ZdK-Präsidentin hofft auf Rettung für wirksames Lieferkettengesetz

Europäisches Parlament stimmt massiver Abschwächung nicht zu

„Das lang erwartete Europäische Lieferkettengesetz rückt mit dem heutigen Tag einen großen Schritt näher. Das EU-Parlament hat mit knapper Mehrheit gegen eine Vorlage des Rechtsausschusses gestimmt, die faktisch das Ende einer wirksamen Lieferkettenkontrolle bedeutet hätte“, sagt die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp. „Das ZdK fordert seit Langem die Einhaltung der Menschenrechte entlang dieser Kette. Ich habe die große Hoffnung, dass das jetzt gelingen kann.“

Mitte November soll das Gesetz im EU-Parlament erneut behandelt werden. Dann folgt der Trilog zwischen Parlament, Europäischer Kommission und Rat der EU. „Auf keinen Fall darf Wirklichkeit werden, was der Rechtausschuss vorgelegt hat“, so die ZdK-Präsidentin. „Dann entfiele nämlich – würde Deutschland das EU-Gesetz voll anwenden –, für mehr als 95 Prozent der deutschen Unternehmen die rechtliche Bindung.“ Das liegt vor allem daran, dass nur noch Unternehmen ab 5000 Mitarbeitenden bei gleichzeitigem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro überhaupt unter das Europäische Lieferkettengesetz fallen würden. „Dann wäre der jahrelange Kampf um eine gerechte, menschenwürdige Lieferkette umsonst gewesen.“ 

Die – heute erst einmal abgewendete – Vorlage beinhaltete nicht nur das Streichen von Haftungsregeln, sondern zahlreiche Ausnahmeregelungen. Dazu wurde eine Annullierung der Advokatenrolle von Dritten angezielt – etwa von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften oder Hilfswerken, ebenso die Absenkung von Umweltschutzstandards weit unter das Nötige und Mögliche. 

Wolfgang Klose, Vizepräsident des ZdK, sagt: „Für den anstehenden Trilog zwischen Europäischem Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der EU appellieren wir an die Gesprächsführenden, das Schlimmste zu verhindern. Die Europäische Kommission müsste sich mindestens dafür stark machen, jene verbindlichen Haftungsregeln beizubehalten, die in ihrem Ursprungsentwurf standen. Ansonsten ist das Ziel, das einmal mit einem umfassenden Europäischen Lieferkettengesetz verbunden war, ad absurdum geführt.“ 

Klose erinnert auch an die Folgen für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). „In Deutschland waren wir weit gekommen. Dann hieß es: ‚Stop! Wir warten auf europäische Entscheidungen.‘ Falls Europa doch noch das Ende einer großen Innovation einläutet, dürfen wir das in Deutschland nicht mitmachen“, appelliert er. „Wir müssen die klaren Regeln des LkSG beibehalten. Sonst stehen die Menschenrechte auf dem Abstellgleis.“ 

Das ZdK macht sich seit mehreren Jahren für ein Lieferkettengesetz stark, das Menschenrechte, Umweltschutz und Berichtspflichten der Unternehmen vereint.

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