„Filetiert und versalzen – das Europäische Lieferkettengesetz ist verdorben“

ZdK-Präsidentin kritisiert Entscheidung des Europäischen Parlaments

„Ein jahrelanges Engagement endet mit einer bitteren Enttäuschung. Das Europäische Parlament hat unsere Hoffnungen auf ein wirksames Lieferkettengesetz heute zunichte gemacht“, sagt die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp. 

Das Parlament hatte am späten Vormittag – nach langen Auseinandersetzungen im Vorfeld – mehrheitlich für weitreichende Lockerungen des EU-Lieferkettengesetzes gestimmt. „Faktisch wurde verdorben, was den Menschenrechten und dem Umweltschutz weltweit genutzt hätte“, so Stetter-Karp. „Wer den Weg zu diesem Gesetz mit der Zubereitung eines Gerichts vergleicht, bekommt es jetzt also filetiert und versalzen vorgesetzt. Das ist mehr als traurig. Es verdirbt den Ruf der EU als Werteakteurin und Verteidigerin von Menschenrechten.“

Wie bereits im Oktober vom ZdK befürchtet, sollen nur noch Unternehmen ab 5000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro überhaupt unter die Sorgfaltsbestimmungen des Europäischen Lieferkettengesetzes fallen. Zudem sollen – anders als bislang vorgesehen – die Unternehmen ihre Lieferkette nicht mehr komplett kontrollieren müssen. Sie dürfen es dabei belassen, sich stichprobenartig mit Zulieferern zu beschäftigen, bei denen sie ein Risiko für Verstöße vermuten. Gerichtsfeste Verstöße gegen das Gesetz werden nicht mehr mit EU-Haftung versehen sein. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung werden ihre Fälle vor Gerichte in den je zuständigen EU-Staaten tragen müssen.

Für den nun anstehenden Trialog zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und dem Rat der EU sei darauf zu hoffen, „dass Nachbesserungen pro Menschenrechte und pro Umweltschutz vielleicht noch erfolgen“, so Stetter-Karp. ZdK-Vizepräsident Wolfgang Klose hatte bereits Ende Oktober davor gewarnt, „das Ziel, das einmal mit einem umfassenden Europäischen Lieferkettengesetz verbunden war, ad absurdum zu führen“

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