Bericht zur Lage, Rede des ZdK-Präsidenten 05/2018

im Rahmen der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schwestern und Brüder,

endlich ist es soweit. Herzlich willkommen in Münster! Nach drei Jahren Vorbereitung treffen wir uns hier, in meiner Heimatstadt, zum 101. Deutschen Katholikentag.

In der Vorfreude und der gespannten Erwartung ereilte uns vor wenigen Wochen eine tiefe Erschütterung. Ein Amokfahrer hat im Herzen dieser Stadt drei Menschen mit sich in den Tod gerissen, viele wurden zum Teil schwer verletzt. Uns wurde dadurch vor Augen geführt: Es gibt – bei allen menschenmöglichen und professionellen Maßnahmen – keine vollständige Sicherheit in unserem Leben und im öffentlichen Raum. Unsere Zivilisation und unser Lebensglück sind verletzlich. Vom einen zum anderen Moment kann sich alles ändern. Wir denken an die Menschen, die getötet, schwer verletzt und traumatisiert wurden, und an ihre Angehörigen, und wir werden hier auch beim Katholikentag für sie beten.

Wir denken auch an den Täter, der seinem Leben ein Ende setzen wollte, der seinen Frieden gesucht haben mag und ihn auch mit dieser verabscheuungswürdigen Tat nicht finden konnte. Wir denken an die vielen Menschen, die ihren Frieden nicht finden können, die an ihrem Leben verzweifeln, und wir denken an die vielen, die solchen Menschen helfen und beistehen, Tag für Tag.

 

Kein Ende der Gewalt in Syrien

Diese Schreckensnachricht in unserem unmittelbaren Umfeld steht neben immer neuen Schreckensnachrichten von anderen Orten auf der Welt, insbesondere aus Syrien. Es ist entsetzlich, wenn ein Diktator mit Giftgas gegen sein Volk vorgeht. Und es ist nicht zu tolerieren. Aber unabhängig von der Frage, ob ein militärischer Vergeltungsschlag, wie ihn die USA, Großbritannien und Frankreich vollzogen haben, ethisch und völkerrechtlich gerechtfertigt ist, treibt mich und viele andere auch die Sorge um, zu welcher weiteren Eskalation er beitragen mag. Es ist in dieser Situation der Ohnmacht und Hilflosigkeit fast unmöglich zu sagen, was richtig und gerecht ist, was Frieden bringen oder doch das Leben der vom Bürgerkrieg geplagten Menschen wenigstens erträglich machen kann. Aber auf alle Fälle können wir feststellen, dass der Exodus von Menschen aus Syrien, die Sicherheit und ein besseres Leben ersehnen, unter diesen Umständen weiter anhalten wird.

Trotz oder gerade wegen der deprimierenden Lage in Syrien will ich auch von einem Lichtblick berichten. Vor einigen Wochen habe ich in Wuppertal eine Gemeinde arabischsprachiger Christen, die aus Syrien und dem Irak geflohen sind, besucht. Ihre Gemeinde hat eine Heimat in einer katholischen Kirche gefunden, deren Profanierung schon bevorstand und die nun als Gotteshaus mit neuem Leben gefüllt wird. Eine Familie war dabei mit einem kleinen Jungen, der am Vortag dort getauft worden war. Diese Begegnung war nicht nur menschlich bewegend, sie war auch erhellend für mich. Denn wer weiß schon, dass nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mehr als 12 Prozent der in den letzten Jahren nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge Christen sind? Flüchtlinge werden häufig als Zumutung für unsere Gesellschaft gesehen und nicht, wie ich es in Wuppertal erleben durfte, auch als Bereicherung der Vielfalt in unserem Land. In der öffentlichen Wahrnehmung ist meist nur von Muslimen die Rede, und das leider sehr häufig mit negativem Vorzeichen. Umso dankbarer können wir für jedes ermutigende Beispiel gelingender Integration sein, gleich ob von Muslimen, Jesiden, Alewiten, Atheisten und eben auch von Christen!

Das Kreuz im bayerischen Wahlkampf

Das Zeichen der Christen ist das Kreuz. Wieder einmal ist eine aktuelle Debatte über das Kreuz entbrannt. Der neue bayerische Ministerpräsident hat mitten im Wahlkampf allen Behörden ein Kreuz verordnet. Für das Kreuz in öffentlichen Räumen haben 1936 Christen im Norden dieses Bistums im Oldenburger Kreuzkampf gestritten und das hat für einige Haft und Tod im Konzentrationslager bedeutet. Die jetzige Diskussion schadet dem Anliegen, Kreuze im öffentlichen Raum zu zeigen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zuletzt im Jahre 2011 geurteilt, dass ein Kreuz im Klassenraum nicht gegen die Religionsfreiheit verstößt, da es sich nicht um eine Indoktrinierung handelt. "Ich freue mich über jedes Kreuz im öffentlichen Raum, als Botschafter selbstloser Liebe, höherer Gerechtigkeit, Leid und Tod überwindender Hoffnung, als Vermächtnis von Generationen", das schrieb der Publizist Andreas Püttmann auf Twitter. Ich kann mich dem nur voll und ganz anschließen – aber ebenso seinem folgenden scharfen Satz: "Als trotzig installierter Identitätsmarker, als Kampfansage und Wahlkampfgag verliert es alles das!" Dem ist nichts hinzuzufügen.

Islamfeindschaft und Antisemitismus

Auch andere Religionen stehen momentan im Fokus des öffentlichen Interesses. Der Islam wird von vielen vorwiegend als Problem und als Bedrohung wahrgenommen. Es ist eine unergiebige Scheindebatte, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht, worauf ich aus diesem Grund gar nicht weiter eingehen will.

Zur Realität in unserem Land gehört, dass es eine erschreckend hohe Zahl von islamfeindlichen Straftaten gibt. Die Zahl wurde 2017 erstmals erfasst. Es waren mindestens 950 – und wer spricht eigentlich davon? Die große Mehrheit der Muslime in Deutschland will hier in Würde, Freiheit und Frieden leben.

Vor ein paar Wochen erhielt ich eine Mail von einem Mann aus Frankfurt, der sich für eine Stellungnahme von mir bedankt. Er schreibt: "Ich lebe seit 40 Jahren in Frankfurt und bin ein ‚Gastarbeiterkind‘. Meine Eltern waren nicht sehr gebildet, aber sie waren stets sehr fleißig und haben es mir ermöglicht, zu studieren und Schulsozialarbeiter zu werden. – Ich bin praktizierender Muslim und respektiere jeden Andersgläubigen und fühlte mich bisher eigentlich integriert. Jedoch fühle ich mich als Muslim immer fremder in Deutschland und das beunruhigt mich sehr, insbesondere weil ich zwei Kinder habe. – Deshalb freue ich mich besonders, wenn jemand mit Ihrem Standing sich positiv äußert. Danke für Ihre Courage. Ich nehme Sie in meine Gebete auf und hoffe, dass ein friedliches Miteinander der Religionen in Deutschland eine Chance hat. Mit herzlichen Grüßen aus Frankfurt". Auch solche schönen, aber zugleich erschreckenden Reaktionen gibt es.

Erschreckend ist auch die Art und Weise, in der der Antisemitismus Kreise zieht, von infamen Sprüchen bis hin zu tätlichen Übergriffen. Antisemitismus darf nicht und niemals sein – und hier in Deutschland müssen wir ihm besonders wachsam widerstehen. Der Bundestag, die Bundesregierung und viele andere haben dazu Initiativen ergriffen. Es ist für mich nach wie vor bedrückend zu erleben, dass jüdische Menschen sich unter uns unsicher fühlen und ihre Einrichtungen besonders geschützt werden müssen.

Antisemitismus wird aus unterschiedlichen Quellen genährt: aus völkischem Denken, aus Denkfaulheit und Dummheit, aber leider zum Teil auch aus religiösen Quellen, zum Beispiel bei manchen Muslimen. Das ist selbstverständlich ganz entschieden und klar abzulehnen. Aber was auch nicht geht, ist eine Instrumentalisierung der Antisemitismusdebatte gegen die Muslime in Deutschland. Wir werden uns beim Katholikentag am Samstagvormittag in einem aktuellen großen Podium in der Halle Münsterland, im Programm als "Der weiße Fleck" angezeigt, mit Antisemitismus und Antiislamismus befassen.

Ich warne vor einer "Religionisierung" von vielschichtigen Problemlagen. Ganz verschiedene Themen werden als ein Problem "des Islams" undifferenziert diskutiert. Wir müssen allen widerstehen, die jetzt Muslime und "den Islam", oder was sie dafür halten, zum Sündenbock machen. Lassen sie uns gemeinsam mit der großen Mehrheit der Muslime und der Juden für ein friedliches Zusammenleben der Religionen und der unterschiedlich geprägten Menschen in unserem Land eintreten! Wir suchen den Frieden als Kinder Abrahams gemeinsam mit unseren älteren Geschwistern, den Juden, und mit den jüngeren, den Muslimen. Die Hasser und Hetzer dürfen nicht gewinnen!

Die AfD im Bundestag

Als katholische Christen sagen wir Nein, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens und ihrer Herkunft diffamiert und verächtlich gemacht werden. Das war die Botschaft unseres Berliner Aufrufs vor einem Jahr. Ein weiterer Satz darin lautete: Wir stellen uns entschieden gegen Vorurteile und Hass, auch wenn sie sich als Sorge tarnen.

Ein besonders infames Beispiel dafür hat jüngst die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag geliefert, ein Beispiel aus einer ganzen Reihe obskurer parlamentarischer Aktivitäten dieser Partei: Sie stellte zwei Anfragen an die Bundesregierung, bei der aus zwei üblen Unterstellungen eine trübe und toxische Mischung wurde. Zum einen erkundigte sie sich nach einer vermeintlichen Steigerung der Verbreitung einer Reihe von Krankheiten durch nach Deutschland geflüchtete Menschen. Weiterhin fragte sie nach der Entwicklung der Zahl schwerbehinderter Kinder in Deutschland und ob es da einen Zusammenhang mit inzestuösen Verbindungen in Familien zugewanderter Menschen gebe. Da wird nicht nur suggeriert, die behinderten Menschen seien eine Belastung für die Gesellschaft. Dies wird dann auch noch Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund angelastet. Eine nur scheinbar harmlose Kleine Anfrage der AfD im Bundestag – es ist ein widerliches Signal der Ausgrenzung von Behinderten und Flüchtlingen gleichermaßen.

Der Bundesregierung bin ich dankbar, dass sie dieser Provokation souverän und klar belegt begegnet ist. Ich erinnere hier auch an die vor kurzem zu Ende gegangene "Woche für das Leben" der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland, die in diesem Jahr die Annahme des Lebens mit Behinderung als Schwerpunktthema hatte. Denn machen wir uns nichts vor: nichts gefährdet die Akzeptanz von Behinderungen so sehr wie die wachsenden Möglichkeiten der vorgeburtlichen Selektion, die immer stärker zur Selbstverständlichkeit werden.

Hier, in der Stadt des Bischofs von Galen, der vor 75 Jahren mutig gegen die Euthanasie protestiert hat und für die kranken und behinderten Menschen eingetreten ist, sage ich in aller Deutlichkeit: Wir wollen keine Gesellschaft, in der behinderte Ungeborene getötet und Menschen mit Behinderung und ihre Familien ausgegrenzt werden!

 

Debatte um § 219a StGB

In den letzten Monaten war ein anderer Aspekt beim Schutz des ungeborenen Lebens dominant. Wir sind gefordert, das Verbot von Werbung für Abtreibungen zu verteidigen, das gegenwärtig in die Schusslinie einer unheiligen Allianz von radikalen Abtreibungsgegnern und nicht minder radikalen Abtreibungsbefürwortern geraten ist.

Nach einem Prozess in Gießen Ende vergangenen Jahres entstanden Gesetzentwürfe zur Abschaffung des Werbeverbots von Abtreibungen in Paragraph 219a StGB mit dem Ziel und der Begründung, Rechtssicherheit für die Ärzte zu schaffen und bei den betroffenen Frauen – ich sage: vermeintliche – Informationslücken zu schließen. Es soll in den nächsten Monaten eine Lösung in der Großen Koalition erarbeitet werden.

Ich will hier noch einmal klar sagen: Es besteht nach meiner Überzeugung kein Bedarf, dieses Gesetz zu ändern und damit den gesamten vor über 20 Jahren gefundenen Kompromiss aufzuschnüren, mit dem ein fast unlösbarer Konflikt befriedet wurde.

Wir wollen, dass dieses Gesetz so erhalten bleibt! Eine bessere, dem Schutz des ungeborenen Lebens dienlichere Alternative werden wir im Strafrecht unter den gegebenen politischen Bedingungen nicht erreichen können.

Ebenfalls ist für mich klar: die Information der betroffenen Frauen muss sichergestellt werden. Aber sie muss erfolgen, ohne dass Ärzte, die unabweisbar immer auch ein wirtschaftliches Interesse haben, über den von ihnen angebotenen Schwangerschaftsabbruch so informieren, als sei das eine normale ärztliche Leistung. Es bleibt dabei: Der Schwangerschaftsabbruch ist nicht nur moralisch, sondern ohne medizinische oder kriminologische Indikation auch juristisch ein Unrecht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird er straffrei gestellt.

Wenn es Informationsdefizite gibt, können sie geregelt werden, ohne ein Gesetz zu ändern. Der Präsident der Bundesärztekammer hat hierzu bereits einen Vorschlag gemacht, wie zum Beispiel mit Hilfe der Landesärztekammern die verlässliche Informationsbasis sichergestellt werden kann. Wir werden uns weiter an der Suche nach einer Lösung beteiligen, die primär das Lebensrecht der Ungeborenen achtet.

Um diesen und meinen nächsten Punkt zu verbinden, zitiere ich gerne Papst Franziskus, der in seinem neuen Apostolischen Schreiben "Gaudete et exsulatate – Freut euch und jubelt" betont:

"Die Verteidigung des ungeborenen unschuldigen Lebens […] muss klar, fest und leidenschaftlich sein, weil hier die Würde des menschlichen Lebens, das immer heilig ist, auf dem Spiel steht und es die Liebe zu jeder Person unabhängig von ihrer Entwicklungsstufe verlangt. Aber gleichermaßen heilig ist das Leben der Armen, die schon geboren sind und sich herumschlagen mit dem Elend, mit der Verlassenheit, der Ausgrenzung, dem Menschenhandel, mit der versteckten Euthanasie der Kranken und Alten, denen keine Aufmerksamkeit geschenkt wird, mit den neuen Formen von Sklaverei und jeder Form des Wegwerfens."(Gaudete et exsultate, Ziffer 101)

Armutsdebatte

Wir verteidigen die Menschenwürde am Anfang und am Ende des Lebens, aber auch in der hoffentlich langen Zeitspanne dazwischen. Darum muss uns auch die Debatte über Armut in Deutschland und weltweit wichtig sein. In der Debatte in Deutschland ist die routinierte Empörungsrhetorik und Dramatisierung mancher Sozialverbände ebenso wenig hilfreich wie die lapidare Bemerkung, der Regelsatz der Grundsicherung liege doch per definitionem oberhalb der Armutsschwelle. Ja, das sollte so sein. Die Leistungen nach dem SGB II haben den Zweck, Armut zu vermeiden und Brücken zur Erwirtschaftung eigenen Einkommens zu bilden. Folgt man unserem langjährigen Mitglied Professor Georg Cremer, der in dieser Debatte nie zu den Polarisierern gehörte, genügt die Höhe der Grundsicherungsleistung heute nicht, um diese Funktion vollständig zu erfüllen. Er sagt dies auf der Grundlage statistischer Befunde, und sein Anliegen, das ich mir gern zu Eigen mache, ist eine Verbesserung und damit eine bessere Akzeptanz, aber keine Diskreditierung des Grundsicherungssystems, also gerade nicht die pauschale Forderung nach Abschaffung von "Hartz IV".

Es ist erstaunlich, wie sehr eine Debatte über Armut und Teilhabe auf staatliche Leistungen und auf diejenigen fokussiert ist, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Mein Eindruck ist, dass diejenigen, die knapp darüber liegen, die sich und ihre Familien mit einem selbsterarbeiteten Einkommen über die Runden zu bringen versuchen, kaum eine Lobby haben. Ein befremdliches Beispiel ist der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst: Die öffentlichen Arbeitgeber und ver.di haben sich auf einen überproportionalen Zuwachs für gut bezahlte Fachkräfte verständigt. Die unteren Gehaltsgruppen erhalten in den nächsten zwei Jahren hingegen nicht den geforderten monatlichen Mindestbetrag von 200 Euro, sondern stattdessen eine Einmalzahlung von 250 Euro. Es ist eine einfache Rechnung, dass die Bezieher niedriger Einkommen immer weiter ins Hintertreffen geraten. Dabei bräuchte doch gerade diese Gruppe ein bestärkendes Signal, dass es sich lohnt, von einem selbstverdienten und selbstverantworteten Einkommen zu leben. Ganz abgesehen davon, dass der Abstand von der Grundsicherung zum Rentenanspruch aus Arbeit und Kindererziehung für die niedrigen Gehaltsgruppen immer geringer wird. Die Tarifpartner stehen hier in der Verantwortung. Die Tarifbindung muss unbedingt gestärkt werden. Der Mindestlohn darf nur die unterste Schwelle bilden und muss eigentlich die Ausnahme bleiben. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich in den Köpfen der Menschen festsetzt: Wir sind "denen da oben" nicht so wichtig, wir werden abgehängt.

Auf die immer drängender werdenden Fragen der internationalen Gerechtigkeit kann ich aus Zeitgründen hier nicht näher eingehen. Die Themen Fluchtursachenbekämpfung und Einwanderungsgesetz setzen hier nur einige Marken im großen Kontext der Agenda 2030. Ich bin sehr froh, dass unser Mitglied Dr. Gerd Müller auch der neuen Bundesregierung wieder als Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angehört und jetzt von unserer Frauenbundspräsidentin Dr. Maria Flachsbarth als Parlamentarische Staatssekretärin unterstützt wird. Sie werden sicher auch in Zusammenarbeit mit den Vizepräsidentinnen Karin Kortmann und Dr. Claudia Lücking-Michel in ihren jeweiligen beruflichen Aufgaben die hohe Priorität des Einsatzes für die internationale Soziale Frage bestärken.

Auch die wichtige Rolle, die weitere Mitglieder dieser Vollversammlung jetzt in Berlin übernommen haben, kann ich hier nur am Rande erwähnen. Mit der weiteren Bundesministerin Julia Klöckner, unserer Sprecherin Prof. Monika Grütters als Staatsministerin, mit der neuen SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles und der CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer sind wir in Berlin gut vertreten: herzlichen Glückwunsch zu Wahl und Berufung!

Annäherung der deutschen Bischöfe an Donum Vitae

Ich komme nun zu Entwicklungen in unserer Kirche. Im Januar habe ich Ihnen allen einen erfreulichen Brief schreiben können. Es ging darin um ein Signal der Entspannung im Verhältnis der deutschen Bischöfe zu Donum Vitae. Kardinal Marx hatte sich in einem Schreiben mir gegenüber wie folgt geäußert:

"Es besteht kein Zweifel, dass das Ziel von Donum Vitae ebenso wie das der bischöflich verantworteten Schwangerenberatung der Schutz des ungeborenen Menschen ist. Ich stelle fest, dass es über die Jahre hinweg auch vielen Beraterinnen von Donum Vitae gelungen ist, zahlreichen Frauen bzw. Eltern Mut zu machen für ein Leben mit dem Kind, und dafür bestmögliche Hilfestellungen zu bieten. Dafür dürfen wir gemeinsam dankbar sein."

Das ist eine Weiterführung dessen, was er schon in der Vollversammlung vor dem Katholikentag in Regensburg 2014 gesagt hatte. Diese Aussage wurde nun ergänzt durch den Hinweis, dass ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Donum Vitae grundsätzlich auch in einer kirchlichen Beratungsstelle angestellt werden können.

Diese Entwicklung, die im Kern von keinem Bischof bestritten wurde, ist sehr positiv. Unsere gemeinsamen Aufgaben beim Schutz des ungeborenen Lebens bleiben dringlich. Da darf nicht Abgrenzung im Vordergrund stehen. Beide Ansätze, die Schwangerenberatung von Caritas und SkF wie die Konfliktberatung bei Donum Vitae, haben ihre Berechtigung und ihren Anteil an einer Kultur des Lebens, die wir gemeinsam stärken wollen. Ich hoffe, in einem viel zu lange und viel zu heftigen Streit in einer Frage, in der katholische Christen bis 1999 immer gemeinsam gekämpft hatten, werden wir weiter gemeinsam den Frieden suchen.

Kommunionempfang für evangelische Partner in konfessionsverschiedenen Ehen

Ein anderer Vorgang in der Deutschen Bischofskonferenz ist weniger erfreulich. Die Vollversammlung hat mit einer breiten Mehrheit eine pastorale Handreichung beschlossen, die aufzeigt, unter welchen Umständen evangelische Christen gemeinsam mit ihrem katholischen Ehepartner zur Eucharistie zugelassen werden könnten. Es geht hier um eine Frage, die in der pastoralen Praxis zumeist im vollen Konsens von Gläubigen und Priestern gelöst ist. In vielen unserer Gemeinden sind die evangelischen Ehepartner aktive und engagierte Mitglieder, mit denen wir selbstverständlich Kommunion halten. Ich verstehe diese Brüskierung der Gläubigen und ihrer Priester einfach nicht.

Es handelt sich bei der noch unveröffentlichten, mit breiter Mehrheit beschlossenen Handreichung um einen sehr behutsamen theologischen Brückenbau, um ein theologisches Einholen der gewachsenen seelsorgerischen Normalität in den Gemeinden und Familien. Ein solcher Schritt war lange überfällig. Ich hätte ihn mir schon im so ökumenisch geprägten Reformationsjahr 2017 gewünscht.

Nun wird von manchen moniert, man könne solch eine Frage eben nicht per Mehrheitsbeschluss in der Bischofskonferenz beantworten. Ja, es geht wieder einmal um das Recht der konziliar gut begründeten und vom Papst hoch geschätzten, aber vom Kirchenrecht 1983 auf ein lockeres Beratungsgremium reduzierten Bischofskonferenzen. Es ist schon viel zu lange so, dass eine Minderheit Entwicklungen aufhalten konnte, die eine deutliche Mehrheit dieses Gremiums in Gang setzen wollte. Im Vorfeld der Familiensynode hat bei der in ganz ähnlicher Weise umstrittenen Frage der Zulassung von geschiedenen und wiederverheirateten Menschen zu den Sakramenten eine qualifizierte Mehrheit im Ständigen Rat den Ausschlag gegeben. Warum sollte das jetzt nicht auch so sein – zumal es sich offenbar um eine große Mehrheit von mehr als drei Vierteln handelt?

Sieben Bischöfe und Erzbischöfe haben sich an den Heiligen Vater und die Glaubenskongregation gewandt. Ich will keinem dieser Bischöfe seine ehrenwerte Argumentation absprechen, mit der sie diesen Weg am Kollegium der deutschen Bischöfe vorbei beschreiten. Dieser Brief nach Rom ist in meinen Augen ein Dokument des Abstands einiger Bischöfe von der pastoralen Praxis auch in ihren Gemeinden. Und er schadet dem Ansehen der Bischofskonferenz und der Kirche insgesamt. Wie wollen wir eigentlich eine attraktive Kirche für die am Rand oder außerhalb Stehenden werden, wenn Fragen, die theologisch alles andere als leicht nachvollziehbar sind, in einer solchen Weise als Streit ausgetragen werden? Kardinal Kasper weist immer wieder darauf hin, dass die Voraussetzung zum Kommunionempfang das gläubig zustimmende Amen nach dem Hochgebet ist – ein Anspruch an die evangelischen wie die katholischen Partner gleichermaßen.

Konsequenzen des Priestermangels

Im Dezember 2017 fand in Osnabrück ein ökumenischer Kongress zu Frauen in kirchlichen Ämtern statt. Unsere Sprecherin Dorothea Sattler hat ihn mitverantwortet. Am Ende stand ein Thesenpapier, dessen These 3 klar und knapp einen guten Grundsatz formuliert: "Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss."

Wir erleben einen dramatischen Priestermangel mit tiefgreifenden Folgen für die Präsenz der Kirche im Alltag der Menschen. Der Grund dafür ist nicht zuerst ein Mangel an Berufungen, jedenfalls nicht solange auf die Berufungen von Diakoninnen und viri probati verzichtet wird. Am Tag der Diakonin vor 10 Tagen haben wir erneut daran erinnert. Diese Themen sind nicht das Einzige. Der Priesterberuf muss wieder selbstverständlicher werden und darf nicht vom ersten Studiensemester an überspiritualisiert werden. Es geht auch um die Sakramentenspendung durch andere Ämter oder Dienste, und es geht um geistliche Ansprechpartner in den Gemeinden der immer monströser werdenden Pfarreien – gleichgültig ob das Haupt- oder Ehrenamtliche, Theologen oder anderen Professionen, Männer oder Frauen sind. Ich bin sicher, dass die Notlage einige längst überfällige Entscheidungen beschleunigen wird.

Auch hier gibt es Lichtblicke in einigen Diözesen durch eine Ausweitung der Gemeindeleitung nach dem Canon 517,2 des Kirchenrechts. Ich konnte, um nur ein Beispiel zu nennen, im Bistum Rottenburg-Stuttgart die Bestellung einer Pastoralreferentin zur Gemeindeleiterin etwas näher verfolgen. Es sind wichtige Schritte, um unsere Kirche vor Ort lebendig zu erhalten und erfahrbar zu machen. Denn bei aller Wertschätzung für die neuen "Orte von Kirche" – die übrigens auch die alten Verbände sein können –: nach wie vor ist die Territorialgemeinde der Ort, wo Familien Heimat finden, wo persönliche Kontakte wachsen, wo gegenseitige Hilfe die Regel ist und gemeinschaftlich Gottesdienst gefeiert wird.

Immer wieder wird deutlich, dass Reformansätze, die theologisch plausibel und pastoral ebenso sinnvoll wie überfällig sind, durch das Kirchenrecht aufgehalten und ausgebremst werden können, und zwar entgegen den Intentionen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Wie lange wird es dauern, bis das Konzil und die Impulse des Heiligen Vaters auch in kirchenrechtlichen Regelungen umgesetzt sind? Es muss dringend etwas geschehen.

Schwestern und Brüder, in diesem Jahr denken wir auch an den Katholikentag vor 50 Jahren in Essen zurück, als sich eine Empörung über Verhältnisse in der Kirche Bahn brach, die so gar nicht dem Konzil zu entsprechen schienen, und als das Verbot der sogenannten künstlichen Empfängnisverhütung der Tropfen war, der ein Fass zum Überlaufen brachte und die traditionellen Gehorsamsstrukturen gegenüber dem kirchlichen Lehramt endgültig zerstörte. Auch die Kirche hatte ihre 68er. Ein Podium beim Katholikentag wird den "Blick zurück nach vorn" unternehmen.

In diesem Jahr feiern viele von Ihnen in Ihren Bistümern fünfzig Jahre pastorale Räte auf Bistums- oder Gemeindeebene. Das ist eine gute Gelegenheit, noch einmal die Texte des Konzils und der Würzburger Synode zum allgemeinen Priestertum der Gläubigen, zum "Apostolat der Laien" und zur gemeinsamen Würde aus Taufe und Firmung nachzulesen. Ich bin sicher, es wird auf die Laien, auf die Frauen und Männer aus den Gemeinden ankommen, denen ihr Glaube wichtig ist und die andere dazu gewinnen wollen: es kommt auf jeden Einzelnen, jede Einzelne von Ihnen an! Die Versorgungskirche mit Hauptamtlichen wird nicht die Zukunft sein – und sie ist auch kein Ideal. Ohne selbstbewusste Laien, die sich nicht als Helferinnen oder Helfer des Amtes begreifen, wird es nicht gehen. Seien wir überzeugt: Was wir tun in den Gemeinden, an unserem Platz, das geschieht, was wir nicht tun, geschieht nicht. Lieber sich zwei Mal zu oft selbst ermächtigen und Dinge anstoßen, gestalten und umsetzen als einmal zu oft fragen und abwarten.

Beim Katholikentag werden unbequeme, aber auch unausweichliche Fragen ihren Ort haben. Alles, was die Herzen und Köpfe nicht nur der katholischen Menschen im Jahr 2018 bewegt, steht auf dem Programm. Wir wollen damit wieder unseren Beitrag leisten zur Zukunftsgestaltung in Kirche und Gesellschaft. Bekräftigen wollen wir diesen Anspruch gleich in einem Münsteraner Manifest, das eine Botschaft für diesen Katholkientag formuliert. Es soll ein Kompass sein bei der Suche nach dem Frieden in den kommenden Tagen.

Ich freue mich auf diese fünf Tage mit Ihnen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Prof. Dr. Thomas Sternberg

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