Zwischen Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz - eine Positionsbestimmung
Beschluss des Hauptausschusses des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
Hintergrund
Nicht zuletzt seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt sich die Frage nach der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und der Resilienz der Gesellschaft. Schon Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zu Beginn seiner zweiten Amtszeit hat Bundespräsident einen Diskurs über die Einführung eines verpflichtenden Dienstes an der Gesellschaft angestoßen. Wir sehen die dahinterstehende notwendige Debatte, ob es angemessen ist, in die Freiheitsrechte Einzelner einzugreifen, damit Bürger*innen des Landes im Rahmen ihrer staatsbürgerlichen Pflichten Verantwortung für viele übernehmen. Inzwischen wurde die Debatte angesichts des verbrecherischen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine um die Fragen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes erweitert. Mit ihnen verbunden ist in der politischen Diskussion die Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht in Deutschland.
Aus Sicht des ZdK stehen die Entwicklung der eigenen Identität, der Dienst für die Gesellschaft, die Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz unserer Gesellschaft als wichtige Anliegen miteinander in Verbindung. Ihnen voraus geht der Wunsch und die Perspektive gemeinsamer Sicherheit in Europa und des Friedens und der Versöhnung zwischen den Völkern. Die Realität der vergangenen Jahre zeigt allerdings, dass (wehrhafter) Frieden zwischen den Nationen Friedensfähigkeit der Gesellschaft erfordert. Für die weitere Ausgestaltung politischer Entscheidungen sowie Handlungsoptionen zwischen Pflicht und Freiwilligkeit solcher Dienste, fordert das ZdK im Folgenden Kriterien und Rahmensetzungen:
Vorrang der Freiwilligkeit des Gesellschaftsdienstes
Die Gesellschaft ist auf das Engagement Vieler angewiesen. Gesellschaftliche Dienste, ob in caritativen Einrichtungen, in systemrelevanten Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge oder in der Bundeswehr, stärken die Krisenresilienz und den sozialen Frieden in der gesamten Gesellschaft und die Verteidigungsfähigkeit des Landes. Das ZdK setzt sich dafür ein, dass Menschen in Deutschland einen freiwilligen gesellschaftlichen Dienst übernehmen und dass das gesamtgesellschaftliche Engagement damit gestärkt wird. Denn wir sind davon überzeugt, dass „das demokratische Gemeinwesen von Partizipation, Mitgestaltung, Solidarität und Gemeinsinn lebt“ (Positionspapier Freiwilligendienste 2030 - Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit). Das ZdK ist sich bewusst, dass die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Dienst durch permanenten Diskurs geschaffen werden muss.
Mit seinem Appell zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs für einen Freiwilligendienst will das ZdK dieses Engagement nachhaltig fördern und den Anteil der Menschen, die einen gesellschaftlichen Dienst ausfüllen, erhöhen. Mit Bezug auf das Positionspapier „Freiwilligendienste 2030 – Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und der Zentralstellen der Freiwilligendienste tritt das ZdK sowohl für den Rechtsanspruch auf Förderung jeder Freiwilligendienstvereinbarung und die staatliche Finanzierung eines Freiwilligengelds auf BAföG-Niveau, als auch für eine flächendeckende, auffordernde Informations- und Beratungskampagne für alle Schulabgänger*innen ein. (Beschluss der ZdK-Vollversammlung im Mai 2025).
Mit diesen Maßnahmen lassen sich unserer Überzeugung nach mehr Menschen für einen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Eine Verpflichtung für einen gesellschaftlichen Dienst vorzusehen, ist wiederum aus Sicht des ZdK derzeit nicht sinnvoll. Das Potenzial derer, die sich für ein freiwilliges soziales Engagement interessieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft. Aufgrund dieser Bewertung betont auch das ZdK mit Blick auf einen Gesellschaftsdienst momentan den Vorrang der Freiwilligkeit.
Modernisierung des Wehrdienstes
a. Vorrang der Freiwilligkeit vor einer modernen Form der Wehrpflicht
Angesichts der Bedrohungslage und des Zieles, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu schützen und zu verteidigen, sieht das ZdK Überlegungen zur Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und den dafür notwendigen Maßnahmen und Strategien als sinnvoll und wichtig an. Dabei bleiben friedensethische Abwägungen eine Herausforderung. Mit seinem Beschluss „Zukunft hat die Welt des Friedens“ von 2024 hält das ZdK fest, dass es grundsätzlich legitim ist, „sich auf den Schutz des eigenen Landes und von Verbündeten auch militärisch vorzubereiten“ (Zukunft hat die Welt des Friedens | Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)). In diesem Sinne begrüßt das ZdK das Wehrdienstmodernisierungsgesetz mit dem verpflichtenden Fragebogen, die organisatorische Vorbereitung des Aufwuchses der Bundeswehr sowie den damit verbundenen Ausbau der Kasernen und der entsprechenden Infrastruktur. Wir sprechen uns weiter ausdrücklich dafür aus, vor einer Reaktivierung einer Kontigentwehrpflicht momentan allen freiwilligen Lösungen den Vorrang zu geben, die dazu beitragen, die Wehrfähigkeit und den Schutz der Zivilbevölkerung sowie der kritischen Infrastruktur Deutschlands zu stärken.
b. Rahmenbedingungen/Kriterien für den Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht in moderner Form
Es ist im Sinn des Schutzes unseres Landes und unserer Freiheit, schnellstmöglich ausreichende Fähigkeiten für den Bündnis-, Spannungs- und Verteidigungsfall aufzubauen. Dennoch darf eine Entscheidung zur Reaktivierung der Wehrpflicht nicht isoliert getroffen werden, sondern muss Teil einer umfassenden friedens- und sicherheitspolitischen Gesamtstrategie sein. Wir sind davon überzeugt: Verantwortung für unser Land zu übernehmen, muss künftig sowohl für den Dienst an der Waffe zum Schutz des Bündnisses als auch den Dienst am Menschen im In- und Ausland und den Dienst zum Schutz der Bevölkerung gelten. Damit sichern wir als Gesellschaft unsere Freiheit und die Würde des*der Einzelnen. Dafür nehmen wir als ultima ratio den verpflichtenden Eingriff in die Freiheitsrechte des*der Einzelnen mit Blick auf sein*ihre staatsbürgerlichen Pflichten in Kauf, wenn gewisse grundlegende Bedingungen erfüllt sind. Für dieses Ziel formuliert das ZdK als Bedingungen für einen verpflichtenden Dienst an der Waffe folgende Rahmenbedingungen:
Wer aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten will, soll dies ohne ein Verfahren zur Prüfung der Gewissensentscheidung erklären können. Wie bereits in der Würzburger Synode beschlossen, setzen wir uns bei Personen, die aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten können, für ein Verfahren ein, das „der personalen Würde angemessen“ ist (Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 1975, 2.2.4.3). Wir halten es auch für notwendig, dass es – unabhängig von einer Reaktivierung der Wehrpflicht – auch in der Katholischen Kirche wieder ein Angebot der Beratung gibt, welche eine ergebnisoffene Anlaufstelle ist.
Als Wehrersatzdienst gelten ebenso der gemeinwohlorientierte Dienst am Menschen im In- und Ausland sowie ein verpflichtendes Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz. Gerade die Dienste im Zivil- und Katastrophenschutz sollten entsprechend integriert werden, um ergänzend von Verteidigungsüberlegungen die Krisenresilienz zu fördern. Bestehende Dienste und Freiwilligendienstprogramme sind ein elementar wichtiger Bestandteil einer auch im Krisenfall stabilen Gesellschaft. Das ZdK ist sich der Bedeutung dieser bestehenden Dienste und Programme bewusst, gerade auch bezogen auf Veränderungen im Wehrdienst und eine mögliche Wiedereinführung eines Wehrersatz-/Zivildienstes. Dabei setzt sich das ZdK für die bestehende Trägervielfalt der Dienste im In- und Ausland wie auch die bestehenden Dienstformate ein (u.a. BFD, FSJ, ADIA, weltwärts, IJFD, Entwicklungsdienst und zivilen Friedensdienst).
Bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht stellt sich im Sinne der erforderlichen Wehrgerechtigkeit die Frage nach einer Ausdehnung der Wehrpflicht auf alle Geschlechter. Die Argumente dafür und dagegen sind vor einer Entscheidung differenziert zu betrachten.
Stärkung des Gesellschaftsdienstes
Rahmenbedingungen/Kriterien für die Zukunft des Gesellschaftsdienstes:
Sollte sich der Gesetzgeber für einen Gesellschaftsdienst aussprechen, dann sollte das unter folgenden Rahmenbedingungen geschehen:
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt das Modell der „atmenden Lebensläufe“ (Beschluss von 2020) und plädiert für ein generationengerechtes Modell, das beim Gesellschaftsdienst eine flexible Altersregelung vorsieht und das Angebot nicht auf junge Menschen beschränkt. Die Beschränkung der Debatte um Gesellschaftsdienste nur auf junge Menschen widerspräche dem Kern einer gemeinwohlorientierten Gesellschaft, die alle Generationen – je nach ihrem Vermögen – für ein gerechtes und solidarisches Miteinander einbindet. Angesichts politischer Entscheidungen zulasten jüngerer Generationen (vgl. Coronamaßnahmen und Rentenentscheidungen) bietet es sich dringend an, ergänzend zu den jungen Menschen auch die älteren Jahrgänge, die von den friedlichen und wohlstandsmehrenden Jahrzehnten massiv profitiert haben, in die Verantwortung zu nehmen. Ein gesellschaftlicher Dienst kann in biografischen Übergängen genutzt werden: Er soll nicht nur nach dem Abgang von der Schule, sondern auch in Phasen des Ab- und Umbruchs im späteren Lebensverlauf wahrgenommen werden können. So kann er auch der beruflichen Um- und Neuorientierung dienen. Auch Auszeiten wie ein Sabbatical oder der Eintritt in den Ruhestand könnten geeignete Phasen sein. Insbesondere müssen durch eine möglichst flexible Gestaltung des Gesellschaftsdienstes, der konsequent geschlechtergerecht entwickelt werden müsste, Möglichkeiten geschaffen werden, diesen in die persönliche Lebens- und Karriereplanung mit einzubauen.
Es ist außerdem sicherzustellen, dass die dienstverpflichteten Menschen angemessen alimentiert werden. Auch unter Hinzurechnung des Wertansatzes für z.B. gestellte Bekleidung, Verpflegung oder Unterkunft, muss der ausbezahlte Sold ausreichend sein, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk bei der Besoldung und den Rahmenbedingungen ist auf die mögliche Konkurrenzsituation zwischen Freiwilligendiensten und anderen Diensten zu legen. Die hierzu erforderlichen Ausgaben sind allerdings weder den kommunalen noch den freien Trägern von Hilfsorganisationen in Gänze zuzumuten. Hierfür muss der Bund einen Beitrag leisten. Dies schließt auch Kosten für Verwaltungsaufgaben und notwendige Infrastrukturanpassungen mit ein.
Fazit
Das ZdK setzt sich für eine Stärkung des gesellschaftlichen Engagements ein und will dazu beitragen, dass mehr Menschen in Deutschland die Dienste an und in der Gesellschaft wahrnehmen. Hierfür muss das Bewusstsein geweckt werden, dass Verteidigungsfähigkeit und Krisenresilienz in unserem Land nötig sind und die erforderlichen Rahmenbedingungen von Bund und Ländern geschaffen werden. Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement Vieler angewiesen und jede*r sollte sich in diese Gemeinschaft im Rahmen ihrer*seiner eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten einbringen. Das ZdK fordert die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern dazu auf, entsprechende Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement zu schaffen. Parallel setzt sich das ZdK dafür ein, das Friedensengagement und den Dialog in der Gesellschaft und zwischen den Völkern zu stärken, denn eine starke Friedensordnung ist angesichts zunehmender Spannungen ein wesentlicher Prävention vor dem Krieg.
Das ZdK wirbt dafür, die gesellschaftlichen Dienste stärker zusammenzudenken. Die Erfahrungen aus dem Bereich der Freiwilligendienste sind wegweisend: Wer Menschen für alle Formen eines gemeinwohlorientierten Freiwilligendienst begeistert, stärkt nachhaltig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Freiwilligendienste legen oft die Grundlage für langfristiges ehrenamtliches Engagement. Ob in caritativen Einrichtungen, in Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Krisenvorsorge, oder in der Bundeswehr – diese Dienste können sinnstiftend wirken, Biografien nachhaltig prägen, neue Erfahrungsräume öffnen und Kontakte zwischen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen, die einander sonst fremd bleiben würden. Aus diesen Begegnungen können Verständnis und Vertrauen entstehen. Und hieraus können gesellschaftlicher Zusammenhalt und Krisenresilienz erwachsen. Vor allem aber stärken sie unsere freiheitliche Demokratie.
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