ZdK und Klub der Katholischen Intelligenz in Polen fordern: „Keine Asylpolitik auf dem Rücken der Schutzsuchenden“

„Schutzsuchende Familien mit minderjährigen Kindern dürfen in der EU unter keinen Umständen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden“

Der Hauptausschuss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und der Klub der katholischen Intelligenz, Klub Inteligencij Katolickiej (KIK) in Polen drängen darauf, das Gemeinsame Europäische Asylsystem stärker den Notwendigkeiten und Bedürfnissen von Familien anzupassen. „Schutzsuchende Familien mit minderjährigen Kindern dürfen in der EU unter keinen Umständen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden“, schreiben sie in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag vom Hauptausschuss des ZdK verabschiedet wurde.

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) müsse grundsätzlich „im Einklang mit den Garantien der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechtecharta“ geschehen, warnen KIK und ZdK. Sie veröffentlichten ihre Erklärung unter dem Titel „Keine Familien in Grenzverfahren: Für ein gemeinsames menschenrechtskonformes Asylsystem in Europa“. Der KIK ist eine Laienorganisation, damit Teil der katholischen Zivilgesellschaft in Polen und ein Partner des ZdK.

Die derzeitige Situation an den EU-Außengrenzen sei in diesem Punkt „inakzeptabel“. Nötig sei eine unter den Mitgliedstaaten aufgeteilte Solidarität und ein Ende der Zurückweisungen an den Grenzen. Marie von Manteuffel, migrations- und europapolitische Sprecherin des ZdK und Mitglied des Hauptausschusses, ist überzeugt: „Um das Sterben im Mittelmeer zu stoppen, braucht es eine Ausweitung sicherer und legaler Wege nach Europa.“ Jan Murawski, Generalsekretär des KIK, sagt: „Ohne gerechte Handelsbeziehungen, wirtschaftliche Entwicklung, Menschenrechte und Demokratisierung werden Fluchtursachen verschärft. Wir brauchen keine Abschottung, sondern einen Aufbruch zu globaler Solidarität.“

Auch zum Geschwister-Nachzug im deutschen Asylverfahren fasste der Hauptausschuss einen Beschluss. „Wir dürfen angesichts der angespannten Situation in den Kommunen in Deutschland und in anderen Ländern nicht vergessen, dass es um schutzsuchende Menschen geht“, so Marie von Manteuffel. „Schutz und Einheit der Familie sind gerade für Geflüchtete ein hohes Gut – sei es hinsichtlich der psychischen Gesundheit oder der Chancen, im Zufluchtsland nicht nur physisch, sondern auch mental anzukommen.“

Der Beschluss wurde unter dem Titel „Verfassungsauftrag erfüllen: Subsidiär Schutzberechtigte gleichstellen, Geschwisternachzug ermöglichen“ veröffentlicht.

Der Hauptausschuss moniert darin, dass vor fünf Jahren mit dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz eine willkürliche Deckelung auf 1.000 Personen festgesetzt wurde. Nötig sei, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt, „auch Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus (…) eine Familienzusammenführung ohne numerische Deckelung“ zu gewähren. Das Gremium fordert außerdem, „nicht nur minderjährigen Kindern, sondern auch deren Geschwistern einen Nachzug zu ermöglichen“, um die „inakzeptablen Aufspaltungen zwischen den Geschwisterkindern“ aufzulösen. Dazu gelte es, „im Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch auf Geschwisternachzug zu verankern“. Damit werde zudem ein Integrationshemmnis abgebaut.

Bereits 2021 hatte das ZdK in den „Erwartungen und Forderungen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) an die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags“ darauf gedrängt, mit Blick auf die Familienzusammenführung die „beliebige numerische Beschränkung aufzuheben“.

Im Jahr 2020 hatte das ZdK gemeinsam mit seinem kontinentalen Netzwerk Initiative Christen für Europa (IXE) die Erklärung „Menschenwürde und Solidarität als Pfeiler für ein neues europäisches Asylsystem“ veröffentlicht. 2017 forderte die ZdK-Vollversammlung in ihrer Erklärung „Eine menschenwürdige Asylpolitik als Gemeinschaftsaufgabe der Europäischen Union“, „das Gebot des Schutzes menschlichen Lebens als ersten Grundsatz an den Außengrenzen der EU für alle dort ankommenden Menschen zu respektieren“.

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