Ich bin sicher, dass diese Neuerung vor allem deshalb zustande kommen konnte, weil das Vertrauen zueinander in mehr als fünf Jahren auf dem Synodalen Weg gewachsen ist. Es ist wohl mehr als ein Zufall, dass der Synodale Ausschuss sein Werk im Übergang zu einer Synodalkonferenz fast genau am Jahrestag des Abschlusses der Würzburger Synode vor fünfzig Jahren vollenden konnte. Damals, am 23. November 1975, hieß es: ‚Die Synode endet – die Synode beginnt.‘ Ich bin dankbar, dass wir hier in Fulda sagen können: Der Ausschuss endet – der Synodale Weg geht weiter.“
Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, zeigte sich zufrieden: „Das ist ein großartiger Moment, auch ein Stück historisch. Der Weg bis hierher hat viel Arbeit im Vorfeld bedeutet, auch im Gespräch mit Rom. Mir fällt ein großer Stein vom Herzen und die Einstimmigkeit zur Satzung zeigt auch, wie sehr wir zusammengefunden haben durch die Arbeit im Synodalen Ausschuss. Es war ein Weg in Deutschland und mit der Weltgemeinschaft der Kirche. Wir haben es hier geschafft, wichtige Schritte von Partizipation, Transparenz, Rechenschaft, gemeinsamem Beraten und Entscheiden voranzugehen.“ Ausdrücklich wandte sich Bischof Bätzing an jene Bischöfe, die aus dem Prozess des Synodalen Weges ausgestiegen sind: „Es ist mein Wunsch, dass am Ende auch alle mitwirken wollen und können. Um es ehrlich zu sagen: Wir haben aus den Erfahrungen des Synodalen Weges gelernt, da gab es auch Verletzungen und die kritische Frage, ob Minderheiten ernstgenommen wurden. Die jetzigen Erfahrungen im Ausschuss haben zu einem anderen Miteinander geführt und Wege ermöglicht, Fragen gemeinsam zu klären. Wir können uns einander zumuten in der unterschiedlichen Verantwortlichkeit. Aber wir wissen, im Ziel gehen wir zusammen. Das ist etwas, das prägt, das macht es konstruktiv“, so Bischof Bätzing.
Zu den Eckpunkten der Satzung gehört – neben der Grundsatzentscheidung, gemeinsam zu beraten und Beschlüsse zu fassen, um dem Sendungsauftrag der Kirche gerecht zu werden – die Zusammensetzung der künftigen Synodalkonferenz: Sie wird aus den 27 Diözesanbischöfen, ebenso vielen Mitgliedern des ZdK und weiteren 27 von der Synodalversammlung zu wählenden Mitgliedern bestehen. „In der Synodalkonferenz kommen Gläubige unterschiedlicher Berufung zusammen. Gemeinsam bringen sie die Vielfalt des Volkes Gottes der Kirche in Deutschland zum Ausdruck“, heißt es in der Satzung. Die Synodalkonferenz fördere „stetig das Handeln der Kirche in Deutschland im Dienst der Evangelisierung“. Die Deutsche Ordensobernkonferenz sowie der Beirat der Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der Kirche werden je zwei Mitglieder in die Synodalkonferenz entsenden. Weitere Details soll eine Geschäftsordnung regeln, deren Eckpunkte im Ausschuss beraten wurden.
Festgehalten wurde die Verantwortung der Adressaten für die Umsetzung der Beschlüsse der Synodalkonferenz. Sie sollen Rechenschaft darüber ablegen, „falls sie einem Beschluss nicht folgen können“. In einer Protokollnotiz zur Satzung hielt der Synodale Ausschuss zudem fest, in welcher Intention der für die Synodalkonferenz vorgesehene Finanzausschuss arbeitet. Die Konferenz solle sicherstellen, dass weitere Gläubige so bald als möglich in entscheidungserheblicher Weise und dauerhaft an den Entscheidungen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) in Haushaltsfragen mitwirken.
In den nächsten Schritten muss die Satzung von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Vollversammlung des ZdK angenommen werden. Danach wird sie dem zuständigen Dikasterium im Vatikan zur Erteilung einer „Recognitio ad experimentum“ vorgelegt.
Der Samstagvormittag stand auch im Licht des Berichts zweier Kommissionen des Synodalen Ausschusses: Die Kommission für Evaluation und Monitoring der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges berichtete über Ergebnisse. Die Kommission zur Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges brachte den Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“ für die Bistumsebene ein, der einstimmig angenommen wurde.
Hinweise:
Die Satzung der Synodalkonferenz ist als PDF-Datei unter www.synodalerweg.de verfügbar.
Bildmaterial von der fünften Tagung des Synodalen Ausschusses stehen kostenfrei in der Mediendatenbank bereit und können unter Angabe des jeweiligen Copyrights verwendet werden
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